Mediation für Verwaltungsangelegenheiten
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Das Gesetz über die Mediation für Verwaltungsangelegenheiten definiert die Regeln der administrativen Mediation, bei der eine unabhängige Person als Gesprächspartnerin zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den kantonalen Verwaltungsbehörden dient, um Konflikten vorzubeugen oder einvernehmliche Lösungen zu finden. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten diesbezüglichen Informationen.
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Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
KontaktinformationHerausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
Letzte Änderung: 29.11.2024