Rasenschnitt, verwelkte Blumen, Laub, Unkraut, Äste ‒ diese Gartenabfälle gehören nicht in den Wald. Dennoch findet man sie dort viel zu oft, obwohl es strengstens verboten ist, sie in der Natur zu entsorgen. Solche Gartenabfälle müssen zwingend in die offiziellen Sammelstellen gebracht werden. Bei Unsicherheit über den richtigen Entsorgungsweg empfiehlt es sich, sich bei der Sammelstelle der eigenen Gemeinde zu erkundigen. Littering, also das Wegwerfen von Abfall im Wald oder anderswo, kann mit Bussen bestraft werden.
Grünabfälle aus dem Garten richten erhebliche Schäden in der Natur an: Sie können Rückstände von Düngemitteln und Pestiziden sowie bestimmte schädliche Mikroorganismen, Bakterien oder Pilze enthalten, die die Flora und Fauna gefährden. Zudem kann es sich bei bestimmten exotischen Zierpflanzen im Garten um invasive gebietsfremde Pflanzen handeln, ohne dass ihre Besitzer dies wissen. Diese invasiven Neophyten müssen in einer Abfallverbrennungsanlage (zusammen mit dem Haushaltsabfall), einer professionellen Kompostieranlage oder in einer Biogasanlage entsorgt werden. Einige Gemeinden stellen spezielle Container in den Abfallsammelstellen oder andere Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung. Invasive Neophyten breiten sich weiter aus, wenn sie im Wald deponiert werden, und sind eine Gefahr für die einheimische Artenvielfalt, die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Wirtschaft. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, sie richtig zu entsorgen.