Amtlicher Wahlzettel
An diesem Mittwoch, dem 1. Juli 2026, tritt die Revision des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte (PRG) und des Reglements über die Ausübung der politischen Rechte (PRR) in Kraft. In diesem Zusammenhang sind zwei grosse Änderungen hervorzuheben. Künftig gibt es nur noch einen amtlichen Wahlzettel bei Majorzwahlen. Dieses System ist einfacher, denn alle kandidierenden Personen sind auf einem Wahlzettel aufgeführt. Neben jedem Namen gibt es ein Kästchen zum Ankreuzen. Diese Neuerung betrifft alle Wahlen in den Ständerat, in den Staatsrat, in das Oberamt und in den Gemeinderat (in den Gemeinden, in denen das Majorzverfahren angewendet wird).
Ein einziges Stimmcouvert
Eine weitere wichtige Änderung besteht darin, dass das Stimmmaterial künftig ein einziges Stimmcouvert umfasst, in das mehrere Listen oder Stimm- oder Wahlzettel eingelegt werden können. So ist es beispielsweise möglich, dass in das Stimmcouvert ein Stimmzettel für eine eidgenössische Abstimmung und ein Wahlzettel für eine Ergänzungswahl in den Gemeinderat eingelegt werden muss. Achtung: Das Stimmcouvert darf pro Gegenstand nicht mehr als einen Stimm- oder Wahlzettel oder nicht mehr als eine Liste enthalten. Zusätzliche Informationen sind auf der nachfolgenden Seite auf fr.ch verfügbar: «Wie man bei den kantonalen Wahlen wählt».
Zweisprachiger Leitfaden für die Gemeinden
Ein zweisprachiger Leitfaden mit allen wesentlichen Informationen zur Organisation der Wahlen und Abstimmungen ist ab jetzt online verfügbar. Dieser richtet sich an das Gemeindepersonal des Kantons Freiburg und führt die durchzuführenden Verfahren und die spezifischen Tools näher aus, die im Bereich der politischen Rechte, der Vorbereitung der Urnengänge und der Auszählung der Ergebnisse verwendet werden. Der Leitfaden ist in Form von praktischen Fragen verfasst und wurde so optimiert, damit er auch über den KI-Chatbot von fr.ch abgefragt werden kann und so über verschiedene Zugänge verfügbar ist.