Im Kanton Freiburg ist die mittlere Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung über sämtliche Altersstufen (einschliesslich Wahlfranchise und weiterer Modelle, gewichtet) die günstigste der lateinischen Schweiz und liegt fast 27 Franken unter dem Schweizer Durchschnitt.
Für Erwachsene beträgt die höchste Standardprämie im Kanton Freiburg 699.70 Franken (mit einer Franchise von 300 Franken und Unfalldeckung, Region I*), die tiefste 593.30 Franken. Bei den jungen Erwachsenen beträgt die höchste Standardprämie bei gleichen Bedingungen 604.80 Franken und die tiefste 402.50 Franken. Für Kinder liegt die höchste Prämie bei 180.90 Franken, die tiefste bei 137.50 Franken (ohne Franchise, mit Unfalldeckung, 1. Kind, Region I).
Dieser erneute deutliche Anstieg der Krankenkassenprämien zeigt die Grenzen des derzeitigen Gesetzesrahmens auf: Die Kantone sollen einen wesentlichen Teil des Gesundheitssystems steuern und finanzieren, ohne über alle notwendigen Hebel zu verfügen, um dessen Entwicklung zu kontrollieren. Der Kanton Freiburg bleibt nicht untätig. Er trägt zur Eindämmung der Kosten bei, insbesondere durch ein Moratorium für die Zulassungsbeschränkung bei bestimmten medizinischen Fachrichtungen und für die Inbetriebnahme schwerer technischer Ausrüstungen, die Begrenzung der Anzahl von Fachärztinnen und Fachärzten (Radiologinnen und Radiologen), die Stärkung der Hausarztmedizin sowie das kantonale Programm für Gesundheitsförderung und Prävention. Der Entwurf der Spitalplanung, der sich in der Vernehmlassung befindet, trägt der Notwendigkeit einer Eindämmung der Gesundheitskosten ebenfalls Rechnung, indem er dem Wunsch des Bundes folgt, eine Regionalisierung der Leistungen anzustreben und die Eröffnung zusätzlicher Einrichtungen zu vermeiden, die bereits verfügbare Leistungen anbieten.
Ein wesentlicher Teil der Kostenfaktoren – Tarife, Arzneimittelpreise, Verrechnungsregeln und zahlreiche Rahmenbedingungen der Krankenversicherung – fällt jedoch in den Zuständigkeitsbereich des Bundes.
Das Jahr 2027 wird überdies ein entscheidendes Jahr sein. Ab dem 1. Januar 2028 wird die einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen (EFAS) die Art und Weise verändern, wie die Finanzierung zwischen den Versicherern und den Kantonen für ambulante und stationäre Leistungen aufgeteilt wird. In einem zweiten Schritt werden ab 2032 die Pflegeleistungen integriert.
Die Kantone werden künftig mindestens 26,9 % der Nettokosten übernehmen, während die Versicherer maximal 73,1 % finanzieren werden.
Diese Reform verändert somit die Verteilung der finanziellen Belastung: Ein Teil der Kosten, die derzeit über die Beiträge finanziert werden, wird künftig stärker von der öffentlichen Hand übernommen. Sie stellt jedoch für sich genommen keine Lösung für den Anstieg der Gesundheitsausgaben dar.
Die Folgen der Prämienerhöhungen machen sich auch in den öffentlichen Finanzen bemerkbar. Im Jahr 2025 kamen 94‘584 Personen in den Genuss einer Prämienverbilligung.
Im Budget 2027 sind dafür 255‘450'000 Franken vorgesehen (+21'976’500 Franken gegenüber 2026). Diese Beihilfen tragen dazu bei, die sozialen Folgen der Prämienerhöhung abzufedern. Sie sind jedoch keine nachhaltige Lösung für einen anhaltenden Kostenanstieg.
Der Kanton Freiburg will sein Engagement für eine gezielte Senkung der Prämien fortsetzen und wertet derzeit die Rückmeldungen zur Vernehmlassung zu seinem indirekten Gegenvorschlag zur Initiative der Sozialdemokratischen Partei für bezahlbare Prämien aus. Zur Erinnerung: Dieser Gegenvorschlag, der grosszügiger ist als die Bundesgesetzgebung, sieht vor, dass die Prämien maximal 10,5 % des Haushaltsbudgets ausmachen dürfen. Auf diese Weise wird der Begünstigtenkreis erweitert und eine ausgewogene Verteilung dieser Unterstützung gewährleistet.
*Region I: Saanebezirk. Region II: alle anderen Bezirke.
Was können die Versicherten tun?
Angesichts der erheblichen Prämienunterschiede zwischen den einzelnen Versicherern empfiehlt die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) allen Versicherten, die Prämien der verschiedenen Krankenversicherer miteinander zu vergleichen und die eigene Situation genau zu analysieren.
Wo kann man sich informieren?
Die Prämien können von einem Versicherten zum anderen und je nach Alter oder Wohnregion stark variieren. Auch in diesem Jahr besteht die Möglichkeit, den Krankenversicherer bis zum 30. November 2026 zu wechseln. Wer dies ins Auge fasst und dabei einen wohlüberlegten Entscheid treffen will, kann sich auf verschiedenen Wegen informieren:
- Nützliche Informationen gibt es auf der Website der GSD (www.fr.ch/gsd) und des GesA.
- Ergänzende Informationen bietet das Eidgenössische Departement des Innern auf der Website www.priminfo.admin.ch , mit dem Prämienrechner des Bundesamts für Gesundheit, oder unter der Telefonnummer 058 464 88 02.
- Genauere Angaben über die Gewährung von Prämienverbilligungen und den Krankenkassenwechsel für Personen, die bereits Verbilligungen erhalten, sind auf der Website www.ecasfr.ch oder während der Bürozeiten unter der Telefonnummer 026 426 77 00 bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse verfügbar.
- Die GSD organisiert Informationsveranstaltungen:
| Montag, 5. Oktober 2026 |
Freiburg für alle (Patientenstelle Westschweiz) (Französisch) |
9 bis 12 Uhr |
|---|---|---|
| Mittwoch, 28. Oktober 2026 |
Freiburg für alle (Patientenstelle Westschweiz) (Französisch und Deutsch) |
9 bis 12 Uhr |
Freiburg für alle, Rue du Criblet 13, Freiburg (www.freiburgfueralle.ch)
- Weitere Beratungsstellen2. November 2026, 16 bis 18 Uhr (Französisch): Assurance maladie - espacefemmes-frauenraum
- Alles über die Prämien auf der Website des Bundesamts für Gesundheit .