In den letzten Jahrzehnten sind die Freizeitaktivitäten in der Natur immer zahlreicher und vielfältiger geworden. Während solche Aktivitäten dem Menschen guttun, können sie den Wildtieren schaden. Wie auch beim Menschen sind Ruhephasen für die Gesundheit der Tiere unabdingbar, vor allem im Winter, wenn ihre Energiereserven beschränkt sind. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass sie in ihrem natürlichen Lebensraum Rückzugsgebiete haben, wo sie vor Störung geschützt sind. Dementsprechend hat der Kanton Freiburg 12 neue Wildruhezonen geschaffen. Die bereits bestehende Wildruhezone La Berra bleibt unverändert. Die neuen Wildruhezonen umfassen hauptsächlich bereits bestehende Schutzgebiete und befinden sich im Greyerz-, Saane-, See- und Sensebezirk. Die insgesamt 13 Wildruhezonen erstrecken sich über 3903 Hektar bzw. 2,34 % des Kantonsgebiets.
Die eingeführten Massnahmen sind das Ergebnis einer Interessenabwägung zwischen den Bedürfnissen der Wildtiere und denen der Bevölkerung. Sie sind so konzipiert, dass sie für die breite Öffentlichkeit tragbar sind. Es handelt sich um gezielte und zeitlich begrenzte Massnahmen. So gilt es während der Schonzeiten unter anderem, auf den gekennzeichneten Wegen zu bleiben, Hunde an der Leine zu führen und Feuer nur an den dafür vorgesehenen Stellen zu entfachen. Tiere können sich an die Anwesenheit von Menschen gewöhnen, vorausgesetzt, sie können deren Bewegungen vorhersehen, beispielsweise entlang einer festgelegten und bekannten Route. Die Auswirkungen auf die Jagd sind neutral. Land- und Forstwirtschaft sind von den Massnahmen nicht betroffen.
Diese Bestimmungen waren Teil einer öffentlichen Vernehmlassung im Oktober 2024. Mit dieser neuen Verordnung befolgt der Kanton Freiburg die Bundesgesetzgebung über den Schutz wildlebender Tiere sowie die kantonale Biodiversitätsstrategie und folgt dem Weg, den bereits andere alpine und voralpine Kantone eingeschlagen haben. Sie wird am 1. Juli 2027 in Kraft treten.