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  • Ehemalige Deponie La Pila: Die RUBD erlässt eine Verfügung über die Verteilung der Kosten unter den Verursachern

Ehemalige Deponie La Pila: Die RUBD erlässt eine Verfügung über die Verteilung der Kosten unter den Verursachern

  • Medienmitteilung

Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) hat am 8. Oktober 2020 über die Verteilung der Kosten zwischen den Parteien entschieden, die sich an der Sanierung der ehemaligen Deponie La Pila beteiligen müssen: Sie legte die Verursacheranteile für jeden Störer, der an der Verschmutzung des Standorts beteiligt war, sowie die Kostenverteilung für die bis Ende 2019 akkumulierten Kosten fest. Die Verfügung sieht vor, dass die Stadt Freiburg 45 %, CFR Properties SA 25 % und der Staat 25 % der Kosten tragen muss. Der Staat wird zudem 5 % der Kosten anstelle der unbekannten Störer übernehmen.

Veröffentlicht am 16. November 2020 - 12h16

Die Verhandlungen, die Anfang des Jahres mit dem Ziel begannen, eine Vereinbarung zwischen den Parteien über die Übernahme der Kosten für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung der ehemaligen Deponie La Pila zu erreichen, waren nicht erfolgreich. Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) beendete deshalb das Verfahren und erliess eine Verfügung, mit der die Verursacheranteile für jeden Störer festgelegt werden. Sie hat darauf die Beträge festgesetzt, die jeder von ihnen für die bis zum 31. Dezember 2019 entstandenen Kosten – insgesamt rund 21 Millionen Franken – schuldet. Von diesem Betrag werden die Abgeltungen nach Bundesverordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) abgezogen, die der Bund bereits geleistet hat. Nach Abschluss der Sanierung wird eine Schlussabrechnung auf der Grundlage der festgelegten Verursacheranteile erstellt werden.

Verursacheranteile

Stadt Freiburg

Betreiberin der Deponie

Verhaltensstörerin

45 %

CFR Properties

Abfallablagerer

Verhaltensstörer

25 %

Unbekannt

Abfallablagerer

Verhaltensstörer

5 %[1]

Staat Freiburg

Verantwortlich für eine ungenügende Überwachung während des Deponiebetriebs

Verhaltensstörer

10 %

Staat Freiburg

Bereitsteller des Grundstücks

Verhaltensstörer

5 %

Staat Freiburg

Inhaber des Grundstücks

Zustandsstörer

10 %

100 %


[1] Laut kantonalem Gesetz über belastete Standorte trägt der Staat den Kostenanteil der Verursacher, die nicht ermittelt werden können oder zahlungsunfähig sind.

Hauptbild
Alte Deponie La Pila
Alte Deponie La Pila © 2009 CSD - 2009 CSD
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Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt

Letzte Änderung: 17.11.2020 - 11h19

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