In seiner Sitzung vom 30. Juni 2026 hat der Staatsrat den Gesetzentwurf über die Amtssprachen und die Förderung der Zweisprachigkeit (ASFZG) verabschiedet und dem Grossen Rat überwiesen, der im Herbst darüber beraten wird.
Wesentliche Elemente des Entwurfs
Der zentrale Aspekt des Gesetzesentwurfs besteht darin, die Bedingungen festzulegen, die erfüllt sein müssen, damit eine Gemeinde ihre Amtssprache oder ihre Amtssprachen festlegen kann. Die Kantonsverfassung (KV) sieht nämlich vor, dass in «Gemeinden mit einer bedeutenden angestammten sprachlichen Minderheit [...] Französisch und Deutsch Amtssprachen sein [können].» (Art. 6 Abs. 3 KV). Das ASFZG präzisiert nun die Kriterien, gemäss denen eine Sprachgemeinschaft als angestammt und bedeutend gilt. Der Entwurf schlägt vor, dass eine sprachliche Minderheit als bedeutend betrachtet werden kann, wenn diese während mindestens einer Generation (25 Jahre) ununterbrochen in dem betreffenden Gebiet präsent war und mehr als 10 % der Bevölkerung ausmacht.
Die Gemeindeautonomie – das Kernelement des Vorentwurfs, der im Sommer 2025 in die Vernehmlassung gegeben worden war – wird auch im Entwurf beibehalten. Gemäss der Verfassung kann eine Gemeinde mit einer bedeutenden angestammten sprachlichen Minderheit zwei Amtssprachen haben, ist aber nicht dazu verpflichtet. Diese für die Identität und den Zusammenhalt der Bevölkerung äusserst wichtige Entscheidung wird mit einer Abstimmung an der Urne getroffen. Dieses Element ist eine Neuerung gegenüber allen bisherigen Entwürfen, die alle einen Schwellenwert vorsahen, ab dem eine Gemeinde verpflichtet gewesen wäre, zwei Amtssprachen einzuführen. Angesichts dieser Verpflichtung und gestützt auf die vormalige Verfassung von 1857, waren in den früheren Entwürfen höhere Schwellenwerte zur Bestimmung der Bedeutung einer sprachlichen Minderheit vorgeschlagen worden.
Was die erstmalige Festlegung der Amtssprache(n) jeder Gemeinde betrifft, wurde im Gesetzentwurf eine pragmatische Lösung gewählt. Es sollen nicht sämtliche Gemeinden dazu verpflichtet werden, über ihre Amtssprache(n) abstimmen zu müssen, da die sprachliche Situation in der überwiegenden Mehrheit der Gemeinden eindeutig ist. Nach Ablauf der Übergangsfrist gilt in den Gemeinden die Sprache der Bevölkerungsmehrheit als einzige Amtssprache, es sei denn, der Gemeinderat, der Generalrat bzw. die Gemeindeversammlung oder 10 % der Bevölkerung beantragen eine Volksabstimmung. Einzige Ausnahmen bilden die Gemeinden Courgevaux und Courtepin, die ihre beiden seit Jahrzehnten gebräuchlichen Amtssprachen beibehalten können, ohne eine Abstimmung durchführen zu müssen.
Die Bestimmungen des Gesetzes über den Tag der Zweisprachigkeit, auf denen die bereits bestehenden Massnahmen zur Förderung der Zweisprachigkeit basieren, wurden in den Entwurf des ASFZG integriert.
Öffentliche Vernehmlassung und Anpassung des Vorentwurfs
Die öffentliche Vernehmlassung zum Vorentwurf im Sommer 2025 hat gezeigt, dass die Bestimmungen, die es den Gemeinden ermöglichen, ihre Amtssprachen festzulegen, mit Interesse erwartet wurden. Zu mehreren Punkten des Vorentwurfs gab es jedoch auch Kritik, was den Staatsrat dazu veranlasste, den definitiven Entwurf anzupassen. Die wichtigsten Anpassungen betreffen das Verfahren zur Genehmigung der Änderung des Sprachstatus, die durch den Grossen Rat erfolgen muss, die Einsetzung einer kantonalen Kommission für die Zweisprachigkeit sowie die Anwendung des Grundsatzes der Angrenzung.
Bei diesem Grundsatz geht es darum, dass eine Gemeinde, die eine zweite Amtssprache einführen möchte, zwingend eine Nachbargemeinde haben muss, in der diese Sprache von der Mehrheit gesprochen wird. In diesem Punkt wurde der Gesetzesentwurf verschärft, damit die Einhaltung des Territorialitätsprinzips strikter gewährleistet ist. Diese Anpassung hat zur Folge, dass im Vergleich zum Vorentwurf weniger Gemeinden die Kriterien erfüllen, um zwei Amtssprachen einführen zu können. Die Gemeinden Marly und Villars-sur-Glâne, die wie ihre Nachbargemeinden mehrheitlich französischsprachig sind, werden somit in der ersten Phase zur Festlegung der Amtssprachen nicht die Möglichkeit haben, sich für zwei Amtssprachen zu entscheiden. Somit erfüllen 10 Gemeinden mit insgesamt rund 68 000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Kriterien für zwei Amtssprachen.
Ein historischer Schritt
Seit den 1980er-Jahren hat der Kanton Freiburg mehrere Versuche unternommen, sich eine Gesetzgebung über die Amtssprachen zu geben. All diese Versuche wurden jeweils unterschiedlich weit fortgeschritten aufgegeben. Das ASFZG ist somit der erste Gesetzentwurf, der dem Grossen Rat überwiesen wird. Der Staatsrat ist überzeugt, dass das gute Einvernehmen zwischen den Gemeinschaften, die den Kanton Freiburg ausmachen, eine sachliche Debatte ermöglicht und den Zusammenhalt eines Kantons weiter stärkt, dessen Unterschiede (in Sprache, Religion...) bisher eher eine gemeinsame Stärke als einen trennenden Faktor darstellten. Im Gegensatz zur Wahrnehmung der Sprachenfrage als ein Schauplatz von Konkurrenz und Feindseligkeiten vertritt der Staatsrat eine Vision des Miteinanders, die auf gegenseitigem Respekt und Vertrauen beruht sowie auf der klaren Bekräftigung der Rechte und Pflichten jeder und jedes Einzelnen.
Der Staatsrat ist überzeugt, dass die Zweisprachigkeit des Kantons Freiburg eine Stärke ist, und es Sache des Staates ist, diese zu schützen und zu fördern. Die Möglichkeit für Gemeinden, zwei Amtssprachen einzuführen, ist ein Fortschritt, der Projekte begünstigen dürfte, die das Erlernen von Sprachen und die individuelle Zweisprachigkeit der Freiburgerinnen und Freiburger fördern.