Organisation
Der Bevölkerungsschutz ist im Bundesgesetz vom 20. Dezember 2019 über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG, am 1. Januar 2021 in Kraft getreten) und im kantonalen Gesetz vom 18. Dezember 2024 über den Bevölkerungsschutz (BevSG, am 1. Juli 2025 in Kraft getreten) geregelt.
Der Bevölkerungsschutz hat zum Zweck:
- Naturgefahren sowie technische und gesellschaftliche Gefahren zu erkennen und ihnen vorzubeugen;
- in besonderen und ausserordentlichen Lagen den Einsatz der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes zu koordinieren, um die Bevölkerung zu schützen, zu retten, ihr Hilfe zu leisten und ihre Lebensgrundlagen zu erhalten;
- nach dem Auftreten einer besonderen oder ausserordentlichen Lage für die Instandstellung zu sorgen.
Kompetenzen
Der Bevölkerungsschutz beruht auf einem föderalistischen System mit geteilten Zuständigkeiten. Die Kantone organisieren in Zusammenarbeit mit den Gemeinden das koordinierte System entsprechend den Bedürfnissen. Bestimmte Aufgaben fallen jedoch in die Zuständigkeit des Bundes (z. B. Radioaktivität, bewaffneter Konflikt).
Auftrag
Der Bevölkerungsschutz hat zum Ziel, die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen zu schützen, zu retten und ihr Hilfe zu leisten, indem die beteiligten Partner koordiniert werden, um besondere und ausserordentliche Lagen sowie Katastrophen zu verhindern, sich darauf vorzubereiten, sie zu bewältigen und zu überwinden. Somit:
- stellt er das Risikomanagement und die Vorausplanung sicher;
- führt er die Datenbank für die Verwaltung der Schutzplätze nach;
- nimmt er die Erstzuweisung der Schutzplätze vor;
- verwaltet er das kantonale Dispositiv für Warnung, Alarmierung und Information;
- führt er das Sekretariat des kantonalen Risikoobservatoriums (KRO) und des kantonalen Stabs Bevölkerungsschutz (KSBS).
Zusammenarbeit auf allen Stufen
Der Bevölkerungsschutz stellt die Zusammenarbeit der fünf Partnerorganisationen sicher:
- Polizei
- Dienste für Brandbekämpfung und Hilfeleistungen;
- Gesundheitswesen;
- Zivilschutz;
- Technische Betriebe des Staates und der Gemeinden.
Polizei
Die Polizei ist ein Ersteinsatzmittel. Sie ist für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sowie für die Ermittlungen zuständig. Die notwendigen Mittel kommen aus den kantonalen und kommunalen Polizeikorps. Mittel aus anderen Organisationen (z. B. Feuerwehr, Zivilschutz) können für die Überbrückung von Belastungsspitzen sowie für Langzeiteinsätze beigezogen werden.
Dienste für Brandbekämpfung und Hilfeleistungen
Die Feuerwehr ist ein Ersteinsatzmittel. Die Feuerwehr ist für die Rettung von Menschen und Tieren, sowie für die allgemeine Schadenwehr, inkl. Brandbekämpfung und Elementarschadenbewältigung, zuständig. Sie löst zusätzliche Aufgaben wie Öl-, Chemie- und Strahlenwehr. Mittel aus anderen Organisationen (z. B. Zivilschutz) können für die Überbrückung von Belastungsspitzen sowie für Langzeiteinsätze beigezogen werden.
Gesundheitswesen
Das Gesundheitswesen ist ein Ersteinsatzmittel. Das Gesundheitswesen stellt die medizinische Versorgung der Bevölkerung und der Einsatzkräfte sicher. Dies umfasst auch vorsorgliche Massnahmen und die psychologische Betreuung. Mittel aus anderen Organisationen (z. B. Zivilschutz) können beigezogen werden, namentlich für die Überbrückung von Belastungsspitzen.
Zivilschutz
Der Zivilschutz ist schwergewichtig als Einsatzmittel der zweiten Staffel positioniert. Er ist zuständig für die Verfügbarkeit der Schutzinfrastruktur und der Alarmierungsmittel, für die Betreuung von schutzbedürftigen Personen und Obdachlosen, sowie für den Kulturgüterschutz. Im Einsatz unterstützt er die Partnerorganisationen, vor allem bei Langzeiteinsätzen. Seine Beiträge beschränken sich jedoch auf Aufgaben die keine Bewaffnung erfordern, z. B. die Verkehrsregelung zu Gunsten der Polizei oder die Logistik (Versorgung) zu Gunsten der Feuerwehr. Ausserdem führt er Instandstellungsarbeiten durch und verstärkt die Führungshilfe sowie die Logistik.
Technische Betriebe
Zu den technischen Betrieben gehören Elektrizitätswerke genauso wie öffentliche Transportunternehmen, sie umfassen private wie öffentlich-rechtliche Unternehmen. Die technischen Betriebe stellen auf der Grundlage ihrer rechtlichen Verpflichtungen das Funktionieren ihrer Einrichtungen sicher. Sie sorgen insgesamt dafür, dass Elektrizitäts-, Wasser- und Gasversorgung, Verkehrsverbindungen sowie Telematikanlagen lagegerecht funktionieren bzw. nach entsprechenden, von den Behörden festgelegten Notmassnahmen stufenweise wieder normalisiert werden. Die technischen Betriebe erfüllen ihre Aufgaben selbständig. Sie treffen die notwendigen Massnahmen, stellen das Personal, die Ausrüstung und das Material für ihre Leistungserbringung sicher.
Weitere Dienste und Organisationen können verpflichtet werden, bei der Gefahrenerfassung, beim Risikomanagement und bei der Einsatzleitung mitzuwirken. Der Bevölkerungsschutz arbeitet daher eng mit den Verwaltungseinheiten des Kantons und der Gemeinden zusammen.
Integrierte Kommandostruktur
Der Bevölkerungsschutz stützt sich auf eine integrierte Kommandostruktur, welche alle Stellen verbindet, die für die Planung und Leitung eines Einsatzes zuständig sind. Sie hat zum Ziel, in allen Lagen einen effizienten Informations- und Erkenntnisaustausch sowie eine koordinierte Entscheidungsfindung zwischen den beteiligten Partnern sicherzustellen, eine vernetzte Führung der Einsätze auf allen Ebenen und mit sämtlichen beteiligten Akteuren zu gewährleisten sowie den Prozess der Instandstellung und der Rückkehr zur normalen Lage über die Zeit hinweg zu begleiten.
Der Kantonale Stab Bevölkerungsschutz (KSBS), die kommunalen Verbindungsstellen für den Bevölkerungsschutz, die Oberämter sowie die Stäbe, Kommandos oder Führungsorgane der Partnerorganisationen sind integraler Bestandteil dieser Struktur.
Kantonales Risikoobservatorium (KRO)
Das kantonale Risikoobservatorium (KRO) ist ein zentrales Element des Freiburger Bevölkerungsschutzdispositivs. Es hat den Auftrag, eine gesamtheitliche und aktuelle Übersicht über die Gefahren zu liefern, welche die Gesellschaft und ihre Infrastrukturen beeinträchtigen können. Es ist Teil eines systematischen Ansatzes des Risikomanagements, der die Risikoermittlung, deren Analyse, die Prävention sowie die Vorbereitung der Einsätze umfasst.
Sein Hauptauftrag besteht darin, naturbedingte, technische und gesellschaftliche Risiken zu erfassen und zu analysieren, um einen Gefahrenkatalog auf kantonaler Ebene zu erstellen. Dieser bildet die Grundlage für sämtliche Massnahmen im Bevölkerungsschutz, da ein nicht erkanntes Risiko nicht angemessen behandelt werden kann. Das KRO ermöglicht es somit, verstreute Informationen in für die Behörden nutzbare Erkenntnisse umzuwandeln. Es stärkt die Fähigkeit des Kantons, Gefahren frühzeitig zu erkennen, sich vorzubereiten und in einer koordinierten und proaktiven Weise auf Krisen zu reagieren.
Risikoanalyse
Der Prozess des integralen Risikomanagements (siehe untenstehendes Bild) ermöglicht die Bewältigung jeder ausserordentlichen Situation. Der Bevölkerungsschutz wendet diesen Prozess ebenfalls an. Sein Hauptbestandteil ist die Risikoanalyse.
Verschiedene Gefahren können die Ursache einer Katastrophe, einer Notfallsituation oder eines bewaffneten Konflikts sein. Katastrophen, Notfallsituationen und bewaffnete Konflikte zeichnen sich durch die zerstörerischen Folgen des Ereignisses aus. Die Auswirkung und somit das Ausmass der Schäden hängen vor allem vom Schadenspotenzial und der Zerstörungskraft des Ereignisses ab.
Die einzelnen Elemente der Risikoanalyse sind einerseits die Gefahren (Ursachen) und andererseits das Schadenspotenzial (Folgen). Die Funktionsfähigkeit eines modernen Staates und seiner Wirtschaft hängt stark von den Schwächen des Systems beziehungsweise von seinen kritischen Infrastrukturen ab.
Die Gefahren werden in drei Hauptkategorien unterteilt, wobei die Trennlinien zwischen diesen Kategorien nicht absolut sind:
- Naturgefahren: natürliche Ereignisse und Einflüsse, die für Mensch und Sachen schädlich sein können.
- Technischen Gefahren: Funktionsstörungen der Technik aufgrund von Dimensionsfehlern, fehlerhafter Handhabung oder Instandhaltung, mangelhaften Kontrollen usw.
- Gesellschaftlichen Gefahren: Gefahren, deren Ursprung in zwischenmenschlichen Konflikten liegt
Die Risikoanalyse beschreibt und quantifiziert die Risiken im Hinblick sowohl auf die Häufigkeit ihres Auftretens als auch auf das Ausmass der erwarteten Schäden.
Naturgefahren
Naturgefahren sind alle potenziellen Quellen für Schäden, Beeinträchtigungen oder schädliche Einwirkungen an Sachen oder Personen, die auf Naturgewalten zurückzuführen sind.
Die Naturgefahren variieren von Region zu Region. Sie hängen von den Böden, vom Untergrund, vom Reliefs oder auch vom Klima ab. Für den Kanton Freiburg wurden in der Risikoanalyse folgende Naturgefahren festgehalten:
- Erdbeben
- Hochwasser
- Orkane
- Extreme Kälte
- Ergiebige Schneefälle
- Trockenheitsperioden
- Hitzewellen
- Tierseuchen
- Pandemien
Technische Gefahren
Die für die Risikoanalyse gewählten technischen Gefahren sind :
- Staudämme
- Erhöhung der Strahlung
- Stationäre Anlagen
- Transportwesen
- Grossbrände
- Pannen des Elektrizitätsnetzes
- Zusammenbruch der Informationsinfrastrukturen
Gesellschaftliche Gefahren
Aus der Risikoanalyse haben sich folgende gesellschaftliche Gefahren ergeben: