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  • Mit Tieren über Grenzen gehen – aber sicher!

Mit Tieren über Grenzen gehen – aber sicher!

Eine Ferienreise mit dem Hund, ein Umzug mit der Katze oder ein Kauf eines Reptils im Ausland: Es gibt viele Gründe für einen Grenzübertritt mit Tieren. Gestiegen sind in den letzten Jahren aber die Probleme, die dabei entstehen können. Gute Vorbereitung und bewusstes Kaufverhalten kann Tierleid verhindern. Wer gut informiert ist, schützt sich vor Bussen oder Strafverfahren. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV bietet auf der Webseite Hilfen für einen korrekten Grenzübertritt mit Heimtieren an und warnt vor illegalen Tierimporten.

Veröffentlicht am 16. März 2022 - 13h52

Um Tiere zu schützen und Tierhalterinnen und Tierhalter zu informieren, stellt das BLV auf der Webseite Hilfestellungen zum Reisen mit Heimtieren oder dem Import von Tieren, Pflanzen und Lebensmitteln zur Verfügung. Weiter warnt das BLV davor, Tiere spontan im Ausland zu kaufen, hat das Bundesamt in einer Pressmitteilung am 10. März 2022 kommuniziert.

Oft stehen dahinter tierquälerische Zuchten oder illegaler Hundehandel. Eine Reise mit einem Heimtier wie auch der Kauf eines solchen muss gut geplant, vorbereitet und geprüft sein. Tiere mit ungenügenden, ungültigen oder gefälschten Reisepapieren dürfen nicht in die Schweiz einreisen. Illegale Importe oder Einreisen können Bussen oder gar Strafverfahren zur Folge haben.

Steigende Tierimporte – mehr Probleme

Während der Corona-Pandemie ist die Nachfrage nach Heimtieren gestiegen – und damit auch die Zahl der Tierimporte:

  • In den letzten beiden Jahren wurde ein Viertel mehr Hunde importiert. 2019 waren es rund 28 000, 2021 etwa 35 000. Die Einfuhrbewilligungen für Hunde aus Tollwutrisikoländern haben sich im letzten Jahr verdoppelt, von rund 1000 auf 2000. 
  • Tierschutzfälle an der Grenze sind auf fast das Vierfache gestiegen. 2020 waren es 654, 2021 2560, wie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG heute mitteilt.
  • Das Kompetenzzentrum Heimtiere des BAZG verzeichnete einen Rekord an Tieren, die beim Grenzübertritt nicht korrekt angemeldet wurden und nachträglich verzollt werden mussten. Waren 2019 noch 280 Tiere zur Nachverzollung gemeldet, stieg die Zahl der Nachmeldungen 2021 auf 4903. Das heisst, es gab innerhalb von drei Jahren siebzehn Mal mehr Nachmeldungen.

Am häufigsten wurde es unterlassen, die Tiere wie vorgeschrieben über einen besetzten Grenzübergang mit sofortiger Anmeldung beim Zoll einzuführen. Beim Grossteil dieser Fälle lagen gleichzeitig Widerhandlungen gegen das Tierseuchen-, Arten- oder Tierschutzgesetz vor. Etwa, dass Hundewelpen bei der Einfuhr noch nicht das erforderliche Minimalalter von 56 Tagen erreicht hatten oder an Ruten oder Ohren coupierte Hunde eingeführt wurden, was in der Schweiz verboten ist.

Konsequenzen für Besitzerinnen und Besitzer

Bei über zwei Dritteln der Nachmeldungen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Summe aller Bussen stieg um mehr als das Sechsfache von knapp 30 000 Franken 2019 auf fast 200 000 Franken im letzten Jahr an. Der Grenztierärztliche Dienst des BLV musste 2021 bei den Flughäfen Zürich und Genf bei mehr als 300 Tieren Massnahmen ergreifen.

Mehr Infos und Online-Hilfe

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Wer gut informiert ist, schützt sich vor Bussen oder Strafverfahren.
Wer gut informiert ist, schützt sich vor Bussen oder Strafverfahren. © Etat de Fribourg - Staat Freiburg - Pixabay
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Letzte Änderung: 16.03.2022 - 13h58

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