Sonderzeichen im Namen: Erweiterter einheitlicher Zeichensatz für alle staatlichen Personenregister
Heute können gewisse Sonderzeichen anderer Sprachen, etwa der in der kroatischen Sprache verwendete Akut auf dem Buchstaben C (Ć), in den Schweizer Registern nicht erfasst werden. Namen mit einem solchen Sonderzeichen können daher nicht so eingetragen werden, wie sie in der jeweiligen Sprache geschrieben werden.
Veröffentlicht am 08. November 2024 - 13h57
Basierend auf einer "Studie zur Verwaltung der Sonderzeichen in den Personenregistern der Schweiz" vom Mai 2019 hat der Bundesrat am 12. Mai 2021 beschlossen, in allen Personenregistern der Schweiz einen einheitlichen Zeichensatz einzuführen. Damit können künftig bis auf wenige Ausnahmen alle Sonderzeichen europäischer Sprachen geführt werden. Dies ermöglicht es den betroffenen Personen, ihre Zivilstandsdokumente (z. B. Geburtsurkunde und Familienschein) und Ausweispapiere (z. B. Pass und Identitätskarte) mit korrekt geschriebenem Namen zu beantragen.
Die technischen Anpassungen der Registeranwendungen sind bereits weit fortgeschritten. Am 11. November 2024 wird das neue elektronische Personenstandsregister Infostar New Generation (Infostar NG) in Betrieb gehen. Für dessen Einführung, inklusive des vorgesehenen neuen einheitlichen Zeichensatzes, wurden die Zivilstandsverordnung (ZStV) und die Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) punktuell revidiert. Der Bundesrat hat dazu vom 10. Mai 2023 bis am 1. September 2023 eine Vernehmlassung durchgeführt. Am 26. Juni 2024 hat der Bundesrat die neuen Bestimmungen verabschiedet und per 11. November 2024 in Kraft gesetzt.
Herausgegeben von Amt für Zivilstand und Einbürgerung
Letzte Änderung: 08.11.2024 - 13h57