Wahl des Grossen Rates
Die Wahl in den Grossen Rat erfolgt in einem einzigen Wahlgang und nach dem Proporzsystem. Bei diesem Wahlsystem stimmt die wählende Person sowohl für eine Partei oder eine Wählergruppe als auch für eine kandidierende Person.
Die Wahl der 110 Mitglieder des Grossen Rats findet in acht Wahlkreisen statt. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten eine leere Wahlliste und ausgedruckte Wahllisten (alle Listen sind blau). Sie können kompakt wählen oder eine Liste durch Durchstreichen von Namen oder Panaschieren anpassen. Es ist auch möglich, die leere Liste mit Namen von anderen Listen auszufüllen.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann für die Wahl des Grossen Rates nur eine einzige Wahlliste in das Stimmcouvert einlegen.
Besonderheiten für die Wahlkreise Glane und Vivisbach
- Die Wahlkreise Glane und Vivisbach werden für die Verteilung der Sitze verbunden
- Die Wahllisten der Wahlkreise Glane und Vivisbach können zu Paaren zusammengefasst werden, um ihre Chancen auf einen Sitz im Grossen Rat zu erhöhen
- Die Listen und die kandidierenden Personen werden wie bei jeder anderen Wahl gewählt
- Schlussendlich wählen die Wählerinnen und Wähler der Wahlkreise Glane und Vivisbach, wie in den anderen Wahlkreisen, die kandidierenden Personen in ihrem eigenen Wahlkreis
Wahl des Staatsrates und der Oberamtspersonen
Die Wahl der Mitglieder des Staatsrats und der Oberamtspersonen erfolgt nach dem Majorzsystem. Diese Wahl kann aus zwei Wahlgängen bestehen.
Für diese beiden Majorzwahlen erhalten die Bürgerinnen und Bürger einen weissen amtlichen Wahlzettel zum Ankreuzen, auf dem alle kandidierenden Personen aufgeführt sind.
Wenn nur eine Person für das Amt der Oberamtsperson kandidiert (es handelt sich dann um eine offene Wahl), umfasst das Stimmmaterial zusätzlich zum amtlichen Wahlzettel zum Ankreuzen auch einen Wahlzettel mit einer leeren Zeile, in die die Bürgerin oder der Bürger den Namen einer beliebigen wählbaren Person eintragen kann, die im Kanton Freiburg Wohnsitz hat.
1. Wahlgang
Sitze werden von den Kandidatinnen und Kandidaten gewonnen, die mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten haben. Das nennt man das absolute Mehr.
2. Wahlgang
Sitze werden von den Kandidatinnen und Kandidaten gewonnen, die am meisten Stimmen erhalten haben. Das nennt man das relative Mehr.
Neu ab Juli 2026: nur noch ein amtlicher Wahlzettel zum Ankreuzen
Ab dem 1. Juli 2026 wird für alle Majorzwahlen ein amtlicher Wahlzettel zum Ankreuzen verwendet, insbesondere für die Wahl des Staatsrats und der Oberamtspersonen.
Alle kandidierenden Personen sind auf einem Wahlzettel aufgeführt. Neben jedem Namen gibt es ein Kästchen zum Ankreuzen. Um zu wählen, müssen nur die Kästchen neben den gewünschten Personen angekreuzt werden.
Achtung: Es ist wichtig, dass nicht mehr Kästchen angekreuzt werden als es Sitze zu vergeben gibt. Ansonsten ist der Wahlzettel ungültig.
Einzuhaltende Regeln
Damit eine Wahlliste oder ein Wahlzettel berücksichtigt werden, muss Folgendes beachtet werden.
Für den Grossen Rat
- Legen Sie für diese Wahl nur eine Wahlliste in das Stimmcouvert
- Verwenden Sie nur die amtlichen Listen
- Eine vorgedruckte Wahlliste muss mindestens einen gültigen Namen enthalten
- Füllen oder ändern Sie eine Liste lesbar und von Hand
- Es können nur kandidierende Personen auf einer anderen Liste hinzugefügt werden, die auf einer eingereichten Liste stehen
- Führen Sie den Namen einer kandidierenden Person nur einmal auf
- Fügen Sie keine Zeichen hinzu, die es ermöglichen, die wählende Person zu identifizieren
- Fügen Sie keine ungeziemende oder beleidigende Ausdrücke hinzu
Für den Staatsrat und das Oberamt
- Kreuzen Sie nicht mehr Kästchen an als Sitze zu vergeben sind
- Verwenden Sie nur den amtlichen Wahlzettel
- Füllen Sie den Wahlzettel von Hand aus
- Legen Sie pro Wahl nur einen Wahlzettel in das Stimmcouvert (einen Wahlzettel für die Wahl des Staatsrats + einen Wahlzettel für die Wahl der Oberamtsperson)
- Fügen Sie keine Zeichen hinzu, die es ermöglichen, die wählende Person zu identifizieren
- Fügen Sie keine ungeziemende oder beleidigende Ausdrücke hinzu
Neu ab 2026: ein einziges Stimmcouvert
Ab dem 1. Juli 2026 enthält das Stimmmaterial nur noch ein einziges, weisses Stimmcouvert.
Bei den kantonalen Wahlen müssen die Wahlliste für die Wahl in den Grossen Rat, der Wahlzettel für die Wahl in den Staatsrat sowie der Wahlzettel für die Wahl der Oberamtsperson gemeinsam in dieses Stimmcouvert gesteckt werden.
Finden am selben Tag mehrere Abstimmungen statt, muss der entsprechende Stimmzettel ebenfalls in das gleiche Couvert gesteckt werden.
Wie und wo kann abgestimmt werden?
Im Kanton Freiburg besteht die Möglichkeit, seine Stimme abzugeben:
- indem man sich persönlich ins Wahlbüro begibt
- indem man vorzeitig abstimmt (brieflich oder per Einwurf)
- zu Hause für Personen, die die notwendigen Handlungen für die Ausübung des Stimmrechts nicht verrichten können.
Briefliche Stimmabgabe
Die Post empfiehlt, die Stimmcouverts ordnungsgemäss zu frankieren und fristgerecht einzureichen. Die Abgabe des Stimmcouverts sollte so geplant werden, dass die Sendung spätestens am Freitag vor dem Urnengang bei der Gemeinde eintrifft.
Genauer gesagt bedeutet dies:
- Versand per A-Post bis am Donnerstag vor dem Urnengang
- Versand per B-Post bis am Dienstag vor dem Urnengang