Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Freiburg werden am 8. November 2026 offiziell zu den Wahlen der Mitglieder des Grossen Rates, des Staatsrates und der Oberamtfrauen und Oberamtmänner einberufen. Der Beschluss wurde kürzlich im Amtsblatt des Kantons Freiburg veröffentlicht
Die Listen der kandidierenden Personen müssen bis am Montag, 28. September 2026, 12 Uhr, bei der Staatskanzlei (für die Wahl des Staatsrats) und bei den Oberämtern (für die Wahl des Grossen Rates und der Oberamtfrauen und Oberamtmänner) eingereicht werden. Ein allfälliger zweiter Wahlgang für den Staatsrat und ins Oberamt findet am Sonntag, 29. November 2026, statt.
Je ein Grossratssitz mehr für die Wahlkreise Glane und Broye
Der Staatsrat hat auch die Verteilung der Sitze des Grossen Rates auf die Wahlkreise festgelegt. Gemäss zivilrechtlicher Bevölkerung zum 31. Dezember 2025 erhalten die Wahlkreise Glane und Broye im Vergleich zur Legislaturperiode 2022–2026 jeweils einen Sitz mehr auf Kosten der Wahlkreise Freiburg-Stadt und See.