Allgemeines
Das Register für die Bearbeitungstätigkeiten ist ein öffentliches Register, das gesetzlich vorgesehen ist (Art. 38 DSchG). Öffentliche Organe sind verpflichtet, ihre Datenbearbeitungen in diesem Register zu melden. Dieses Register stellt somit ein zentrales Steuerungsinstrument im Bereich des Datenschutzes dar.
Die Pflicht der öffentlichen Organe, ihre Datenbearbeitungen zu melden, veranlasst sie zu einer systematischen Überprüfung der bestehenden Bearbeitungen. Sie ermöglicht ihnen eine strukturierte Gesamtübersicht über ihre Datenbearbeitungen und führt sie dazu, sich mit der Rechtmässigkeit der Datenerhebungen und -bekanntgaben sowie mit der Aufbewahrung, Speicherung und Sicherung der Personendaten auseinanderzusetzen.
Darüber hinaus stärkt dieses Instrument die Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, indem es ihnen ermöglicht, von der Existenz und den Merkmalen der von den einzelnen öffentlichen Organen durchgeführten Datenbearbeitungen Kenntnis zu erlangen. Dies erleichtert die Ausübung des Rechts auf Zugang zu den sie betreffenden Personendaten.
Schliesslich liefert das Register der ÖDSMB wertvolle Informationen für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen Beratung, Kontrolle und Aufsicht.
Dieses Register trägt den Namen ReBeT und ersetzt das frühere Datei-Register REFI.
Zugang zum Register für die Bearbeitungstätigkeite
Das Register für die Bearbeitungstätigkeiten (ReBeT) ist online zugänglich. Sämtliche Meldungen der öffentlichen Organe können über die Suchfunktion abgerufen werden.
Die neue Datenschutzgesetzgebung sieht vor, dass die Verantwortlichen für die Bearbeitungen über eine Frist von zwei Jahren verfügen, um die neu vorgeschriebenen Anforderungen zu erfüllen. Aufgrund der Verzögerung bei der Einführung des ReBeT waren die öffentlichen Organe jedoch bisher nicht in der Lage, ihre Datenbearbeitung zu melden.
Meldung einer Datenbearbeitung
Zugang zur Meldeseite
Öffentliche Organe können ihre Datenbearbeitungen über eine spezielle Meldeseite erfassen. Der Zugang zu dieser Seite unterscheidet sich je nachdem, ob es sich um ein internes Organ (Direktionen und Dienststellen) oder ein externes Organ (Gemeinden, autonome oder private Einheiten mit öffentlichem Auftrag, Kirchen usw.) der kantonalen Verwaltung handelt:
- Für öffentliche Organe, die zur kantonalen Verwaltung gehören .
- Für externe öffentliche Organe erfolgt der Zugang über das einheitliche Zugangsportal .
Wenn die Seite eine Fehlermeldung anzeigt oder die Kachel ReBeT nicht in der Liste der verfügbaren Anwendungen erscheint, wenden Sie sich bitte an die ÖDSMB. Die Kontaktangaben finden Sie unten im Abschnitt „Kontakt“.
Unterstützung
Die ÖDSMB stellt nützliche Ressourcen zur Verfügung, um die öffentlichen Organe bei der Erfüllung ihrer Meldepflichten zu unterstützen:
- Handbuch ReBeT (Version vom Juli 2025).
- Anleitungen für den Zugang über das Einheitliche Zugangsportal (Entwurf vom 19.05.2025).
Ehemaliges Datei-Register (REFI)
Das ehemalige Register der Datenammlungen (REFI) wurde deaktiviert. Es ist nicht mehr möglich, neue Meldungen im REFI zu erfassen.
Die ÖDSMB bewahrt ein Archiv der von den öffentlichen Organen vorgenommenen Meldungen in Form einer Excel-Datei auf. Auf Anfrage können öffentliche Organe eine Kopie der sie betreffenden Meldungen erhalten. Es wird, dass ein Reimport dieser Meldungen in das ReBeT nicht möglich ist.
Kontakt
Bei Bedarf oder Fragen können Sie uns über unser Kontaktformular oder direkt per E-Mail erreichen : SecretariatATPrDM@fr.ch.