Die Sommerjagd auf das Wildschwein ist vom 1. bis zum 31. Juli 2026 im Flachland und in Gebirgen (ausserhalb von Wäldern) erlaubt. Sie darf ausschliesslich in bestimmten Gebieten des Kantons Freiburg ausgeübt werden. Jägerinnen und Jäger müssen im Besitz eines Spezialpatentes sein und dürfen montags, dienstags, donnerstags und samstags zu genau festgelegten Zeiten jagen.
Diese Massnahme trägt zur Regulierung der Wildschweinbestände und zur Begrenzung der Wildschäden in der Landwirtschaft bei.
Die 2019 vom Amt für Wald und Natur eingeführte Sommerjagd auf das Wildschwein ist ein ergänzendes Instrument des Wildtiermanagements. Im Jahr 2025 wurden 90 Spezialpatente erteilt und während der Jagdsaison 25 Tiere erlegt.
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