Die Situation im Kanton Freiburg
Vor dem Hintergrund des neuen Bundesrechts sind die im geltenden kantonalen Richtplan vorgesehenen Methoden zur Bemessung der Bauzone sowohl für die Wohnzone als auch für die Arbeitszone zu grosszügig. Sie müssen daher zwingend reduziert werden.
Rund 40 % der Freiburger Gemeinden haben überdimensionierte Bauzonen, wobei es erhebliche Unterschiede zwischen ihnen gibt. Sie müssen ihre Bauzonen reduzieren, während Gemeinden mit korrekt bemessenen Bauzonen Einzonungen in Betracht ziehen können.
Nach den Schätzungen des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) muss der Kanton Freiburg noch rund 170 ha Wohnzonen und etwa 100 ha Arbeitszonen auszonen. In den kommenden Jahren ist daher mit einer bedeutenden Auszonungswelle zu rechnen.
Beschränkte Erweiterung der Bauzonen
Durch die neuen Bundesbestimmungen wird die Möglichkeit, Bauzonen zu erweitern, noch mehr eingeschränkt. Deshalb ist es zurzeit schwierig, das kantonsweite Potenzial für Neueinzonungen in den kommenden zwanzig Jahren genau zu bestimmen. Aus der Entwicklung der Situation in den letzten Jahren lassen sich jedoch einige nützliche Erkenntnisse ziehen.
Die Entwicklung der Bauzonen verlief in den letzten neun Jahren stabil. Insgesamt wurden Neueinzonungen durch Auszonungen kompensiert. Es ist auch möglich, dass Nutzungsänderungen zwischen verschiedenen Typen von Bauzonen stattfanden. Bei den Spezialzonen, die nicht in die Berechnung der Bauzonendimensionierung einfliessen, besteht unter dem Gesichtspunkt einer allfälligen Mehrwertabgabe ein nicht zu vernachlässigendes Potenzial.
Freiburg unternimmt bereits heute etwas gegen überdimensionierte Bauzonen
Der Kanton und die Gemeinden unternehmen bereits seit einigen Jahren Anstrengungen, um überdimensionierte Bauzonen zu verkleinern oder deren Nutzung zu überprüfen. Die Wohnzonen, von denen mehr als zwei Drittel Zonen schwacher Dichte sind, haben einen grossen Anteil an der globalen Zunahme der Bauzonenfläche in den letzten neun Jahren. Es ist nicht davon auszugehen, dass dieser Trend unter dem neuen RPG anhalten wird.
Die Anstrengungen, die seit der Verabschiedung des kantonalen Richtplans im Jahr 2002 unternommen wurden, müssen weitergeführt werden. Die Massnahmen zur Auszonung von Bauparzellen werden sicher zu Entschädigungsforderungen von den betroffenen Grundeigentümern wegen materieller Enteignung führen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es äusserst schwierig abzuschätzen, welche Summen die öffentlichrechtlichen Körperschaften den betroffenen Grundeigentümern in den nächsten zwanzig Jahren zahlen müssen.