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  • Mediation für Verwaltungsangelegenheiten

Die Mediation für Verwaltungsangelegenheiten im Detail

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Die Mediation für Verwaltungsangelegenheiten hat zwei Aufträge: Konfliktprävention und bei der Suche nach einvernehmlichen Lösungen helfen. Gemäss Artikel 1 des Gesetzes über die Mediation für Verwaltungsangelegenheiten (MedG) ist die Mediation für Verwaltungsangelegen­heiten ein Prozess, bei dem eine qualifizierte und unabhängige Person als Gesprächspart­nerin zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den kantonalen Verwaltungsbehörden dient, um Konflikten vorzubeugen oder einvernehmliche Lösungen zu finden. Sie hat zum Ziel:

  • die Bürgerinnen und Bürger im Verkehr mit den Behörden zu unterstützen und in Streitfällen als Vermittlerin zu dienen;
  • Konflikten zwischen Behörden und Bürgerinnen und Bürgern vorzubeugen und darauf hinzuwirken, dass sie einvernehmlich gelöst werden;
  • die Behörden zu ermuntern, gute Beziehungen zu den Bürgerinnen und Bürgern zu pflegen;
  • zur Verbesserung der Arbeit der Behörden beizutragen;
  • den Behörden unbegründete Vorwürfe zu ersparen.

Konfliktprävention: erklären, informieren und beraten

Konflikte entstehen oft, weil etwas nicht oder falsch verstanden wird. Deshalb erklärt die Mediatorin Verwaltungsabläufe, übersetzt Entscheide von der Amtssprache in eine leicht verständliche Sprache, informiert über die Rechtslage und kann Empfehlungen zur Selbsthilfe geben.

Einvernehmliche Lösungen suchen: Vermittlung und Mediation

Ist der Sachverhalt oder die Rechtslage nicht eindeutig oder fühlt sich die ratsuchende Person missverstanden oder ungerecht behandelt, so klärt die Mediatorin bei Einverständnis der Parteien die Sachlage ab und überprüft sie. Allenfalls vermittelt sie zwischen den Parteien. Dabei hilft sie bei der Suche nach fairen und gütlichen Lösungen oder bei der Verbesserung der Kommunikation zwischen den Parteien.

Hauptbild
ATPrDM/ÖDSMB
ATPrDM/ÖDSMB © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
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  • Mediation für Verwaltungsangelegenheiten
    • Die Mediation für Verwaltungsangelegenheiten im Detail

    • Gesetzliche Grundlagen der Mediation für Verwaltungsangelegenheiten
    • Kompetenzen der kantonalen Mediatorin
    • Was bietet die Mediation für Verwaltungsangelegenheiten an?
    • Wichtige Begriffe
    • Wie läuft eine administrative Mediation ab?
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Direktionen / zugehörige Ämter

Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation

Kontaktinformation

Herausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation

Letzte Änderung: 27.09.2024

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