Im Kanton Freiburg ist die Jagd vom 1. September 2026 bis Ende Februar 2027 (ausser zusätzlicher Jagden) gestattet.
Informationen und Jagdperioden
Jagdsaison 2025-2026
Jagdsaison 2026-2027
Patent A - Jagd auf die Gämse
Jagd auf die Gämse (174 Tiere)
Die Jagd auf die Gämse ist erlaubt vom 21. September bis 3. Oktober 2026 sowie an zwei zusätzlichen Samstagen (19. September und 10. Oktober 2026).
Spezialjagd (43 Tiere)
Die Spezialjagd findet vom 21. bis 26. September 2026 statt.
Die erlegten Tiere werden systematisch vom Amt für Wald und Natur (WNA) kontrolliert.
Patent B – Jagd auf das Reh
Die Jagd auf das Reh findet vom 21. September (Montag des eidgenössischen Buss- und Bettags) bis 17. Oktober 2026 statt. Jägerinnen und Jäger, die über vier Kontrollmarken verfügen, müssen das vierte Reh in den Wildsektoren 0103, 0104, 0402, 0404, 0406, 1107, 1108, 1302, 1401, 1403, 1404, 1406, 1601, 1602, 1603, 1604, 1605 und 1606 erlegen.
Die Inhaberin oder Inhaber, die den Preis von 400 Franken bezahlt hat, dürfen ein viertes Reh erst kaufen, wenn alle Kontrollmarken verwendet wurden. Die Zuteilung des Armbandes (eine Rehgeiss von 13 kg oder mehr mit Ausnahme der führenden Rehgeiss, oder ein Reh von weniger als 13 kg) erfolgt durch Auslosung direkt im Jagdgebiet.
Rehe unter 13 kg müssen dem zuständigen Wildhüter oder der zuständigen Wildhüterin der Region gemeldet werden. Er entscheidet und organisiert, wenn nötig die Kontrolle.
Patent C – Jagd auf den Hirsch
Die Hirschjagd ist erlaubt vom 19. bis 31. Oktober 2026 und vom 14. bis 30. November 2026 in den BWR 1, 2 und 3. Das Kontingent wurde in diesem Jahr auf 230 Hirsche festgelegt:
- 40 Hirschstiere;
- 30 Spiesser;
- 85 Kühe oder Schmaltiere;
- 75 Kälber.
Vom 19. bis 24. Oktober 2026 der Abschuss von Hirschstieren ist verboten.
Eine SMS kann an die Telefonnummer +41 79 512 96 21 gesendet werden, um über den Stand der Hirsche informiert zu werden. Die Nachricht (Telefonbeantworter des WNA) wird täglich um 22 Uhr aktualisiert.
Die erlegten Tiere werden systematisch vom WNA kontrolliert.
Patent D – Jagd auf das Wildschwein
Wildschweinjagd im Sommer
Die Jagd ist am Montag, Dienstag, Donnerstag und Samstag im Flachland und im Gebirge (ausserhalb des Waldes) im Monat Juli in folgenden Sektoren gestattet: 0202, 0501, 0503, 0701, 0702, 0703, 0704, 0705, 0706, 0801, 0802, 0803, 1001, 1002, 1004, 1005, 1101, 1103, 1105, 1301, 1302, 1303, 1304, 1305, 1306, 1401, 1405, 1406, 1501, 1502, 1503 und 1504.
Jagd im Gebirge
Die Inhaberin oder der Inhaber des Patents D ist berechtigt, vom 1. September bis zum 31. Dezember das Wildschwein ohne Fangzahlbeschränkung in der Ansitz-, Treib- und Drückjagd ohne Hund inner- und ausserhalb des Waldes zu jagen; Flintenlaufgeschossen sind gestattet.
Jagd im Flachland
Diese Jagd ist gestattet:
- vom 1. September bis zum eidgenössischen Buss- und Bettag nur ausserhalb des Waldes;
- vom Montag des eidgenössischen Buss- und Bettages bis 31. Januar inner- und ausserhalb des Waldes.
Jagd in den kantonalen Schutzgebieten am Südufer des Neuenburgersees
- vom 15. Oktober 2026 bis 15. Januar 2027.
Patent E – Jagd auf Federwild im Flachland
Das Patent E berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber im Flachland zu jagen:
- Waldschnepfen:
- vom 1. November bis 14. Dezember: Es ist verboten, mehr als zwei Schnepfen pro Tag zu erlegen (maximal zehn während der gesamten Jagdsaison)
- Stockenten und Krickenten:
- vom Montag des eidgenössischen Buss- und Bettages bis zum 31. Januar.
- Kormorane:
- vom 1. September bis Ende Februar.
Patent F – Jagd auf dem Neuenburgersee Wasserwild (vom Schiff)
Diese Jagd ist vom 1. Oktober 2026 bis am 31. Januar 2027 gestattet.
Patent G – Jagd auf dem Murtensee Wasserwild (vom Schiff)
Diese Jagd ist vom 1. Oktober 2026 bis am 31. Januar 2027 gestattet.
Patent H – Berufsfischer
Das Patent H berechtigt die aktiven Berufsfischerinnen und Berufsfischer, den Kormoran gemäss dem entsprechenden Konkordat ausserhalb der Schonzeiten zu jagen.
Jagdperioden 2026-2027
Die Tabelle der Jagdperioden 2026-2027 ist in pdf-Form unter der Rubrik "Download" herunterladbar.
Jagdzeiten tagsüber
Bei genügender Sicht und unter Vorbehalt der in der jährlichen Verordnung über die Planung der Jagd (Art. 56) vorgesehenen Verlängerungen oder Beschränkungen ist die Schussabgabe innerhalb folgender Tageszeiten gestattet:
- ab einer Stunde vor Sonnenaufgang gemäss den offiziellen Sonnenaufgangszeiten von Bern
- bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gemäss den offiziellen Sonnenuntergangszeiten von Bern
Die Jagd ist verboten:
- am Sonntag;
- an den Mittwochen und Freitagen in den Monaten September und Oktober (für die Jagd im Flachland);
- an den Freitagen in den Monaten November, Dezember, Januar und Februar (für die Jagd im Flachland und im Gebirge);
- an Neujahr (1. Januar), an Karfreitag, an Christi Himmelfahrt, an Fronleichnam, am Bundesfeiertag (1. August), an Mariä Himmel-fahrt (15. August), an Allerheiligen (1. November), an Mariä Emp-fängnis (8. Dezember), an Weihnachten (25. Dezember);
- ausserhalb der verschiedenen Jagdsaisons.
Download
- Jagdperioden 2026-2027 PDF, 329.95k
- Sonnenauf- und -untergang 2026-2027 PDF, 731.21k
- Jagd auf das Reh 2026 PDF, 4.45MB
- kantonale Wildschutzgebiete Breccaschlund PDF, 5.53MB
- kantonale Wildschutzgebiete Dent-du-Chamois PDF, 5.11MB
- kantonale Wildschutzgebiete Dents-Vertes PDF, 5.56MB
- kantonale Wildschutzgebiete Raveires PDF, 4.57MB
- kantonale Wildschutzgebiete Kleinen Saane PDF, 3.08MB
- Bewirtschaftungsräume (Jagd auf die Gämse) PDF, 2.38MB
- Bewirtschaftungsräume PDF, 2.47MB
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Kontakt zum Thema
Ansprechperson: Elias Pesenti
Amt für Wald und NaturSektion Fauna, Jagd und FischereiRoute du Mont Carmel 51762 GivisiezEmail
Herausgegeben von Amt für Wald und Natur
Letzte Änderung: 25.06.2026