An seiner Sitzung vom 28. Januar 2025 hat der Staatsrat dem Grossen Rat den Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte (PRG) überwiesen, der insbesondere die Wahlen nach dem Majorzsystem betrifft. Dieser Gesetzesentwurf wurde ausgearbeitet, nachdem der Grosse Rat 2023 einen ersten Entwurf zur Änderung des PRG teilweise zurückgewiesen hatte. Das Parlament hatte gewünscht, dass die Regierung die Möglichkeit prüfe, im Kanton Freiburg das System des «einzigen Wahlzettels» einzuführen anstelle des aktuellen Systems, das Mehrfachlisten zulässt.
Bei diesem Vorentwurf geht es somit im Wesentlichen um den Vorschlag, für Majorzwahlen im Kanton Freiburg ein System mit einem einzigen Wahlzettel einzuführen. Dieser basiert auf dem ausführlichen juristischen Bericht von zwei Experten auf diesem Gebiet, Jacques Dubey, Professor am Lehrstuhl für Verfassungsrecht an der Universität Freiburg, und Lucien Hürlimann, Rechtsanwalt. Die von der ILFD beauftragten Experten haben insbesondere die Majorzsysteme der Schweizer Kantone verglichen und analysiert.
Bei der öffentlichen Vernehmlassung zum Vorentwurf im letzten Herbst wurde diese Variante einer einfachen Anpassung des derzeitigen Systems mit Wahllisten und Mehrfachkandidaturen gegenübergestellt. Die Variante des einzigen Wahlzettels fand bereite Unterstützung bei den verschiedenen Einheiten, die sich an der Vernehmlassung beteiligt hatten.
Mit dieser Lösung erhalten die Wählerinnen und Wähler für Wahlen nach dem Majorzsystem (Ständeratswahlen, Staatsratswahlen, Wahlen ins Oberamt und Gemeinderatswahlen, sofern für letztere nicht die Anwendung des Proporzsystems beantragt wurde) einen einzigen Wahlzettel, auf dem alle Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler müssen dann die Kandidatinnen und Kandidaten ankreuzen, die sie wählen möchten. Laut einem interkantonalen Vergleich könnte dieses System, das für die Wählerin oder den Wähler offenbar einfacher ist, dazu beitragen, die Zahl der ungültigen Wahlzettel zu senken.
Mit dem Entwurf werden zudem einige Anpassungen und Klarstellungen am PRG vorgenommen. Der Staatsrat schlägt hingegen vor, auf die vom Parlament per Motion verlangte Übernahme der Portokosten für die briefliche Stimmabgabe zu verzichten. Grund dafür sind die Situation der Kantonsfinanzen und die Sanierungsmassnahmen, die derzeit ausgearbeitet werden.
Der Staatsrat beantragt dem Grossen Rat schliesslich, dass die neuen Bestimmungen des PRG am 1. Juli 2026 in Kraft treten sollen, um genügend Zeit für die zahlreichen technischen Anpassungen zu haben, die für die Einführung des einzigen Wahlzettels und die Schulung der am Auszählungsprozess beteiligten Personen notwendig sind. Die Gesamterneuerungswahlen der Gemeinden im Frühjahr 2026 sollten somit nach dem bisherigen System stattfinden, während bei den kantonalen Wahlen im Herbst das neue System eingeführt wird.