Die Staatskanzlei des Kantons Freiburg hat heute Morgen ein Begehren für eine Volksinitiative mit dem Titel «Erhalten statt abreissen!» erhalten. Sie fordert, dass die Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004 folgendermassen angepasst wird:
Art. 73 bis (neu)
- Die Bauten ausserhalb der Bauzone, die seit mindestens dreissig Jahren in die Landschaft integriert sind, stehen unter Schutz.
- Insbesondere sind Bergchalets, Winzerhütten sowie Fischer- und Freizeithütten an Seeufern zu erhalten.
- Gegegebenenfalls schliesst der Staat mit den Eigentümern oder den Nutzern einen entsprechenden Vertrag, in der sie sich verpflichten, das Ortsbild, die Natur, die Biodiversität und allfällige Naturschutzgebiete zu respektieren sowie das Grundstück zu unterhalten und die Erosion zu verhindern.
- Das Bundesrecht bleibt vorbehalten.
Dieses Begehren für eine Verfassungsinitiative entspricht einem ausgearbeiteten Entwurf und wurde gemäss den Artikeln 41 ff. sowie Artikel 145 der Kantonsverfassung und Artikel 102 Bst. b und 125 des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte eingereicht. Das Begehren ist mit 212 Unterschriften versehen.
Sobald die Unterschriften überprüft woden sind, wird der Staatsratsbeschluss im Amtsblatt des Kantons Freiburg vom 11. September 2026 veröffentlicht. Die Initiantinnen und Initianten haben dann Zeit bis zum 9. Dezember 2026, um die 6000 Unterschriften, die für das Zustandekommen der Initiative nötig sind, zu sammeln.
Das Initiativkomitee besteht aus folgenden Personen, die mit den Beziehungen zu den Behörden beauftragt und berechtigt sind, die Initiative zurückzuziehen: Pierre-André Grandgirard, 1482 Cugy; Julien Firmann, 1663 Pringy; Alain-Jacques Tornare, 1633 Marsens; Claude Delley, 1568 Portalban; Pierre Bertherin, 1630 Bulle; Philippe Wandeler, 1700 Freiburg und Michel Niquille, 1630 Bulle.