In seiner Sitzung vom 31. Oktober 2023 hat der Staatsrat der SJSD gestattet, den Vorentwurf des revidierten Gesetzes über die Kantonspolizei in Vernehmlassung zu geben. Seit der letzten Revision von 2019, in der ein Bedrohungsmanagementkonzept eingeführt wurde, haben sich verschiedene Bedürfnisse gezeigt, die zur aktuellen Revision geführt haben.
Ganz allgemein trägt der Vorentwurf der Tatsache Rechnung, dass die Kantonspolizei für die Erfüllung ihres Auftrags, die Sicherheit der Freiburger Bevölkerung zu gewährleisten, ihre Tätigkeit mit neuen Massnahmen und neuen Partnerschaften ausweiten muss. Diese erfordern einen klaren gesetzlichen Rahmen.
Als Erstes sieht der Entwurf die Einführung neuer Bestimmungen zu den polizeilichen Massnahmen vor, namentlich die Audio- oder Videoüberwachung des öffentlichen Raums, die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung AFV, das System zur automatischen Nummernschilderkennung (LAPI) und die Einführung von Kameras, die am Körper oder an der Ausrüstung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten befestigt werden (Körperkamera oder Bodycam).
Des Weiteren übernimmt der Vorentwurf die europäischen Vorschriften über die Bearbeitung von Daten natürlicher Personen durch die Strafverfolgungsbehörden. Gleichzeitig soll mit dem Vorentwurf eine neue Rechtsgrundlage für den Datenaustausch zwischen Polizeibehörden geschaffen werden. Zu diesem Zweck wird die kantonale Gesetzgebung an den Entwurf des Konkordats über den Austausch von Daten für den Betrieb gemeinsamer Suchplattformen und Datenbanksysteme angepasst, der ab Mai 2024 in die Verabschiedungsphase eintritt. Überdies setzt der Vorentwurf einen rechtlichen Rahmen für bestimmte zukünftige Partnerschaften, insbesondere solche mit den Kantonspolizeien der Nachbarkantone oder mit anderen Sicherheitspartnern (zum Beispiel der Transportpolizei oder dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit).
Schliesslich erfolgt mit dem Vorentwurf eine Anpassung an die Organisation der Kantonspolizei. So wird beispielsweise die Funktion der Hilfspolizistinnen und Hilfspolizisten im Gesetz verankert.
Die Vernehmlassung läuft bis 31. Januar 2024.