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Die Poyabrücke: Rückblick

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Die Poyabrücke ist ein fester Bestandteil der grossen kantonalen Strassenbauvorhaben. Mit dem Poyaprojekt wird einem langjährigen Anliegen der Bevölkerung der Stadt Freiburg und der Behörden Rechnung getragen: Die Ziele des Projektes lauteten wie folgt: den Transitverkehr umleiten, der die Verkehrsadern der Stadt zum Ersticken bringt; dem öffentlichen Verkehr, den Fussgängern und Fahrradfahrern Vorrang geben; das historische Kulturerbe von nationaler Bedeutung schützen und das Burgquartier, das täglich unter einem Verkehrsaufkommen von rund 25 000 Autos leidet, von dieser Last befreien.

Das Poyaprojekt wird unbestreitbar zur wirtschaftlichen Entwicklung des ganzen Kantons beitragen. Das Ziel des Projekts war unter anderem, die Mobilität in der Freiburger Agglomeration auf Dauer zu garantieren und eine Entlastung der Innenstadt herbeizuführen. Die Verbesserung des öffentlichen und privaten Verkehrs im wichtigsten wirtschaftlichen Zentrum des Kantons ist unerlässlich geworden, um Freiburg einen gebührenden Platz unter den grossen Schweizer Zentren zu sichern.

Ab 1959 wurden zahlreiche Studien für eine neue Saaneüberquerung in der Stadt Freiburg durchgeführt.

 

1989 organisierte die Stadt Freiburg als Bauherrin und mit dem Einverständnis der Baudirektion des Kantons (der heutigen Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion) einen Projektwettbewerb für den Bau der Poyabrücke. Als Verfahren wurde das Einladungsverfahren gewählt. Fünf Ingenieurbürogemeinschaften wurden dabei eingeladen. Den Wettbewerb gewonnen hat die Bürogemeinschaft der Unternehmen GVH (P. Gorgé, A. Vaucher, B. Houriet), Brugger & Clément & Collaud, Zwahlen & Mayr sowie Schneider & Chablais. Das Projekt, das den Wettbewerb gewonnen hat, wurde noch verbessert und hat heute das Stadium eines detaillierten Vorprojekts erreicht.

 

Der Poyatunnel wurde von der Stadt Freiburg freihändig an die Arbeitsgemeinschaft „Communauté d’étude pour la galerie de la Poya CGP“ vergeben. Auch für den gedeckten Abschnitt liegt inzwischen das detaillierte Vorprojekt vor.

 

Im Februar 1992 wurde das Projekt (mit der von der Stadt Freiburg gewählten Linienführung) allen betroffenen Instanzen auf Bundes- und Kantonsebene vorgestellt. Alle Partner hoben die Richtigkeit des Projekts und der Linienführung hervor. Aufgrund dieser Unterstützung beschloss die Stadt Freiburg, die Studien weiterzuführen.

 

1995 wurde die Poyabrücke infolge der Motion der Grossräte Bernard Garnier und Jacques Stephan, die vom Staatsrat unterstützt und vom Grossen Rat mit 96 Stimmen (ohne Gegenstimme) angenommen wurde, ins Kantonsstrassennetz integriert. Ausserdem ging die Bauherrschaft von der Stadt an die RUBD, vom TBA vertreten, über. Die RUBD beauftragte die Auftragnehmer, die zuvor von der Stadt ausgewählt worden waren, mit der Ausarbeitung des Dossiers für die öffentliche Auflage.

 

Die RUBD bestellte einen Steuerungsausschuss, bestehend aus politischen Vertretern, sowie eine technische Arbeitsgruppe, in der die Verantwortlichen der verschiedenen staatlichen Dienststellen vertreten sind. Die technische Arbeitsgruppe erarbeitete zusammen mit den Auftragnehmern das Dossier für die öffentliche Auflage des Poyaprojekts und den Umweltverträglichkeitsbericht. Das Projekt von 1999 für die Poyabrücke hat im Vergleich zum Projekt, das anlässlich des Wettbewerbs eingereicht wurde, kaum Änderungen erfahren. Beim Tunnel hingegen wurden sowohl Situation als auch Längenprofil abgeändert, um den neuen Kriterien und Anforderungen des Bauherrn und den neuen Richtlinien des Bundesamts für Strassen (ASTRA) gerecht zu werden.

 

Das Projekt wurde in einem ersten Anlauf vom 27. August bis zum 27. September 1999 öffentlich aufgelegt und stiess auf Widerstand seitens der Denkmalschutzkreise. So bemängelten die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege und die kantonale Kulturgüterkommission in ihren negativen Gutachten, dass das Projekt zu nahe an der als „Château de la Poya“ bekannten Villa Paladine vorbeiführe.

 

Nach den schweren Unfällen in den Mont-Blanc-, Tauern- und Gotthardtunneln hat das ASTRA seine Richtlinien über die Sicherheit in Tunneln überarbeitet. Unter anderem ist nun ein Mindestabstand zwischen dem Tunnelausgang und der nächsten Kreuzung vorgeschrieben. Das 1999 aufgelegte Projekt konnte diese neue Anforderung nicht erfüllen.

 

So beschloss der Staatsrat, vom aufgelegten Trassee abzusehen und neue Studien durchführen zu lassen. Dieselben Auftragnehmer erhielten zusammen mit Architekten den Auftrag, eine neue Linienführung auszuarbeiten. Daraus entstand das Projekt, das zwischen dem 10. Juni und dem 11. Juli 2005 aufgelegt wurde.

 

Gegen dieses Projekt haben 6 Quartiervereine, 3 Umweltschutzverbände, 1 Regionalverband aus Düdingen, 4 Gemeinden und 61 Privatpersonen insgesamt 76 Einsprachen eingereicht. Als wichtigster Grund für diese Einsprachen wurde der Mehrverkehr in der Stadt und auf dem Plateau d'Agy angeführt. Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) verlangte, dass die Stadt und der Staat Freiburg wie bei der Umfahrung von Bulle (H189) eine Vereinbarung unterzeichnen sollten, mit der die Anwendung der Begleitmassnahmen garantiert würde.

 

Mitte Juni 2006 hat der Gemeinderat der Stadt Freiburg 3,5 Millionen Franken in seinen Investitionsvoranschlag 2007 eingetragen, um die vom VCS geforderten Begleitmassnahmen verwirklichen zu können. Der VCS hat am 5. Juli eine für die Stadt und den Kanton verbindliche Vereinbarung unterzeichnet.

 

Am 23. Juni 2006 stimmten die Abgeordneten dem Poyaprojekt mit überwältigender Mehrheit zu: Der Verpflichtungskredit von 58 Millionen Franken zur Deckung des Kantonsanteils wurde mit 103 gegen 2 Stimmen angenommen. In diesem Betrag ist auch die Erweiterung der Murtenstrasse zwischen St. Leonhard auf vier Spuren und der Autobahnanschluss Freiburg Nord enthalten.

 

Drei Tage vor der Volksabstimmung zog auch die Gemeinde Granges-Paccot ihre Einsprache zurück – wie bereits zuvor Villars-sur-Glâne, Tafers, Givisiez und der VCS. Zu den Einsprechern gehörten damit nur noch Privatpersonen und Vereine.

 

Am 24. September 2006 nahm das Freiburger Stimmvolk den Kredit von 58 Millionen mit 81 % deutlich an. Die Stimmbeteiligung betrug beinahe 50 %.

 

Die Genehmigung der Pläne des Ausführungsprojekts folgte am 28. November 2007.

 

Seit 2008 sind noch zwei Einsprachen von Privatpersonen beim Kantonsgericht hängig. Diese haben jedoch keine aufschiebende Wirkung.

 

Im April 2008 erhielt das Finanzinspektorat infolge der Mehrkosten beim Bau der Umfahrung von Bulle den Auftrag, den Voranschlag für das Poyaprojekt zu überprüfen.

 

Am 31. Oktober 2008 erfolgt der erste Spatenstich.

Am 13. Juli 2009 wies das Bundesgericht die letzte Beschwerde einer Privatperson ab.

Am 3. Februar 2010 genehmigte der Grosse Rat einen Zusatzkredit von 28 Millionen Franken für die St.-Leonhard-Unterführung.

Am 3. September 2010 fand beim Pylonen 6 die Grundsteiniegung für die Brücke statt.

Am 10. und 11. Oktober 2014 wird die Poyabrücke eingeweiht und am 12. Oktober 2014 wird die Poyabrücke offiziell dem Verkehr übergeben.

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Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt

Letzte Änderung: 06.11.2023

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