Industrielle und gewerbliche Betriebe produzieren Abwässer, die sich in der Regel von häuslichen Abwässern unterscheiden.
Diese Abwässer können verschiedene Arten von Schadstoffen oder umweltgefährdenden Chemikalien (Desinfektionsmittel, Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe, Lösungsmittel usw.) enthalten, welche die öffentlichen Kanalisationen beschädigen oder sogar den ordnungsgemässen Betrieb der Abwasserreinigungsanlagen (ARA) beeinträchtigen können.
Diese mit Schadstoffen belasteten Abwässer müssen in der Regel einer speziellen Vorbehandlung unterzogen werden, bevor sie in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden, um den in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) festgelegten Anforderungen zu entsprechen.
Die Abwasservorbehandlungsanlagen (Klärbecken, Mineralölabscheider, Fettgruben, Pufferbecken, Neutralisationsanlagen, biologische oder chemisch-physikalische Behandlungsanlagen usw.) und die technischen Einrichtungen (Messsonden, Detektoren, Aufteilungsgehäuse usw.) bedürfen einer regelmässigen Wartung und Kontrolle durch qualifiziertes Personal.
Das Merkblatt erläutert den rechtlichen Rahmen sowie die geltenden technischen Normen und beschreibt die jeweiligen Verantwortlichkeiten des Eigentümers, des Betreibers und der Fachunternehmen.
Die «Kontrollmethode und Wartungsintervalle» dient als praktischer und visueller Leitfaden, der die spezifischen Kontrollpunkte sowie die empfohlenen Wartungsfrequenzen für jeden Anlagentyp veranschaulicht.
Eine sorgfältige Bewirtschaftung der Abwässer, einschliesslich einer angemessenen Vorbehandlung und einer methodischen Wartung, ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine wesentliche Investition in den Umweltschutz.