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  • Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das Fusionsprojekt Grossfreiburgs: Erneute Bekräftigung, den Zusammenschluss bis 2021 vollziehen zu wollen

Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das Fusionsprojekt Grossfreiburgs: Erneute Bekräftigung, den Zusammenschluss bis 2021 vollziehen zu wollen

  • Medienmitteilung

Aufgrund der Covid-19-Pandemie muss der Zeitplan für den Fusionsprozess der Gemeinden Grossfreiburgs angepasst werden. Die ursprünglich für den 17. Mai vorgesehene Konsultativabstimmung muss im November 2020 stattfinden. Der definitive Perimeter Grossfreiburgs wird anschliessend, im Verlauf des Frühjahrs 2021, festgelegt, damit das Ziel beibehalten werden kann, den Fusionsprozess bis Ende 2021 abzuschliessen. Der Zusammenschluss wird frühestens 2023 in Kraft treten. Die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft hat diesen vom Lenkungsausschuss Grossfreiburgs ausgearbeiteten neuen Zeitplan zur Kenntnis genommen. Sie möchte diesen nutzen, um das Projekt Grossfreiburg und die laufenden Überlegungen zu den Freiburger Regionen zu verbinden. Sie wird im ersten Halbjahr 2021 ein detailliertes Konzept vorlegen, an dem sowohl Personen aus dem Projekt Grossfreiburg als auch Vertreter der Arbeitsgruppe für das Fusionsprojekt des Greyerzbezirks beteiligt sein werden.

Veröffentlicht am 14. Mai 2020 - 15h06

Gemeinsam sind wir stärker. Diesem Ausdruck, der das Fusionskonzept der Gemeinden Grossfreiburgs prägt, das Ende Januar 2020 von den Delegierten der konstituierenden Versammlung verabschiedet wurde, hat die Covid-19-Pandemie besonderes Gewicht verliehen. Kurz vor dem 17. Mai 2020, dem Tag, an dem eigentlich die Konsultativabstimmung hätte stattfinden sollen, hat der Lenkungsausschuss der konstituierenden Versammlung von Grossfreiburg das weitere Vorgehen in diesem Projekt besprochen, nachdem die verschiedenen Optionen evaluiert worden waren. Er bekräftigt seine Absicht, ganz im Sinne des von der konstituierenden Versammlung erteilten Auftrags die Bevölkerung zu konsultieren und die Fusion Grossfreiburgs vor Ende 2021 abzuschliessen.

Ein ausgereiftes Projekt aufwerten

Der Lenkungsausschuss möchte am 29. November 2020 eine Konsultativabstimmung über das Konzept durchführen, sofern es die Gesundheitsvorschriften erlauben. Die Abstimmung soll es ermöglichen, dieses ausgereifte Projekt aufzuwerten und den definitiven Perimeter der Gemeinde Grossfreiburg festzulegen. Bis zum 29. November 2020 muss das vorgesehene Informationsdispositiv angepasst und die Auswirkungen der Wirtschaftskrise aufgrund der Covid-19-Pandemie auf die bisher für Grossfreiburg angegebene Steuerspannweite beurteilt werden.

Abschluss des Projekts 2021

Diese finanziellen Unsicherheiten verhindern derzeit, dass ein definitiver Steuersatz in die Fusionsvereinbarung aufgenommen werden kann. Diese müsste jedoch nach dem ursprünglichen Zeitplan im Herbst 2020 mit einem definitiven Perimeter fertiggestellt werden. Allerdings stellt der Lenkungsausschuss fest, dass es immer noch möglich ist, den definitiven Perimeter im Frühling 2021 festzulegen und der Bevölkerung vor Ende 2021 eine Fusionsvereinbarung zur endgültigen Abstimmung zu unterbreiten. Diese Vereinbarung wird den ersten Auswirkungen der Krise aufgrund der Pandemie Rechnung tragen, namentlich im Bereich des Finanzhaushalts der Gemeinden im Perimeter von Grossfreiburg. Mit diesen neuen Fristen ist es leider nicht möglich, dass der Zusammenschluss auf den 1. Januar 2022 in Kraft treten kann. Die Fusion von Grossfreiburg wird daher frühestens am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Der Lenkungsausschuss wird der konstituierenden Versammlung demnächst einen Orientierungsbericht und einen Entwurf für den Zeitplan unterbreiten.



Nachvollziehbare Entscheidung gemäss der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft

Seit Beginn der Krise aufgrund der Covid-19-Epidemie haben die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) und der Oberamtmann des Saanebezirks und Präsident der konstituierenden Versammlung zusammengearbeitet, um die Folgen der Epidemie auf den Fusionsprozess zu beurteilen. Mehrere Szenarien wurden in Betracht gezogen und gemeinsam analysiert, bevor sie im Lenkungsausschuss diskutiert wurden. Obwohl sie es bedauert, dass sich dieses für den Kanton strategisch wichtige Projekt verzögert, versteht die ILFD den Willen des Lenkungsausschusses, die von der konstituierenden Versammlung beschlossene Konsultativabstimmung beizubehalten. Sie stellt fest, dass unter diesen Umständen und aufgrund der Covid-19-Epidemie und der damit zusammenhängenden Unsicherheiten, namentlich im steuerlichen Bereich, der Zusammenschluss frühestens auf 2023 in Kraft treten kann. Der neue Zeitplan ermöglicht es, die Ausnahmesituation bei der Fertigstellung des Fusionskonzepts zu berücksichtigen und die Kampagne im Hinblick auf die Konsultativabstimmung in einem von Unsicherheit geprägten Umfeld so gut wie möglich vorzubereiten.



Die Verschiebung für eine Reform der Freiburger Regionen nutzen

Die ILFD möchte diesen neuen Zeitplan nutzen, um die Fusion Grossfreiburgs noch stärker in die laufenden Überlegungen zur Governance der Regionen einzubeziehen. Sie wird im ersten Halbjahr 2021 ein erstes Konzept vorlegen, in dem die Ausrichtung der kommenden Reform dargelegt wird, damit sie in Zusammenhang mit der Abstimmung über die Fusion Grossfreiburgs diskutiert und analysiert werden kann. Sowohl Grossfreiburg als auch die Arbeitsgruppe für das Fusionsprojekt des Greyerzbezirks werden bis im Sommer in diese Überlegungen einbezogen werden. Parallel dazu werden die ILFD und der Staatsrat selbstverständlich auch das Fusionsprojekt Grossfreiburgs weiterhin begleiten, damit dieses zentrale Element zur Stärkung des Kantonszentrums, eines der drei Hauptprojekte des Regierungsprogramm 2017-2021, zustande kommt.

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Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft

Letzte Änderung: 09.06.2020 - 10h56

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