• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
  • News
  • Eröffnung der grossen Herbstjagd am 19. September

Eröffnung der grossen Herbstjagd am 19. September

Im Kanton Freiburg wird am 19. September, am Bettagsmontag, die Jagd auf die Gämse und das Reh eröffnet. Die Jagd auf den Hirsch wird vom 17. bis 27. Oktober und vom 31. Oktober bis 10. November stattfinden. Für die Wildschweinjagd sind je nach Region mehrere Zeiträume vorgesehen.

Veröffentlicht am 16. September 2016 - 10h00

 
Die Jagd auf die Gämse im Gebirge und auf das Rehwild im Flachland wird am 19. September (Bettagsmontag) eröffnet und dauert für die Gämse bis am 1. Oktober und für das Rehwild bis am 22. Oktober. Die Jagd im Flachland ist in den Monaten September und Oktober jeweils montags, mittwochs, donnerstags und samstags erlaubt. In den Gebirgsgegenden darf in diesen Monaten ausser sonntags jeden Tag gejagt werden. 

Die Jagd auf den Hirsch wird vom 17. bis 27. Oktober und vom 31. Oktober bis 10. November stattfinden. Es ist vorgesehen, insgesamt (alle Klassen) 70 Hirsche zu entnehmen. Der Telefonbeantworter des Amts für Wald, Wild und Fischerei (WaldA), ) 026 305 23 53, informiert die Jäger über den Abschussplan und eine eventuelle Verlängerung dieser Jagd.

Die Wildschweine werden, im Flachland, ausserhalb des Waldes, vom 1. bis 19. September bejagt, und danach bis 31. Januar in allen für die Jagd offenen Gebieten im Flachland sowie bis 31. Dezember in den vom WaldA bestimmten Gebirgsgegenden. Aufgrund der Schäden, welche die Wildschweine an den landwirtschaftlichen Kulturen verursacht haben, wird zwischen dem 15. Oktober und dem 31. Dezember in den Schutzgebieten am Südufer des Neuenburgersees die Jagd vom Hochsitz aus organisiert. Die interessierten Jäger haben sich beim WaldA für diese Regulationsjagd eingeschrieben. Die Jagd auf das Wildschwein in den Gebirgsgegenden findet in der Jagdperiode für den Hirsch und die Gämse statt. Ausserhalb dieser Jagdperioden sind ebenfalls mehrere Gebirgsgegenden mit Wildschweinbestand offen zur Jagd auf das Wildschwein.

 Weitere Informationen unter : http://www.fr.ch/sff/de/pub/fauna_biodiv_jagd_fischere/jagd/informationen-und-perioden.htm

 

Hauptbild
FR.ch © Etat de Fribourg - Staat Freiburg - CHA / Sk
  • Berufsbildungsgänge in Grangeneuve
  • Institutionelle Angelegenheiten
  • Landwirtschaft, Ernährung, Wald und Wild

Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft

Letzte Änderung: 16.09.2016 - 10h00

Teilen auf:
Zurück

Der Jugendrat bietet eine neue Diskussions-Plattform an

Weiter

Rund hundert Landwirte ohne Garantie für die Kostendeckende Einspeisevergütung

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf: