Bauschadstoffe sind Stoffe, die in Baumaterialien, in der Innenraumluft und in unmittelbarer Nähe von Gebäuden vorkommen und bei Überschreitung bestimmter Konzentrationen eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Zu diesen Stoffen gehören insbesondere Asbest, polychlorierte Biphenyle (PCB), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Schwermetalle und Radon. Schätzungen zufolge fordert Radon, um ein Beispiel zu nennen, in der Schweiz zwischen 200 und 300 Todesopfer pro Jahr und ist damit nach dem Tabakkonsum die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.
Der Reglementsentwurf legt die Zuständigkeiten der staatlichen Dienststellen, der Oberämter und der Gemeinden fest und sieht die Einrichtung einer Koordinierungsstelle vor. Das Amt für Umwelt übernimmt dabei die Rolle der kantonalen Anlaufstelle für sämtliche Fragen zu den Bauschadstoffen. Zudem definiert der Entwurf die Leistungen und Verfahren in den Bereichen Information und Beratung, Analysen und Untersuchungen sowie Diagnosen vor Bauarbeiten. Er enthält darüber hinaus Bestimmungen zu Verfahrenskosten, Rechtsmitteln und zur Anzeigeerstattung.
Die Vernehmlassung dauert vom 2. April bis zum 6. Mai 2026.