Die Revision des Ausführungsreglements zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBR) steht im Zusammenhang mit verschiedenen Vorstössen zur Verbesserung des Baubewilligungsverfahrens und zur Verkürzung der Gesamtdauer. Sie umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen, die eine Beschleunigung der Verfahren ermöglichen, ohne die Prinzipien des Bewilligungsverfahrens und der Zuständigkeiten der Behörden gemäss geltendem Recht anzutasten:
- Die Einreichung von Voranträgen direkt beim Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) und nicht mehr bei den Gemeinden, die gleichzeitig mit den staatlichen Behörden konsultiert werden.
- Die Einführung von Fristen von etwa 15 Tagen, die sowohl den Gemeinden für die erste Prüfung der Genehmigungsanträge als auch den Antragstellern für die Vornahme der erforderlichen Korrekturen und Ergänzungen eingeräumt werden.
- Im regulären Verfahren die Streichung der 20-tägigen Zwischenphase zwischen dem Ende der öffentlichen Anhörung und der Übermittlung der Genehmigungsunterlagen an das BRPA durch die Gemeinde, die gleichzeitig mit den staatlichen Behörden konsultiert wird und im Falle eines Einspruchs über eine grosszügigere Frist von 30 Tagen verfügt, um eine begründete Stellungnahme abzugeben.
Die Webanwendung zur Verwaltung des Genehmigungsverfahrens (FRIAC) wird angepasst, um den Änderungen am Verfahren Rechnung zu tragen.
Positive Rückmeldungen aus Vernehmlassung
Die Änderungen waren vom 19. Dezember 2025 bis zum 2. März 2026 in einer öffentlichen Vernehmlassung. Es gingen 56 Stellungnahmen ein, darunter 41 von Gemeinden; 29 davon schlossen sich vollständig der Stellungnahme des Freiburger Gemeindeverbandes (FGV) an.
Die Änderungsvorschläge wurden von den Beteiligten insgesamt positiv aufgenommen, insbesondere vom FGV, von der Mitte, den Grünen, der Freiburger Immobilienkammer sowie von der Konferenz der Oberamtspersonen, die den Entwurf vorbehaltlos unterstützte. Es gab vor allem seitens der Gemeinden zahlreiche Vorschläge zur Anpassung der Artikel, die im Rahmen des Möglichen berücksichtigt wurden.