Organisation
Der Bevölkerungsschutz ist im Bundesgesetz vom 4. Oktober 2002 über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG, am 1. Januar 2004 in Kraft getreten) und im kantonalen Gesetz vom 13. Dezember 2007 über den Bevölkerungsschutz (BevSG) geregelt.
Aufgabe des Bevölkerungsschutzes ist es, Katastrophen und Notfallsituationen vorzubeugen und sie zu bewältigen.
Schutz bei Katastrophen und Notlagen
Der Auftrag des Bevölkerungsschutzes ist der Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen bei Katastrophen und Notlagen sowie im Fall eines bewaffneten Konflikts. Der Kanton Freiburg hat mit den verschiedensten Arten von Gefährdungen zu rechnen, namentlich mit Naturkatastrophen, die jederzeit eintreten können.
Auftrag
Der Bevölkerungsschutz ist ein Verbundsystem für Führung, Schutz, Rettung und Hilfe. Somit:
- erstellt er Risikoanalysen und aktualisiert sie regelmässig;
- gewährleistet er die Koordination der Präventionsmassnahmen;
- stellt er die Einsatzvorsorge sicher;
- koordiniert er alle Mittel im Einsatz;
- setzt er seine Koordinationstätigkeiten bis zur Instandstellung fort.
Zusammenarbeit auf allen Stufen
Er stellt die Zusammenarbeit der fünf Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz sicher.
Kompetenzen
Zuständig für den Bevölkerungsschutz sind grundsätzlich die Kantone. In Zusammenarbeit mit den Gemeinden gestalten sie das Verbundsystem nach den jeweiligen Bedürfnissen. Zusätzlich hat auch der Bund bestimmte Aufgaben zu erfüllen (z.B. Radioaktivität).
ORCAF
Die Katastrophen-Organisation Freiburg (ORCAF) vereint alle Stufen des kantonalen Führungsorgans (KFO), die Gemeindeführungsorgane (GFO) sowie alle Verbände, die bei einem ausserordentlichen Ereignis zum Einsatz kommen könnten.
Partner
Im Kanton Freiburg umfasst der Bevölkerungsschutz die folgenden Partner:
Polizei
- Kantonspolizei
Die Polizei ist ein Ersteinsatzmittel. Sie ist für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sowie für die Ermittlungen zuständig. Die notwendigen Mittel kommen aus den kantonalen und kommunalen Polizeikorps. Mittel aus anderen Organisationen (z. B. Feuerwehr, Zivilschutz) können für die Überbrückung von Belastungsspitzen sowie für Langzeiteinsätze beigezogen werden. Ihr Beitrag umfasst Aufgaben, die nicht zwingend eine Bewaffnung erfordern, z. B. die Verkehrsregelung.
Feuerwehr
- Stützpunkte
- Lokale Feuerwehrkorps
- Berg- und Seerettungsdienste
Die Feuerwehr ist ein Ersteinsatzmittel. Die Feuerwehr ist für die Rettung von Menschen und Tieren, sowie für die allgemeine Schadenwehr, inkl. Brandbekämpfung und Elementarschadenbewältigung, zuständig. Sie löst zusätzliche Aufgaben wie Öl-, Chemie- und Strahlenwehr. Mittel aus anderen Organisationen (z. B. Zivilschutz) können für die Überbrückung von Belastungsspitzen sowie für Langzeiteinsätze beigezogen werden.
Gesundheit
- Spitäler
- Ambulanzdienste
- sanitätsdienstliche Einsatzgruppe
- psychologischer Betreuungsdienst
- Samariter
Das Gesundheitswesen ist ein Ersteinsatzmittel. Das Gesundheitswesen stellt die medizinische Versorgung der Bevölkerung und der Einsatzkräfte sicher. Dies umfasst auch vorsorgliche Massnahmen und die psychologische Betreuung. Mittel aus anderen Organisationen (z. B. Zivilschutz) können beigezogen werden, namentlich für die Überbrückung von Belastungsspitzen.
Zivilschutz
- Regionale Einsatzkompanien
Der Zivilschutz ist schwergewichtig als Einsatzmittel der zweiten Staffel positioniert. Er ist zuständig für die Verfügbarkeit der Schutzinfrastruktur und der Alarmierungsmittel, für die Betreuung von schutzbedürftigen Personen und Obdachlosen, sowie für den Kulturgüterschutz. Im Einsatz unterstützt er die Partnerorganisationen, vor allem bei Langzeiteinsätzen. Seine Beiträge beschränken sich jedoch auf Aufgaben die nicht zwingend eine Bewaffnung erfordern, z. B. die Verkehrsregelung zu Gunsten der Polizei oder die Logistik (Versorgung) zu Gunsten der Feuerwehr. Ausserdem führt er Instandstellungsarbeiten durch und verstärkt die Führungshilfe sowie die Logistik.
Technische Betriebe
- Veterinärdienst
- ABC-Schutz
- Strassendienst
- Energiedienst
- Telekommunikationsdienst
Zu den technischen Betrieben gehören Elektrizitätswerke genauso wie öffentliche Transportunternehmen, sie umfassen private wie öffentlich-rechtliche Unternehmen. Die technischen Betriebe stellen auf der Grundlage ihrer rechtlichen Verpflichtungen das Funktionieren ihrer Einrichtungen sicher. Sie sorgen insgesamt dafür, dass Elektrizitäts-, Wasser- und Gasversorgung, Verkehrsverbindungen sowie Telematikanlagen lagegerecht funktionieren bzw. nach entsprechenden, von den Behörden festgelegten Notmassnahmen stufenweise wieder normalisiert werden. Die technischen Betriebe erfüllen ihre Aufgaben selbständig. Sie treffen die notwendigen Massnahmen, stellen das Personal, die Ausrüstung und das Material für ihre Leistungserbringung sicher.
In der Vorbeugungsphase arbeitet der Bevölkerungsschutz eng mit der Administration des Kantons und der Gemeinden zusammen.
Risikoanalyse
Der Prozess des integralen Risikomanagements (siehe untenstehendes Bild) ermöglicht die Bewältigung jeder ausserordentlichen Situation. Der Bevölkerungsschutz wendet diesen Prozess ebenfalls an. Sein Hauptbestandteil ist die Risikoanalyse.
Verschiedene Gefahren können die Ursache einer Katastrophe, einer Notfallsituation oder eines bewaffneten Konflikts sein. Katastrophen, Notfallsituationen und bewaffnete Konflikte zeichnen sich durch die zerstörerischen Folgen des Ereignisses aus. Die Auswirkung und somit das Ausmass der Schäden hängen vor allem vom Schadenspotenzial und der Zerstörungskraft des Ereignisses ab.
Die einzelnen Elemente der Risikoanalyse sind einerseits die Gefahren (Ursachen) und andererseits das Schadenspotenzial (Folgen). Die Funktionsfähigkeit eines modernen Staates und seiner Wirtschaft hängt stark von den Schwächen des Systems beziehungsweise von seinen kritischen Infrastrukturen ab.
Die Gefahren werden in drei Hauptkategorien unterteilt, wobei die Trennlinien zwischen diesen Kategorien nicht absolut sind:
- Naturgefahren: natürliche Ereignisse und Einflüsse, die für Mensch und Sachen schädlich sein können.
- Technischen Gefahren: Funktionsstörungen der Technik aufgrund von Dimensionsfehlern, fehlerhafter Handhabung oder Instandhaltung, mangelhaften Kontrollen usw.
- Gesellschaftlichen Gefahren: Gefahren, deren Ursprung in zwischenmenschlichen Konflikten liegt
Die Risikoanalyse beschreibt und quantifiziert die Risiken im Hinblick sowohl auf die Häufigkeit ihres Auftretens als auch auf das Ausmass der erwarteten Schäden.
Naturgefahren
Naturgefahren sind alle potenziellen Quellen für Schäden, Beeinträchtigungen oder schädliche Einwirkungen an Sachen oder Personen, die auf Naturgewalten zurückzuführen sind.
Die Naturgefahren variieren von Region zu Region. Sie hängen von den Böden, vom Untergrund, vom Reliefs oder auch vom Klima ab. Für den Kanton Freiburg wurden in der Risikoanalyse folgende Naturgefahren festgehalten:
- Erdbeben
- Hochwasser
- Orkane
- Extreme Kälte
- Ergiebige Schneefälle
- Trockenheitsperioden
- Hitzewellen
- Tierseuchen
- Pandemien
Technische Gefahren
Die für die Risikoanalyse gewählten technischen Gefahren sind :
- Staudämme
- Erhöhung der Strahlung
- Stationäre Anlagen
- Transportwesen
- Grossbrände
- Pannen des Elektrizitätsnetzes
- Zusammenbruch der Informationsinfrastrukturen
Gesellschaftliche Gefahren
Aus der Risikoanalyse haben sich folgende gesellschaftliche Gefahren ergeben:
Führungssysteme
Der Bevölkerungsschutz und besonders das KFO verfügen über diverse Führungssysteme. Diese dienen unter anderem der Mobilisierung.
Aktuell wird das folgende System verwendet:
Massnahmen im Katastrophenfall
Im Falle einer den Kanton Freiburg betreffenden Katastrophe finden Sie alle notwendigen Informationen auf folgender Website:
Informationen über bestimmte Gefahren (Einsatzpläne, Checklisten, FAQ…) sind auf folgender Seite verfügbar: