Der Immobilienpark des Staates Freiburg umfasst 661 Objekte, von denen viele einen kritischen Sanierungsbedarf aufweisen. Aktuelle Diagnosen zeigen, dass sich der Zustand ohne Intervention rasch verschlechtern würde: Von einer aktuell noch «eher schlechten» Bewertung droht der Zustand vieler Gebäude bis 2032 in den Bereich «schlecht» abzusinken. Insbesondere bei der wirtschaftlichen und energetischen Effizienz gelten viele Bauten als «Energieschleudern», was dem Willen zur Sanierung der Kantonsfinanzen und auch den Klimazielen des Kantons widerspricht. Handlungsbedarf besteht zudem ebenfalls im Bereich des Brandschutzes.
Um dieser Entwicklung auf effiziente Weise entgegenzuwirken, beantragt der Staatsrat beim Grossen Rat einen ersten Rahmenkredit von 150 Millionen Franken für den Zeitraum 2026–2031. Dies würde es erlauben, im Schnitt jährlich rund 25 Millionen zur Umsetzung des Programms einzusetzen.
Resultat einer umfassenden Analyse
Für den ersten Sechsjahreszyklus wurden nach einer umfassenden Analyse des Hochbauamtes 38 Gebäude mit höchster Priorität ausgewählt. Dazu gehören markante Objekte wie die Gebäude PER 08 und 09 der Universität, wo sich die Abteilung für Physik, Bewegungs- und Sportwissenschaften sowie die Abteilung Medizin und ihre klinischen Fachbereiche befinden, das Hauptgebäude des Collège du Sud in Bulle sowie der Verwaltungskomplex Arsenaux 41, in dem unter anderem die Staatskanzlei und mehrere kantonale Dienststellen untergebracht sind.
Das Programm umfasst energetische Sanierungen, die Instandsetzung der Gebäudehüllen sowie die Modernisierung technischer Anlagen. Es ermöglicht, bestimmte ähnliche Arbeiten an mehreren Gebäuden gleichzeitig durchzuführen, wie zum Beispiel den Austausch von Heizkesseln, die systematische Modernisierung von Fenstern und die Optimierung der Regelung von Heizungsanlagen. Der erste Rahmenkredit wird in zwei Phasen umgesetzt: einer ersten Phase der Planung und Priorisierung in den Jahren 2026–2027, gefolgt von der Durchführung der Arbeiten von 2027 bis 2031.
Sicherheit und Haftung im Fokus
Ein zentraler Treiber des Programms ist die Sicherheit. Als Eigentümer ist der Staat gesetzlich verpflichtet, die Konformität seiner Bauten zu garantieren und haftet für Mängel. In der Vergangenheit mussten für Gebäude wie die Aula Magna der Universität bereits Notmassnahmen ergriffen werden, um Betriebsschliessungen zu verhindern. Der Rahmenkredit ermöglicht es, notwendige Anpassungen beim Brandschutz und der Erdbebensicherheit geplant und effizient umzusetzen, statt nur auf Notfälle zu reagieren.
Nachhaltigkeit und regionale Wirtschaft
Das Programm zur Sanierung der Gebäude des Staates ist auch ein Impuls für die lokale Wirtschaft, da ein grosser Anteil der Aufträge an regionale Unternehmen vergeben werden dürfte. Gleichzeitig sorgt es für ein gesundes Arbeitsumfeld und adäquate Bildungsstätten. Mit diesem schrittweisen Vorgehen gewährleistet der Staat mittel- und langfristig die Wirtschaftlichkeit seines Immobilienbestands, indem er dessen Wert erhält, und er nimmt auf diese Weise auch seine Vorbildfunktion wahr.