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  • Biodiversität im Siedlungsraum

Aktionsportfolio zur Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum

Lead

Das Amt für Wald und Natur (WNA), das Naturhistorische Museum Freiburg (NHMF) und das Amt für Umwelt (AfU) arbeiten zusammen, um die Biodiversität im Siedlungsraum zu fördern. Verschiedene Massnahmen wie z.B. Heckenpflanzungen, Fassadenbegrünung oder Anlegen von Teichen können im Rahmen der kantonalen Biodiversitätsstrategie subventioniert werden.

NEU

Seit dem 14. April 2025 sind neue Massnahmen verfügbar! Erstelle wunderschöne Trockenmauern oder halb vergrabene Steinschüttungen, entferne den Teer oder entsorge deine Schottergärten, diese Massnahmen werden jetzt subventioniert! Die Kriterien einiger bereits bestehender Massnahmen wurden minimal geändert, um die biologische Vielfalt in bebauten Gebieten besser und einfacher zu fördern.

Um den Biodiversitätsverlust und die Fragmentierung der natürlichen Lebensräume zu verringern, wurde ein Aktionsportfolio zur Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum hergestellt. Mehrere leicht umsetzbare Massnahmen, die die Biodiversität unterstützen, sind gelistet und werden vom WNA subventioniert. Im Rahmen der kantonalen Biodiversitätsstrategie und des kantonalen Klimaplans wird vom WNA und vom AfU ein Budget von 250 000 Franken bereitgestellt.

GENERELLE INFORMATIONEN

    1. Antragsteller/innen füllen das Antragsformular mit einer kurzen Beschreibung des Projekts aus und schicken es ans Amt für Wald und Natur (WNA): per Post an Joseph Volery oder Nadia Stathis-Bianco, Rte du Mont Carmel 5, 1762 Givisiez oder per Mail an joseph.volery@fr.ch oder nadia.stathis-bianco@fr.ch. Die Links zu den Formularen befinden sich jeweils am Ende jeder im Folgenden vorgestellten Massnahme. Bereits realisierten Projekten können nicht subventioniert werden.
    2. Das WNA prüft, ob das Projekt die erfordernden Kriterien erfüllt und bestätigt dem Antragssteller/der Antragsstellerin die Subventionierung des Projekts.
      Bei Projekte von Privatpersonen wird die Gemeinde gleichzeitig informiert. Projekte innerhalb eines regionales Naturparks RNP (Gantrisch oder «Gruyère Pays-d’Enhaut») werden zur Information an den betroffenen Park weitergeleitet.
    3. Bauarbeiten (geleitet von den Antragsteller/innen)
    4. Die Antragsteller/innen füllen und unterschreiben das Formular «Einhaltung der Projektbedingungen und Verpflichtung zur Nachhaltung» aus. Das Formular soll die ordnungsgemässe Umsetzung der geforderten Kriterien enthalten.
    5. Beim Nachweis der erfüllten Kriterien überweist das WNA den Betrag mit schriftlicher Bestätigung aus. 
    Verfahren
    Vergrössern Schema des Verfahrens © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
    Verfahren
  • Subventionierte Massnahmen

    Die untenerwähnten Massnahmen werden über das Aktionsportfolio subventioniert. Mehrere Massnahmen können kombiniert werden, indem zwei Anmeldeformulare ausgefüllt werden, z.B. die Pflanzung von Bäumen und von vielfältiger Hecke. Weitere Massnahmen können, sofern sie die Biodiversität direkt oder durch Sensibilisierung fördern, ebenfalls durch das WNA finanziell unterstützt werden (gilt auch für Massnahmen ausserhalb des Siedlungsraums). Für solche Massnahmen wenden Sie sich bitte direkt an das WNA mit einem Projektbeschrieb.

    Subventionierungskriterien

    Spezifische Kriterien wurden an die untenerwähnten Massnahmen zugeordnet. Diese Kriterien ermöglichen es, den grössten Beitrag zur Biodiversität zu leisten und gleichzeitig jedem die Möglichkeit zu geben, diese Massnahmen in einer bebauten Umgebung umzusetzen. Die Kriterien sind in folgende Kategorien verteilt: Dimensionen, Pflanzungen, Gestaltung und Pflege sowie Verpflichtungsdauer. Die Eignung des Ortes für die Massnahmen wird vom WNA bei der Überprüfung der Kriterien nach der Anmeldung bewertet.

    Jede Massnahme enthält auch eine Rubrik «Darüber hinaus», die es motivierten Privatpersonen und Gemeinden ermöglicht, sich weiter zu engagieren, ohne anderen Antragsteller/innen zusätzliche Belastungen aufzuerlegen.

    Subventionierung

    Subventionen werden in Form einer Pauschale nach Abschluss der Bauarbeiten und dem Nachweis der Erfüllung der Kriterien ausgezahlt. Die Anmeldungen werden in chronologischer Reihenfolge und nach Massgabe des verfügbaren Budgets bearbeitet.

    Die Überwachung der Massnahmen erfolgt durch das WNA. Eventuelle Besuche im Zusammenhang mit dieser Überwachung werden mit den Eigentümer/innen der betroffenen Parzellen koordiniert. Das WNA übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine subventionierte Massnahme verursacht werden.

  • Das Portfolio wurde am 3. Mai 2024 mit einer ersten Serie von Aktionen gestartet. Die Massnahmen sind bei Gemeinden und Privatpersonen erfolgreich. So wurden bis zum 31. Dezember 2024 136 Anträge auf Grundstückserschliessung bearbeitet, von denen mehr als siebzig gutgeheissen wurden. Es fanden 71 Workshops in Schulen statt. Die Anträge (Anpassungen und Ateliers) verteilen sich auf den gesamten Kanton. Der Bearbeitungsprozess der Anmeldungen funktioniert gut (17 Projekte in Zusammenarbeit mit Grangeneuve, 11 mit den regionalen Naturparks, 17 mit dem Amt für Archäologie Freiburg (AAFR) bearbeitet). Seitdem wurde das Angebot an subventionierten Massnahmen erweitert und neue Anfragen bearbeitet.

    Karte der vom Aktionsportfolio zur Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum subventionierten Massnahmen
    Vergrössern Verteilung der geplanten und/oder durchgeführten Gestaltungsprojekte und der Sensibilisierungsateliers im gesamten Kanton © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
    Karte der vom Aktionsportfolio zur Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum subventionierten Massnahmen

MASSNAHMEN

Begrünung

  • Subvention:

    20 Franken pro Laufmeter Wildhecke

    Kriterien für die Subventionierung :

    Dimensionen:

    • Mind. 10 Laufmeter
    • Wildhecke im Freiland gepflanzt
    • Genügend Platz für die Hecke und ihre Entwicklung

    Pflanzungen:

    • Die Wildhecke besteht aus verschiedenen, einheimische Sträuchern (siehe Liste einheimischer Heckenpflanzen)
    • Mind. 20% Dornsträucher (siehe S.1 der oberen Liste)
    • Pflanzen aus schweizerischer Produktion

    Gestaltung und Pflege:

    • Pflege ohne Dünger oder Pflanzenschutzmittel
    • Bekämpfung invasiver Neophyten
    • Einhaltung der Pflegeempfehlungen des Blattes F7 der Broschüre "Förderung der Biodiversität auf Grünflächen", HBA-WNA, 2022

    Verpflichtungsdauer:

    8 Jahre

    Darüber hinaus:

    • Idealerweise Forstpflanzen pflanzen
    • Beim Pflanzen einer Wildhecke auf vielfältige Strukturen (Verlauf, Dichte, Form, Breite und Höhe der Hecke) achten und einen Krautsaum als Pufferzone anlegen
    • Landschaftsgärtnereien mit Spezialisierung auf Naturgärten beauftragen
    • Extensive Pflege der Fläche am Fuss der Hecken mit einer späten Mahd ab Mitte September
    • Schnittgut verwerten (z.B. fragmentiertes Zweigholz (FZH) oder Erstellung/Erhaltung einer Benjeshecke (Totholz od. Trockenhecke)
    • Empfehlungen von RegioFlora respektieren
    • An die heutige und künftige Rolle der Hecke denken (z.B. Giftige Pflanzen sind in der Nähe einer Primarschule zu vermeiden)
    • Zäune für Kleintiere durchlässig machen (Öffnungen von mind. 10 x 15 cm alle 20 m)
    • Bestimmte Gebiete auf kommunaler Ebene priorisieren (z.B. Dorfeingang, Spielplatz, bauzonengrenze, Gebiete, wo die Natur fehlt)

    Formulare:

    • Einschreibungsformular
    • Formular "Einhaltung der Projektbedigungen und Verpflichtung zur Aufrechterhaltung" (nach Ablschluss der Bauarbeiten)
    Wildhecke
    Vergrössern Für die Biodiversität vorteilhafte Wildhecke © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
    Wildhecke
  • Subvention:

    100 Franken pro Laufmeter ersetzte Hecke, max. 2000 Franken pro Massnahme

    Kriterien für die Subventionierung:

    Dimensionen:

    • Mind. 5 Laufmeter
    • Wildhecke im Freiland gepflanzt
    • Genügend Platz für die Hecke und ihre Entwicklung

    Pflanzungen:

    • Die zu ersetzende Hecke ist eine Monokultur aus Thuja oder Kirschlorbeer
    • Die Ersatzhecke besteht aus verschiedenen, einheimischen Sträuchern (siehe Liste einheimischer Heckenpflanzen)
    • Mind. 20 % Dornsträucher (siehe S.1 der oberen Liste)
    • Pflanzen aus schweizerischer Produktion

    Gestaltung und Pflege:

    • Bekämpfung und Entsorgung der problematischen Abfälle in einer Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) oder einer professionellen Kompostieranlagen
    • Pflege ohne Dünger oder Pflanzenschutzmittel
    • Bekämpfung invasiver Neophyten
    • Einhaltung der Pflegeempfehlungen des Blattes F7 der Broschüre « Förderung der Biodiversität auf Grünflächen », HBA-WNA, 2022

    Verpflichtungsdauer:

    8 Jahre

    Darüber hinaus:

    • Idealerweise Forstpflanzen pflanzen
    • Beim Pflanzen einer Wildhecke auf vielfältige Strukturen (Verlauf, Dichte, Form, Breite und Höhe der Hecke) achten und einen Krautsaum als Pufferzone anlegen
    • Landschaftsgärtnereien mit Spezialisierung auf Naturgärten beauftragen
    • Extensive Pflege der Fläche am Fuss der Hecken mit einer späten Mahd ab Mitte September
    • Schnittgut verwerten (z.B. fragmentiertes Zweigholz (FZH) oder Erstellung/Erhaltung einer Benjeshecke (Totholz- od. Trockenhecke)
    • Empfehlungen von RegioFlora respektieren
    • An die heutige und künftige Rolle der Hecke denken (z.B. Giftige Pflanzen sind in der Nähe einer Primarschule zu vermeiden)
    • Zäune für Kleintiere durchlässig machen (Öffnungen von mind. 10 x 15 cm alle 20 m)
    • Bestimmte Gebiete auf kommunaler Ebene priorisieren (z.B. Dorfeingang, Spielplatz, bauzonengrenze, Gebiete, wo die Natur fehlt)

    Formulare:

    • Einschreibungsformular
    • Formular "Einhaltung der Projektbedingungen und Verpflichtung zur Aufrechterhaltung" (nach Abschluss der Bauarbeiten)
    Hecke zum Ersetzen
    Vergrössern Beispiel von Hecke zum Ersetzen © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
    Hecke zum Ersetzen
  • Subvention:

    Preis der Bäume (max. 450 Franken pro Baum), zusätzlich 50 Franken pro Baum für das Material der Baumstützen

    Kriterien für die Subventionierung:

    Dimensionen:

    • Baum im Freiland gepflanzt
    • Genügend Platz für den Baum und seine Entwicklung

    Pflanzungen:

    • Wahl der Arten: einheimische Arten ausserhalb der Bauzone (siehe S.4 der Liste der Baumarten) oder an den Klimawandel angepasste Arten innerhalb der Bauzone (siehe Liste der Zukunftsbaumarten)
    • Falls mehrere Bäume gepflanzt werden, bitte Arten variieren
    • Koordinierung mit dem Begrünungs- oder Biodiversitätsplan der Gemeinde, falls vorhanden

    Gestaltung und Pflege:

    • Pflege ohne Dünger oder Pflanzenschutzmittel
    • Einhaltung der Pflegeempfehlungen des Blattes F5 der Broschüre « Förderung der Biodiversität auf Grünflächen », HBA-WNA, 2022

    Verpflichtungsdauer:

    25 Jahre

    Darüber hinaus:

    • Idealerweise Forstpflanzen aus schweizerischer Produktion pflanzen
    • Landschaftsgärtnereien mit Spezialisierung auf Naturgärten und Baumpflegespezialisten beauftragen
    • Extensive Pflege der Fläche am Fuss der Bäume mit einer späten Mahd ab Mitte September
    • Empfehlungen von RegioFlora respektieren
    • Die Entwicklung der Bäume einschätzen (Bäume, die ersetzt werden müssen, Bäume, die aufgrund ihres ökologischen Wertes erhalten werden müssen)
    • Bestimmte Gebiete auf kommunaler Ebene priorisieren (z.B. Dorfeingang, Spielplatz, bauzonengrenze, Gebiete, wo die Natur fehlt)
    • Den landschaftlichen Wert des Ortes schützen und schonen
    • Wasserversorgung für die Bäume in dicht bebauten Gebieten planen

    Formulare:

    • Einschreibeformular
    • Formular «Einhaltung der Projektbedingungen und Verpflichtung zur Aufrechterhaltung» (nach Abschluss der Bauarbeiten)
    Biespiel Baum
    Vergrössern Beispiel für einen Baum zum Pflanzen © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
    Biespiel Baum
  • Subvention:

    920 Franken pro ersetzten Baum, zusätzlich 50 Franken pro Baum für das Material der Baumstützen

    Kriterien für die Subventionierung:

    Dimensionen:

    • Gepflanzter Baum mit einem Mindestumfang von 20 cm
    • Baum im Freiland gepflanzt
    • Genügend Platz für den Baum und seine Entwicklung

    Pflanzungen:

    • Der zu ersetzende Baum ist eine Robinie, ein Götterbaum, eine Paulownia oder ein Essigbaum von beachtlicher Grösse
    • Wahl der Arten: einheimische Arten ausserhalb der Bauzone (siehe S.4 der Liste der Baumarten) oder an den Klimawandel angepasste Arten innerhalb der Bauzone (siehe Liste der Zukunftsbaumarten)
    • Falls mehrere Bäume gepflanzt werden, bitte Arten variieren
    • Koordinierung mit dem Begrünungs- oder Biodiversitätsplan der Gemeinde, falls vorhanden

    Gestaltung und Pflege:

    • Bekämpfung und Entsorgung der problematischen Abfälle in einer Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) oder einer professionellen Kompostieranlagen
    • Pflege ohne Dünger oder Pflanzenschutzmittel
    • Entfernen allfälliger Sprossteile des ersetzten Baumes
    • Einhaltung der Pflegeempfehlungen des Blattes F5 der Broschüre « Förderung der Biodiversität auf Grünflächen », HBA-WNA, 2022

    Verpflichtungsdauer:

    25 Jahre

    Ein Schritt weiter:

    • Idealerweise Bäume aus schweizerischer Produktion pflanzen
    • Landschaftsgärtnereien mit Spezialisierung auf Naturgärten und Baumpflegespezialisten beauftragen
    • Extensive Pflege der Fläche am Fuss der Bäume mit einer späten Mahd ab Mitte September
    • Empfehlungen von RegioFlora respektieren
    • Die Entwicklung der Bäume einschätzen (Bäume, die ersetzt werden müssen, Bäume, die aufgrund ihres ökologischen Wertes erhalten werden müssen)
    • Mit dem Ersatz jüngerer Bäume, die einen geringeren Sonnenschutzwert haben, anfangen
    • Bestimmte Gebiete auf kommunaler Ebene priorisieren (z.B. Dorfeingang, Spielplatz, bauzonengrenze, Gebiete, wo die Natur fehlt)
    • Den landschaftlichen Wert des Ortes schützen und schonen
    • Wasserversorgung für Bäume in dicht bebauten Gebieten planen

    Formulare

    • Einschreibeformular
    • Formular «Einhaltung der Projektbedingungen und Verpflichtung zur Aufrechterhaltung» (nach Abschluss der Bauarbeiten)
    Beispiel von einem Baum zu ersetzen (invasiver Neophyt: Robinien)
    Vergrössern Beispiel von einem Baum zu ersetzen (invasiver Neophyt: Robinien) © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
    Beispiel von einem Baum zu ersetzen (invasiver Neophyt: Robinien)
  • Subvention:

    Preis der Bäume (max. 200 Franken pro Baum), zusätzlich 50 Franken pro Baum für das Material der Baumstützen

    Kriterien für die Subventionierung:

    Dimensionen:

    • Genügend Platz für den Obstgarten und seine Entwicklung als Landschaftselement
    • Bäume mit einem Abstand von mind. 5 m und max. 30 m
    • Mind. 4 Bäume werden gepflanzt

    Pflanzungen:

    • Hochstamm-Obstbäume (Kernobst-, Steinobst-, Kastanien- und/oder Nussbäume)
    • Hochstämmige Bäume (Höhe des Stamms bis zu den ersten Ästen bei entwickelten Pflanzen mind. 1.2 m für Steinobstbäume, mind. 1.6 m für Kernobst-, Kastanien- und Nussbäume)
    • Pflanzen aus schweizerischer Produktion

    Gestaltung und Pflege:

    • Pflege ohne Pflanzenschutzmittel
    • Falls ein produktiver Obstgarten gewünscht ist, sich an die Pflegeempfehlungen des Blattes F6 der Broschüre « Förderung der Biodiversität auf Grünflächen », HBA-WNA, 2022, halten

    Verpflichtungsdauer:

    15 Jahre

    Darüber hinaus:

    • Landschaftsgärtnereien, die sich auf hochstämmige Obstgärten oder in Baumpflege spezialisieren, beauftragen
    • Extensive Pflege der Fläche zwischen den Bäumen mit einer ersten späten Mahd ab Mitte Juni
    • Alte und lokale Obstsorten fördern
    • Die Entwicklung der Bäume einschätzen (Bäume, die ersetzt werden müssen, Bäume, die aufgrund ihres ökologischen Wertes erhalten werden müssen)

    Formulare

    • Einschreibeformular
    • Formular «Einhaltung der Projektbedingungen und Verpflichtung zur Aufrechterhaltung» (Nach Abschluss der Bauarbeiten)
    Obstbäume
    Vergrössern Beispiel Hochstamm- Obstbäume © Urheberrechtsfreies Bild - Adrian Aebischer
    Obstbäume
  • Subvention:

    60 Franken pro Quadratmeter begrünter Wohnfassaden, max. 2000 Franken pro Massnahme

    Kriterien für die Subventionierung:

    Dimensionen:

    • Pflanzungen (Kletterpflanze) im Freiland (kein Topf oder Balkonkiste); wenn nötig Installation von Stütz- und Aufhängesystemen mit wurzelfesten Geotextilien
    • Genügend Platz für die Pflanzungen und ihre Entwicklung

    Pflanzungen:

    Variierte Arten, keine invasiven Neophyten oder potenzielle invasiven Neophyten

    Gestaltung und Pflege:

    Einhaltung der Pflegeempfehlungen des Blattes F8 der Broschüre « Förderung der Biodiversität auf Grünflächen », HBA-WNA, 2022

    Verpflichtungsdauer:

    8 Jahre

    Darüber hinaus:

    • Bei grösseren Fassaden eine Durchfügbarkeitsanalyse durchführen
    • Pflanzen aus schweizerischer Produktion pflanzen
    • (Naturgärtenspezialisierten) Landschaftsgärtnereien, die sich in Fassadenbegrünung spezialisiert haben, beauftragen
    • Einheimische Pflanzen bevorzugen und Empfehlungen von RegioFlora respektieren
    • Bestimmte Gebiete auf kommunaler Ebene priorisieren (z.B. Wärmeinseln, Gebiete, wo die Natur fehlt)
    • Den landschaftlichen Wert des Ortes schützen und schonen

    Formulare:

    • Einschreibeformular
    • Formular «Einhaltung der Projektbedingungen und Verpflichtung zur Aufrechterhaltung» (Nach Abschluss der Bauarbeiten)
    Fassadenbegrünung von Wohnbau
    Vergrössern Fassadenbegrünung von Wohnbau © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
    Fassadenbegrünung von Wohnbau

Entsiegelung und Renaturierung

  • Subvention :

    50 Franken pro Quadratmeter entsiegelter Fläche, max. 3000 Franken pro Massnahme

    Kriterien für die Subventionierung:

    Dimensionen:

    • Mindestfläche 10 m2
    • Ab 300 m2 Entsiegelungsfläche eine Abfallplanung vorlegen
    • Verpflichtung zur Verwendung eines PAK-Marker-Sprays zum Nachweis von PAK-Schadstoffen im Asphalt

    Pflanzungen:

    • Boden mit einer standortgerechten Mischung aus einheimischen Samen eingesät
    • Entteerter, aufgelockerter und wasserdurchlässiger Unterboden (funktionale Böden und Vermeidung von Staunässe)

    Gestaltung und Pflege:

    • Fläche ersetzt durch eine artenreiche Wiese, eine Ruderalfläche, eine Pflasterung (z.B. Rasengittersteine) oder eine andere kombinierte Massnahme des Portfolios (im letzteren Fall fügen Sie bitte ein zusätzliches Formular bei).
    • Bei Pflasterungen min. 25 % grüne Fläche (Fugen, Vertiefungen, ungepflasterte Fläche)
    • Bekämpfung invasiver Neophyten
    • Pflege der entsiegelten Fläche ohne Dünger oder Pflanzenschutzmittel
    • Einhaltung der Pflegeempfehlungen der Blätter F1 (Wiesen), F3 (Ruderalflächen), F5 (Bäume), F7 (Hecken) oder F19 (mineralische Oberflächen) der Broschüre «Förderung der Biodiversität auf Grünflächen», HBA-WNA, 2022

    Verpflichtungsdauer:

    8 Jahre

    Darüber hinaus:

    • Ab 20 m2 eine Verschmutzungsanalyse des Asphalts durchführen
    • Bodenhorizonte gemäss den Angaben auf der Seite «Für mehr Informationen» rekonstruieren
    • Entsiegelung von verschmutzten Standorten vermeiden
    • Stagnation von Wasser auf der Oberfläche und im Boden während der Entsiegelung vermeiden, um die umliegende unterirdische Infrastruktur nicht zu beeinträchtigen
    • Auf Rohrleitungen oder Versorgungsleitungen in dem zu entsiegelnden Gebiet achten
    • Jegliche anthropogenen Abfälle, die ausgegraben und/oder sichtbar sind, wie Plastik, Metall, Beton usw. entsorgen
    • Sich von einem Experten beraten lassen, welches Saatgut unter welchen Standortbedingungen gesät werden soll
    • Empfehlungen von RegioFlora respektieren

    Formulare:

    • Einschreibeformular
    • Formular "Einhaltung der Projektbedingungen und Verpflichtung zur Aufrechterhaltung" (nach Abschluss der Bauarbeiten)
    Entsiegelung
    Vergrössern Beispiel Entsiegelung von undurchlässigen Flächen © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
    Entsiegelung
  • Subvention:

    40 Franken pro Quadratmeter renaturierter Fläche, max. 3000 Franken pro Massnahme

    Kriterien für die Subventionierung:

    Dimensionen:

    • Demineralisierung und Renaturieren eines Schottergartens (keine Ruderalfläche)
    • Ab 300 m2 Entsiegelungsfläche eine Abfallplanung vorlegen

    Pflanzungen:

    • Boden mit einer standortgerechten Mischung aus einheimischen Samen eingesät
    • Entteerter, aufgelockerter und wasserdurchlässiger Unterboden (funktionale Böden und Vermeidung von Staunässe)

    Gestaltung und Pflege:

    • Fläche ersetzt durch eine artenreiche Wiese, eine Ruderalfläche oder eine andere kombinierte Massnahme des Portfolios (im letzteren Fall fügen Sie bitte ein zusätzliches Formular bei).
    • Bekämpfung invasiver Neophyten
    • Pflege der entsiegelten Fläche ohne Dünger oder Pflanzenschutzmittel
    • Einhaltung der Pflegeempfehlungen der Blätter F1 (Wiesen), F3 (Ruderalflächen) der Broschüre «Förderung der Biodiversität auf Grünflächen», HBA-WNA, 2022

    Verpflichtungsdauer:

    8 Jahre

    Darüber hinaus:

    • Bodenhorizonte gemäss den Angaben auf der Seite «Für mehr Informationen» rekonstruieren
    • Jegliche anthropogenen Abfälle, die ausgegraben und/oder sichtbar sind, wie Plastik, Metall, Beton usw. entsorgen
    • Sich von einem Experten beraten lassen, welches Saatgut unter welchen Standortbedingungen gesät werden soll
    • Empfehlungen von RegioFlora respektieren
    • Mit der Massnahme „Halbvergrabener Steinhaufen“ kombinierbar (Aufwertung der Steine, wenn Durchmesser und Proportionen eingehalten werden).

    Formulare:

    • Einschreibeformular
    • Formular "Einhaltung der Projektbedingungen und Verpflichtung zur Aufrechterhaltung" (nach Abschluss der Bauarbeiten)
    Schottergarten zu renaturieren
    Vergrössern Beispiel von Schottergarten zu renaturieren © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
    Schottergarten zu renaturieren
    Ruderalfläche
    Vergrössern Ersatz eines Schottergartens durch eine schöne blumige Ruderalfläche in Estavayer © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
    Ruderalfläche

Wasserlebensräume

  • Subvention:

    80 Franken pro Quadratmeter Teich, max. 3000 Franken pro Massnahme

    Kriterien für die Subventionierung:

    Dimensionen:

    • Mindestfläche 4 m2
    • Bodentiefe mind. 30 cm und max. 1 m
    • Ufergestaltung: Neigung tiefer als 10 % auf mind. der Hälfte des Umfangs
    • Der Teich soll mind. bis August Wasser enthalten

    Pflanzungen:

    • Fakultativ, erfolgt oft von allein
    • Ausschliesslich einheimische Pflanzen benutzen
    • Beschattung der Wasseroberfläche vermeiden

    Gestaltung und Pflege:

    • Keine Fische ansiedeln
    • Keine Pumpen oder Brunnen
    • Kein Abfliessen von verschmutztem Oberflächenwasser (z.B. Strassenwasser)
    • Keine direkte Beleuchtung des Teiches oder des Ufers
    • Keine Badetätigkeit
    • Bekämpfung invasiver Neophyten
    • Einhaltung der Pflegeempfehlungen des Blattes F9 der Broschüre « Förderung der Biodiversität auf Grünflächen », HBA-WNA, 2022

    Verpflichtungsdauer:

    • 8 Jahre

    Darüber hinaus:

    • Teichleerungssystem integrieren für die Reinigung und Pflege des Teiches alle 4 Jahren
    • Mikrostrukturen für Kleintiere in der Umgebung des Teichs schaffen (z.B. Asthaufen, alte Baumstämme und Stümpfe, Heu- oder Steinhaufen, usw.)
    • Fall Pflanzungen gewünscht, einheimische, nicht-geschützte Pflanzen aus der Region pflanzen (Achtung: das Sammeln geschützter Wildpflanzen ist verboten und die Ufervegetation ist geschützt)
    • Flache Teiche (max. 30-40 cm Tiefe) bevorzugen und sie im Spätsommer austrocknen lassen
    • Ufer und Teichboden heterogen (Tiefe, Exposition, Form) und mit einer Vielfalt von Strukturen gestalten
    • Pufferbereich um dem Teich herum zu planen, wo die Vegetation nur 2-mal im Jahr gemäht wird. Mikrostrukturen (Holz- Steinhaufen, Baumstümpfe, Sandinseln, usw.) schaffen
    • Zäune für Kleintiere durchlässig machen (Öffnungen von mind. 10 x 15 cm alle 20 m)

    Formulare

    • Einschreibungsformular
    • Formular «Einhaltung der Projektbedingungen und Verpflichtung zur Aufrechterhaltung» (nach Abschluss der Bauarbeiten)
    Teich
    Vergrössern Beispiel von Anlegen von Teichen © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
    Teich
    Teich
    Vergrössern Beispiel von Anlegen von Teichen © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
    Teich

Kleinstrukturen

  • Subvention:

    265 Franken pro Laufmeter, max. 3000 Franken pro Massnahme

    Kriterien für die Subventionierung:

    Dimensionen:

    • Mittlere Höhe mind. 0.5 m
    • Länge mind. 3 m
    • Freistehende Mauer oder Stützmauer
    • Bau gemäss den Empfehlungen des Birdlife-Praxismerkblatts
    • Stabilität der Materialien gewährleistet
    • Krautschicht von mind. 30 cm Breite am Fuss der Mauer

    Material:

    • Steine von anerkannten Lieferanten und aus regionaler Herkunft. Die Verwendung von Steinen aus bestehenden Strukturen ist verboten (keine Zerstörung bereits bestehender Lebensräume)
    • Keine Verwendung von verschmutztem Material
    • Volumen der verwendeten Steine kleiner als 50 Liter

    Gestaltung und Pflege:

    • Pflegearbeiten im Sommer (Juni bis September), um den Tieren die Flucht zu ermöglichen (ausserhalb der Winterperiode)
    • Entfernung von beschattender Vegetation
    • Pflege ohne Dünger oder Pflanzenschutzmittel
    • Bekämpfung invasiver Neophyten
    • Einhaltung der Pflegeempfehlungen des Birdlife-Praxismerkblatts (siehe hier oben)

    Verpflichtungsdauer:

    8 Jahre

    Darüber hinaus:

    • Eine auf den Bau von Trockenmauern spezialisierte Firma oder ein erfahrenes Bauunternehmen  beauftragen, um diese Art von Gestaltung durchzuführen. Sich von traditionellem Wissen inspirieren lassen
    • Eine Begrünung der Mauer zwischen 10 und 25 % fördern (genügend Versteckmöglichkeiten und nicht zu viel Schatten)
    • Falls Katzen anwesend sind, die Einrichtung mit getrockneten Brombeerranken schützen
    • Bestimmte Gebiete auf kommunaler Ebene priorisieren (z.B. traditionelle Kulturlandschaften)
    • Bei der Errichtung der Mauer an die Schaffung von Höhlen unterschiedlicher Grösse (Versteckmöglichkeiten) und den Durchgang für Kleintiere denken (Öffnungen oder Möglichkeiten, um über die Mauer zu klettern, weniger steile Stellen oder Leitern)
    • Anreicherung der Umgebung der Mauer mit anderen Kleinstrukturen (z.B. Asthaufen, liegende Baumstämme, Baumstümpfe usw.)

    Formulare:

    • Einschreibeformular
    • Formular "Einhaltung der Projektbedingungen und Verpflichtung zur Aufrechterhaltung" (nach Abschluss der Bauarbeiten)
    Trockenmauer
    Vergrössern Beispiel Trockenmauer © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
    Trockenmauer
  • Subvention:

    160 Franken pro Struktur

    Kriterien für die Subventionierung:

    Dimensionen:

    • Halbvergraben (mind. 0.8 m tief)
    • Volumen mind. 2 m3
    • Max. Höhe je nach Stabilität des Materials (kein Steinfall oder -rollen)
    • Bautechnik und Ausführung gemäss den Empfehlungen der Merkblätter info fauna Karch
    • Krautschicht von mind. 30 cm Breite um den Steinhaufen herum

    Material:

    • Steine von anerkannten Lieferanten und aus regionaler Herkunft. Die Verwendung von Steinen aus bestehenden Strukturen ist verboten (keine Zerstörung bereits bestehender Lebensräume)
    • Keine Verwendung von verschmutztem Material
    • Einhaltung der folgenden Proportionen: 80 % Steine mit einem Durchmesser von 20-40 cm, 18 % kleinere Steine und 1 % Kies sowie 1% Sand am Boden des Steinhaufens

    Gestaltung und Pflege:

    • Pflegearbeiten im Sommer (Juni bis September), um den Tieren die Flucht zu ermöglichen (ausserhalb der Winterperiode)
    • Entfernung von beschattender Vegetation
    • Pflege ohne Dünger oder Pflanzenschutzmittel
    • Bekämpfung invasiver Neophyten
    • Einhaltung der Pflegeempfehlungen des Blattes F15 (Steinhaufen) der Broschüre «Förderung der Biodiversität auf Grünflächen» , HBA-WNA, 2022

    Verpflichtungsdauer:

    8 Jahre

    Darüber hinaus:

    • Für die Einrichtung von Steinhaufen eine Firma beauftragen, die auf die Durchführung solcher Arbeiten spezialisiert ist (Naturgärtenspezialisten)
    • Falls Katzen anwesend sind, die Anlage mit getrockneten Brombeerranken schützen
    • Beim Bau des Haufens an die Schaffung von Höhlen unterschiedlicher Grösse (Versteckmöglichkeiten) denken
    • Anreicherung der Umgebung der Mauer mit anderen Kleinstrukturen (z.B. Asthaufen, liegende Baumstämme, Baumstümpfe usw.)
    • Den durch die Bauarbeiten freigelegten Boden mit einer standortgerechten und möglichst regionalen Saatgutmischung begrünen
    • Mit der Massnahme „ Renaturierung von Schottergärten “ kombinierbar (Aufwertung der Steine, wenn Durchmesser und Proportionen eingehalten werden)

    Formulare :

    • Einschreibeformular
    • Formular "Einhaltung der Projektbedingungen und Verpflichtung zur Aufrechterhaltung" (nach Abschluss der Bauarbeiten)
    Halbvergrabener Steinhaufen
    Vergrössern Beispiel von halbvergrabenen Steinhaufen © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
    Halbvergrabener Steinhaufen
    Halbvergrabener Steinhaufen
    Vergrössern Beispiel von halbvergrabenen Steinhaufen © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
    Halbvergrabener Steinhaufen

Sensibilisierung

Sensibilisierung in den Schulen

  • Subvention:

    105 Franken pro Atelier (1 Stunde; 1-2H)

    140 Franken pro Atelier (1,5 Stunde ;3-4H)

    Gefragte Entgegenmassnahme:

    Umsetzung einer einfachen Aktion für die Biodiversität auf dem Schulhof (siehe Pädagogisches Dossier auf Kultur & Schule )

    Zielpublikum:

    • Klassen 1-4 H
    • Klassen des Kantons Freiburg (schulisch und ausserschulisch) oder private Bildungsstrukturen

    Aktivitätstyp:

    • Aktivität vor Ort (in den Schulen)
    • Aktivität vom WWF Freiburg durchgeführt

    Darüber hinaus:

    • Die Aktivität in ein Schulprojekt zum Thema Biodiversität einbeziehen
    • Zusammenarbeit mit der Gemeinde, um zukünftiger Sanierungs- oder Neugestaltungsprojekte von Schulgebäuden und Schulhöfen zu planen. Förderung der Integration der Biodiversität in diese Projekte

    Formular:

    Einschreibung erfolgt via das Programm Kultur & Schule

    Aktivität in der Schule 1-4H
    Vergrössern Aktivität in der Schule 1-4H Biodiversität auf dem Weg © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
    Aktivität in der Schule 1-4H
  • Subvention:

    140 Franken pro Atelier (1,5 Stunde ; 5-8H)

    Gefragte Entgegenmassnahme:

    Umsetzung einer einfachen Aktion für die Biodiversität auf dem Schulhof (siehe Pädagogisches Dossier auf Kultur & Schule) 

    Zielpublikum:

    • Klassen 5-8 H
    • Klassen des Kantons Freiburg (schulisch und ausserschulisch) oder private Bildungsstrukturen

    Aktivitätstyp:

    • Aktivität vor Ort (in den Schulen) oder im NHMF
    • Aktivität vom naturhistorischen Museum Freiburg (NHMF) durchgeführt

    Darüber hinaus:

    • Die Aktivität in ein Schulprojekt zum Thema Biodiversität einbeziehen
    • Zusammenarbeit mit der Gemeinde, um zukünftiger Sanierungs- oder Neugestaltungsprojekte von Schulgebäuden und Schulhöfen zu planen. Förderung der Integration der Biodiversität in diese Projekte

    Formular:

    Einschreibung erfolgt via das Programm Kultur & Schule

    Aktivität in der Schule 5-8H
    Vergrössern Aktivität in der Schule 5-8H Biodiversität -Vielfalt gewinnt © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
    Aktivität in der Schule 5-8H
  • Subvention:

    140 Franken pro Atelier (1,5 Stunde ; 9-11H)

    Gefragte Entgegenmassnahme:

    Erstellung eines Berichts für die Schulleitung. Der Bericht analysiert den Schulhof unter dem Aspekt der Biodiversität (siehe Pädagogisches Dossier  auf Kultur & Schule).

    Zielpublikum:

    • Klassen 9-11 H
    • Klassen des Kantons Freiburg (schulisch und ausserschulisch) oder private Bildungsstrukturen

    Aktivitätstyp:

    • Aktivität vor Ort (in den Schulen oder im Schulhof)
    • Aktivität von ProNatura Freiburg durchgeführt

    Darüber hinaus:

    • Die Aktivität in ein Schulprojekt zum Thema Biodiversität einbeziehen
    • Zusammenarbeit mit der Gemeinde, um zukünftiger Sanierungs- oder Neugestaltungsprojekte von Schulgebäuden und Schulhöfen zu planen. Förderung der Integration der Biodiversität in diese Projekte

    Formular:

    • Einschreibung erfolgt via das Programm Kultur & Schule
    Aktivität in der Schule 9-11H
    Vergrössern Aktivität in der Schule 9-11H Nature à la carte © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
    Aktivität in der Schule 9-11H

Sensibilisierung in den Gemeinden

  • Subvention:

    30 Franken pro Stunde, max. 300 Franken pro Jahr und Gemeinde

    Preis ohne Subvention:

    60 Franken pro Stunde

    Zielpublikum:

    • Gemeindeeinwohner/innen
    • Familien

    Aktivitätstyp:

    Stand von 1 oder 2 externen Moderatoren, die die folgenden Themen behandeln: 

    • Definition der Biodiversität ;
    • Bedeutung der Biodiversität;
    • Entdeckung und Beobachtung der Biodiversität;
    • Zustand der Biodiversität;
    • Mögliche Verbesserungen in unserem bebauten Gebiet;
    • Vorschläge für Massnahmen;
    • Bekämpfung von invasiven Neophyten und Problempflanzen

    Formular:

    Die Einschreibung erfolgt durch dem Naturhistorisches Museum spätestens einen Monat vor dem gewünschten Datum und vorbehaltlich der Verfügbarkeiten. 

    Ansprechperson: Catherine Pfister Aspert, catherine.pfisterasper@fr.ch, +41 26 305 89 65
     

    Animationsstand Biodiversität Gemeinden
    Vergrössern Animationsstand Biodiversität bei Veranstaltungen von Gemeinden © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
    Animationsstand Biodiversität Gemeinden

Künftige Massnahmen

Aussaat von biodiversitätsreichen Wiesen und Rasen 

In Entwicklung

Dächerbegrünung

In Entwicklung

Andere Lebensräume für Kleintiere

In Entwicklung

Andere Sensibilisierungsaktivitäten

In Entwicklung
 


 

Libelle
Vergrössern Libelle © Etat de Fribourg - Staat Freiburg - Sophie Giriens
Libelle
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Begriffserklärungen
Nachtfalter
Nachtfalter © MHNF

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Biene
Biene beim Sammeln von Pollen © MHNF - Sophie Giriens
  • Bereich der Ausbildung für Waldberufe
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Herausgegeben von Amt für Wald und Natur

Letzte Änderung: 17.04.2025

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