Es ist der letzte Schritt eines Prozesses, der 2017 mit dem Start einer Analyse der Freiburger Gerichtsbehörden eingeleitet wurde: Der Grosse Rat befasst sich nun mit dem Entwurf zur Revision des Justizgesetzes, der die nötigen rechtlichen Grundlagen für eine tiefgreifende Reorganisation der Judikative legt. Ziel ist es, die verfügbaren Ressourcen zu optimieren und zu rationalisieren, die Verwaltung und Führung der verschiedenen Gerichtsbarkeiten zu verbessern und Schlichtungslösungen zu fördern, um die Zunahme der Entscheidverfahren einzudämmen.
Das von Oktober 2024 bis Januar 2025 durchgeführte Vernehmlassungsverfahren ergab im Allgemeinen eine breite Zustimmung zum Entwurf. Die vorgebrachten Vorschlägen konnten grösstenteils im endgültigen Entwurf berücksichtigt werden.
Heute besteht die Judikative aus 18 verschiedenen Behörden (ohne die gerichtsunabhängige Einheit), die auf 15 verschiedene Standorte verteilt sind und jeweils für ihre eigene Verwaltungsführung (Personal, IT usw.) sorgen müssen. Mit dem Entwurf sollen sie in nurmehr fünf Behörden zusammengeführt werden. Da das Kantonsgericht, die Staatsanwaltschaft und das Zwangsmassnahmengericht bereits für den ganzen Kanton zuständig sind, ist die Veränderung bei den erstinstanzlichen Gerichten am grössten. So sieht der Entwurf die Schaffung eines einzigen erstinstanzlichen Strafgerichts vor, das physisch an einem Ort zusammengeführt wird und die derzeitigen Bezirksstrafgerichte, das Wirtschaftsstrafgericht und das Jugendstrafgericht vereint. Gleichzeitig soll ein einziges erstinstanzliches Zivilgericht geschaffen werden, das die Bezirkszivilgerichte und Friedensgerichte umfasst, aber weiterhin dezentral in den Bezirken angesiedelt bleibt.
Jede dieser fünf Behörden wird von einem Generalsekretär oder einer Generalsekretärin unterstützt, der oder die für die Verwaltung der Behörden zuständig ist und damit zahlreiche Richterinnen und Richter sowie Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber entlastet, die derzeit für diese Aufgabe zuständig sind und sich künftig ganz ihrer gerichtlichen Tätigkeit widmen können. Die fünf Generalsekretärinnen und Generalsekretäre werden für die operative Koordination in einer Konferenz organisiert und einer Koordinationsbehörde der Justiz unterstellt, die insbesondere die strategische Leitung von behördenübergreifenden Projekten und die Harmonisierung von Prozessen sicherstellen soll.
Schliesslich wird mit der Schaffung zweier neuer Einheiten die Schlichtung gefördert. Eine allgemeine Schlichtungsbehörde und eine Schlichtungskommission für Arbeit ergänzen die Schlichtungskommission für Mietsachen, welche die drei bisherigen Kommissionen umfassen und in den verschiedenen Regionen tagen wird.
Die eigentliche Gesetzesrevision wird von mittelfristig umzusetzenden Projekten in den Bereichen Infrastruktur (gesonderter Bericht über die Immobilienstrategie der Justiz), IT (Weiterführung des Projekts E-Justice zur Digitalisierung der Justiz) und Personalressourcen begleitet.
Die parlamentarische Arbeit kann bald beginnen, da bereits ein parlamentarische Kommission gebildet wurde, die den Entwurf analysieren soll.