Vorstellung
Die Aufgaben der kantonalen Planung sind hauptsächlich:
- Die Erarbeitung und Führung des kantonalen Richtplans;
- Die Begleitung von kantonalen Studien, die einen Bezug zur Raumplanung aufweisen;
- Die Abstimmung mit den Nachbarkantonen und dem Bund.
Instrumente
Allgemeine Grundsätze und Ziele der Raumplanung
Das Dekret über die Grundsätze und Ziele der Raumplanung definiert die kantonale Raumplanungspolitik. Dieses Dekret wird vom Grossen Rat angenommen und stellt die erste Etappe bei einer Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans dar (Art. 15 des Raumplanungs- und Baugesetzes).
- Botschaft des Staatsrats an den Grossen Rat zum Dekretsentwurf über die Grundsätze und Ziele der Raumplanung
- Dekret über die Grundsätze und Ziele der Raumplanung
Kantonaler Richtplan
Der kantonale Richtplan definiert die kantonale Raumplanungspolitik und gibt die durchzuführenden Studien vor. Das Dokument enthält zudem Angaben zu Vorhaben von kantonaler Bedeutung. Dieser Plan dient als Koordinationsinstrument für die Verwaltung und für Vorhaben von kantonaler Bedeutung.
Studien im Zusammenhang mit der kantonalen Raumplanung
Mögliche Studienbereiche: Landschaft, Kulturerbe, Naturgefahren, Landwirtschaft, Siedlungsentwicklung, öffentliche Bauten und Anlagen, wirtschaftliche Entwicklung, Tourismus, Verkehr, Versorgung, Umwelt, Belastungen.
Gesetzliche Grundlagen
- Raumplanungsgesetz vom 22.06.1979 (RPG, SR 700 ).
- Raumplanungsverordnung vom 28.06.2000 (RPV, SR 700.1 ).
- Raumplanungs- und Baugesetz vom 02.12.2008 (RPBG, SGF 710.1, vgl. BDLF ).
- Ausführungsreglement zum Raumplanungs- und Baugesetz vom 01.12.2009 (RPBR, SGF 710.11, vgl. BDLF ).