⚠️Diese Informationen werden nach der Sitzung der Konsultativkommission vom 16. Juni 2026 aktualisiert.
Im Kanton Freiburg ist die Jagd vom 1. September 2025 bis Ende Februar 2026 (ausser zusätzlicher Jagden) gestattet.
Jagdsaison 2025-2026
Im Kanton Freiburg ist die Jagd vom 1. September 2025 bis Ende Februar 2026 (ausser zusätzlicher Jagden) gestattet.
Die Jagd auf die Gämse ist erlaubt vom 22. September bis 4. Oktober 2025 sowie an zwei zusätzlichen Samstagen (20. September und 11. Oktober 2025).
Die Spezialjagd findet vom 22. bis 27. September 2025 statt.
Die erlegten Tiere werden systematisch vom Amt für Wald und Natur (WNA) kontrolliert.
Die Jagd auf das Reh findet vom 22. September (Montag des eidgenössischen Buss- und Bettags) bis 18. Oktober 2025 statt. Jägerinnen und Jäger, die über vier Kontrollmarken verfügen, müssen das vierte Reh in den Wildsektoren 0103, 0104, 0402, 0404, 0406, 1107, 1108, 1305, 1401, 1403, 1404, 1406, 1601, 1602, 1603, 1604, 1605 und 1606 erlegen.
Die Inhaberin oder Inhaber, die den Preis von 400 Franken bezahlt hat, dürfen ein viertes Reh erst kaufen, wenn alle Kontrollmarken verwendet wurden. Die Zuteilung des Armbandes (eine Rehgeiss von 13 kg oder mehr mit Ausnahme der führenden Rehgeiss, oder ein Reh von weniger als 13 kg) erfolgt durch Auslosung direkt im Jagdgebiet.
Rehe unter 13 kg müssen dem zuständigen Wildhüter oder der zuständigen Wildhüterin der Region gemeldet werden. Er entscheidet und organisiert, wenn nötig die Kontrolle.
Die Hirschjagd ist erlaubt vom 20. bis 31. Oktober 2025 und vom 15. bis 29. November 2025 in den BWR 1, 2 und 3. Das Kontingent wurde in diesem Jahr auf 220 Hirsche festgelegt:
Vom 20. bis 25. Oktober 2025 dürfen nur die folgenden Geschlechts- und Alterskategorien gejagt werden: Hirschkühe, Schmaltiere und Hirschkälber.
Eine SMS kann an die Telefonnummer +41 79 512 96 21 gesendet werden, um über den Stand der Hirsche informiert zu werden. Die Nachricht (Telefonbeantworter des WNA) wird täglich um 22 Uhr aktualisiert.
Die erlegten Tiere werden systematisch vom WNA kontrolliert.
Die Jagd ist am Montag, Dienstag, Donnerstag und Samstag im Flachland und im Gebirge (ausserhalb des Waldes) im Monat Juli in folgenden Sektoren gestattet: 0202, 0501, 0503, 0701, 0702, 0703, 0704, 0705, 0706, 0801, 0802, 0803, 1001, 1002, 1004, 1005, 1101, 1103, 1105, 1301, 1302, 1303, 1304, 1305, 1306, 1401, 1405, 1406, 1501, 1502, 1503 und 1504.
Die Inhaberin oder der Inhaber des Patents D ist berechtigt, vom 1. September bis zum 31. Dezember das Wildschwein ohne Fangzahlbeschränkung in der Ansitz-, Treib- und Drückjagd ohne Hund inner- und ausserhalb des Waldes zu jagen; Flintenlaufgeschossen sind gestattet.
Diese Jagd ist gestattet:
Die Jagd auf das Wildschwein im Flachland zu den Bedingungen nach Artikel 23 und 64 JaV wird bis am 15. Februar 2026 verlängert.
Das Patent E berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber im Flachland zu jagen:
Diese Jagd ist vom 1. Oktober 2025 bis am 31. Januar 2026 gestattet.
Diese Jagd ist vom 1. Oktober 2025 bis am 31. Januar 2026 gestattet.
Das Patent H berechtigt die aktiven Berufsfischerinnen und Berufsfischer, den Kormoran gemäss dem entsprechenden Konkordat ausserhalb der Schonzeiten zu jagen.
Die Tabelle der Jagdperioden 2025-2026 ist in pdf-Form unter der Rubrik "Download" herunterladbar.
Bei genügender Sicht und unter Vorbehalt der in der jährlichen Verordnung über die Planung der Jagd (Art. 56) vorgesehenen Verlängerungen oder Beschränkungen ist die Schussabgabe innerhalb folgender Tageszeiten gestattet:
Ansprechperson: Elias Pesenti
Amt für Wald und NaturSektion Fauna, Jagd und FischereiRoute du Mont Carmel 51762 GivisiezEmail
Herausgegeben von Amt für Wald und Natur
Letzte Änderung: 18.05.2026