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Revision des Gesetzes über die kulturellen Institutionen des Staates
Mit der Totalrevision des Gesetzes über die Kulturinstitutionen des Staates (KISG) soll der gesetzliche Rahmen modernisiert und konkret auf die kulturellen Herausforderungen reagiert werden, die sich diesen Institutionen stellen. Diese Vorlage setzt die laufende Revision des Gesetzes über die kulturellen Angelegenheiten (KAG) fort.
Vernehmlassung des Gesetzesvorentwurfs und des erläuternden Berichts
Die öffentliche Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesetzes über die Förderung kultureller Aktivitäten sowie zum erläuternden Bericht begann am 2. Oktober 2024 und endete am 19. Januar 2025. Diese Dokumente wurden allen Organisationen, Verbänden und interessierten Personen zur Stellungnahme unterbreitet.
Das Amt für Kultur dankt allen, die sich an dieser Vernehmlassung beteiligt haben.
Medienmitteilung zur Vernehmlassung (2. Oktober)
Übermittlung des Gesetzesentwurfs und der Botschaft an den Grossen Rat
Der Staatsrat hat den Gesetzesentwurf KISG sowie die dazugehörige Botschaft verabschiedet. Diese Dokumente wurden zur Prüfung an die zuständige parlamentarische Kommission überwiesen. Der Entwurf wird in Kürze zusammen mit dem FKAG im Grossen Rat beraten.
Medienmitteilung (2. Mai 2025)
Projektorganisation
Der Projektausschuss wird unter dem Vorsitz der Direktorin der BKAD, Staatsrätin Sylvie Bonvin-Sansonnens geleitet, dem die Präsidentin der Kommission für kulturelle Angelegenheiten des Staates (Marie-France Roth Pasquier, Bulle), ein Vertreter des Freiburger Gemeindeverbands (Rudolf Herren, Murten), eine Vertreterin und ein Vertreter der Konferenz der Oberamtmänner und Oberamtfrauen (Lise-Marie Graden, Saane und Nicolas Kilchoer, Broye), ein Vertreter der Kulturkreise (Philippe Clivaz, Association K / Verein C), der Vorsteher des Amts für Kultur (Philippe Trinchan) sowie ein externer Experte (Jacques Cordonier) angehören. Um den Projektausschuss bei seiner Arbeit zu unterstützen, wurde beim Amt für Kultur eine Arbeitsgruppe gebildet, die interessierten Vereinen oder Personen für einen weiteren Austausch zur Verfügung steht.
Das Projekt soll 2026 abgeschlossen sein.
Herausgegeben von Amt für Kultur
Letzte Änderung: 04.12.2025