Das Projekt sieht den Bau einer 3,5 Kilometer langen Strasse mit zwei Brücken vor, als Bindeglied zwischen dem Süden der Agglomeration Freiburg und dem Autobahnanschluss Matran. Es entspricht dem Willen des Grossen Rates und Staatsrates, die Strecke «Marly – Route de la Fonderie – Route de la Glâne – Autobahnanschluss Freiburg-Süd/Zentrum» von einem Teil des motorisierten Individualverkehrs zu entlasten, um dem öffentlichen Verkehr und der sanften Mobilität in diesem Bereich den Vorrang zu geben.
Nach der ersten öffentlichen Auflage im Dezember 2020 gingen 110 Einsprachen und fünf Stellungnahmen ein. Deren Behandlung erforderte Projektanpassungen und Ergänzungen des Umweltverträglichkeitsberichts. Zudem verlangt das kantonale Klimagesetz, das am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten ist, eine Prüfung der Klimakompatibilität. Im September 2024 bewilligte der Grosse Rat einen zusätzlichen Verpflichtungskredit, damit die Arbeit an den nötigen Studien für dieses Projekt von kantonaler Bedeutung fortgesetzt werden konnten.
Umfangreiche Anpassungen
Das ergänzte Projekt konnte nun am Freitag öffentlich aufgelegt werden. Staatsrat Jean-François Steiert und Kantonsingenieur André Magnin betonten an einer Medienkonferenz zur Präsentation des ergänzten Projektes, die in den Einsprachen und Stellungnahmen vorgebrachten Anliegen seien sorgfältig ausgewertet worden. Die Liste der Anpassungen sei entsprechend umfangreich (siehe Anhang, S. 3).
Angepasst wurden namentlich die Infrastruktur für Velo und sanften Mobilität, an einzelnen Stellen auch der Strassenverlauf, der Hochwasserschutz und die Massnahmen zur Erfüllung der Umweltauflagen. Zudem wurden Lärm- und Beleuchtungsstudien aktualisiert, ökologische Aufwertungen, Biotope, Gewässerrevitalisierungen und umfangreiche Kompensationsmassnahmen integriert. Ergänzungen gab es auch zum Schutz von Fauna und Flora mit geschützten Querungshilfen und Detektionssystem. Die Klimaprüfung zeigt, dass die für die Umsetzung dieses Projekts quantifizierten Emissionen auf 15’735 t CO2 geschätzt werden, was etwa 1 % der jährlichen Emissionen im Kantonsgebiet entspricht.
Lediglich gegen die neuen Elemente, die dem Projekt seit der ersten öffentlichen Auflage im Jahr 2020 hinzugefügt wurden, kann in dieser ergänzenden öffentlichen Auflage Einsprache geführt werden. Die ergänzende öffentliche Auflage dauert gemäss den gesetzlichen Bestimmungen 30 Tage. Die Unterlagen können beim Tiefbauamt (nach Vereinbarung), bei den Gemeinden Marly und Hauterive oder bei der Präfektur eingesehen werden. Die Unterlagen der ersten öffentlichen Auflage stehen zum Vergleich weiterhin unter folgender Adresse zur Verfügung: Neue Strassenverbindung Marly – Matran | Staat Freiburg.
Gemäss provisorischem Zeitplan wird die nötige Volksabstimmung über den Baukredit frühestens 2029 stattfinden. Die Bauarbeiten könnten dann 2030 beginnen.
Anhang
Hier die wichtigsten Änderungen, die Gegenstand der ergänzenden öffentlichen Auflage sind:> Die Einrichtung von Velostreifen entlang der Trasse auf beiden Seiten der Fahrbahn zwischen den Kreisverkehren „Le Stand“ und „Hauterive“ sowie verschiedener Wege für den Langsamverkehr an diesen Kreuzungen; > Die Schaffung eines Velowegs im Bereich La Comba mit der Rückführung eines Teils der Route d’Hauterive in landwirtschaftliche Nutzung; > Die Anpassung der Kreisverkehre des Projekts für die Durchfahrt von Langholz-Lastwagen; > Die Änderung des Weges und der Brücke von Vuisserens; > Die Anpassung der Trassenführungen an die neuen Elemente; > Die Änderung des Einleitungsortes des SETEC-Beckens, um die Auswirkungen auf die Aue zu verringern; > Die Änderung der Position der Brückenpfeiler der Brücke von Hauterive zur Einhaltung des Gewässerraums; > Die Änderung der Copy-Brücke zur Einhaltung des Gewässerraums; > Die Revitalisierung von zwei Bachabschnitten; >Die Ergänzung von Ausgleichsmassnahmen für die Auswirkungen auf die Aue, die natürlichen Lebensräume und die Flächen zur Förderung der Biodiversität; > Die Änderung und Ergänzung von Biotopen für die Biodiversität;> Die Untersuchung von Aufforstungen außerhalb von Waldgebieten und Ausgleichsmassnahmen; > Das Rodungsdossier mit der Anpassung der Rodungs-und Aufforstungsflächen; > Die Anbringung von Vogelhäuschen als Ausgleich für die Rodung von Aufforstungen ausserhalb von Waldgebieten > Die Anpassung der Wild- und Amphibienpassagen; > Die Installation eines Wildwarnsystems, das Autofahrer im Wald von Monterban warnt; > Die Errichtung von Strukturen, die Reptilien und Kleintieren zugutekommen, sowie die Einrichtung von Leitstrukturen; > Zusätzliche Erhebungen, Schutz- und Ausgleichsmassnahmen für Fledermäuse; > Einrichtung von Wartungsplätzen entlang der Trasse; > Ein ergänzender Umweltverträglichkeitsbericht; > Die Durchführung von Beleuchtungsstudien zur Begrenzung der Lichtverschmutzung; > Die Anpassung der Lärmstudien an die Verkehrsüberprüfungsstudie 2022.