Krankenkassenwechsel: Sich bewusst entscheiden
Die Krankenkassenprämien für Erwachsene steigen im Kanton Freiburg im nächsten Jahr um durchschnittlich 3%, bei den jungen Erwachsenen um 3.2% und bei den Kindern um 3.9%.
Wie jedes Jahr steht es den Versicherten frei, ihre Krankenkasse für die Grundversicherung, deren Leistungen überall gleich sind, zu wechseln.
Welche Fragen sollte ich mir stellen, bevor ich die Krankenkasse wechsle? Wie soll ich vorgehen? Wo finde ich Informationen? Welches sind die Kündigungsfristen? Das Gesundheitsamt gibt Ihnen nachfolgend Antworten auf diese Fragen, sodass Sie Ihre Situation zuerst analysieren und sich dann bewusst entscheiden können.
Krankenkassenwechsel für die Grundversicherung: Vorgehen in fünf Schritten
Infographik "Krankenkassenwechsel: so geht's"
Der Krankenkassenwechsel für die Grundversicherung ist ein im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) festgehaltenes Recht. Um dieses zu garantieren, bieten alle Krankenkassen die gleichen Leistungen an. Sie sind verpflichtet, alle Versicherten aufzunehmen, die dies wollen; dabei dürfen sie keine Informationen über den Gesundheitszustand der betreffenden Person verlangen. Jede versicherte Person kann die Krankenkasse wechseln, unabhängig davon, wie alt sie ist oder ob sie in medizinischer Behandlung ist.Einzige Einschränkung für den Krankenkassenwechsel: Versicherte, die mit der Prämienzahlung in Verzug sind, können grundsätzlich die Krankenkasse nicht wechseln, bevor sie die Gesamtheit ihrer Prämien bezahlt haben.
1. Berechnen und vergleichen Sie Ihre PrämienDas Bundesamt für Gesundheit (BAG) bietet eine Software zur Prämienberechnung an: www.priminfo.admin.ch/de/praemien Das BAG stellt während den Bürozeiten ebenfalls eine Hotline zu Verfügung :058/464.88.01 NB: Die Krankenkasse für die Grundversicherung muss nicht zwingend die gleiche sein, wie die für die Zusatzversicherungen. 2. Wählen Sie eine Franchise, ein Modell und ein VergütungssystemEine erwachsene versicherte Person hat die Wahl zwischen Franchisen in Höhe von 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000, oder 2'500 Franken pro Jahr (Kinder : 0, 100, 200, 300, 400, 500 oder 600 Franken pro Jahr).
Es gibt zwei Vergütungssysteme: wählen Sie Ihr Vergütungssystem je nachdem, ob Sie möchten, dass Ihre Medikamente der Apotheke direkt vergütet werden (Tiers payant) oder ob Sie der Apotheke den Betrag vorschiessen (Tiers garant). 3. Verlangen Sie bei mehreren Krankenkassen Offerten (nach Wunsch)
NB: Präzisieren Sie, dass Sie die Grundversicherung wechseln möchten und geben Sie an, ob Sie eine Unfalldeckung wünschen (der Arbeitgeber deckt die Unfallsrisiken ab 8 Stunden pro Woche). Sie können sich auch bei einem neuen Krankenversicherer anmelden, ohne davor eine Offerte beantragt zu haben, namentlich dann, wenn Ihnen die bereitgestellten Informationen reichen, um Ihre Wahl zu treffen. 4. Melden Sie sich bei der Krankenkasse Ihrer WahlJeder Versicherer in Ihrer Region ist verpflichtet, Sie ohne jegliche Einschränkungen aufzunehmen. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist wohlgemerkt der Prämienpreis. Trotzdem berücksichtigen einige Personen auch die Qualität des Kundendienstes oder das Rückerstattungssystem der Krankenversicherungen. Einige Versicherer wenden in Bezug auf die Apotheken z. B. das System des «tiers garant» an, d. h., dass die versicherte Person das Geld für die Bezahlung ihrer Medikamente in der Apotheke vorschiessen muss, bevor es ihr von der Krankenkasse rückerstattet wird.
5. Kündigen Sie Ihre Versicherung rechtzeitigFür einen Krankenkassenwechsel für die Grundversicherung per 1. Januar können Sie Ihre Grundversicherung bis zum 30. November kündigen (das Schreiben muss spätestens am 30. November bei der Krankenkasse eintreffen). Machen Sie dies schriftlich und wenn möglich mit einem eingeschriebenen Brief.
Wichtig: Sie können Ihre Krankenkasse (Grundversicherung) kündigen, bevor Sie eine Bestätigung der neuen Versicherung erhalten haben. Dies bezieht sich auf keinen Fall auf die Zusatzversicherung.
Öffentliche Informationsveranstaltungen
Räumlichkeiten Freiburg für alle, Rue du Criblet 13, in Freiburg, in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Patientenorganisation:
- Dienstag 21. Oktober 2025 von 9 Uhr bis 12 Uhr
Kostenloser Workshop von frauenraum : «Assurance maladie LAMal» . Der französischsprachige Workshop behandelt die Themen Verstehen und Vergleichen der Angebote der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz, Krankenkassenwechsel, Prämienverbilligungen und Sparmöglichkeiten mit Anne-Marie Guinnard, Sozialarbeiterin, Sozialversicherungs-Fachfrau.
- 3. November 2025, 16.00 bis 18.00 Uhr.
Prämienverbilligung: Wie kann man eine finanzielle Unterstützung erhalten?
Detaillierte Informationen zur Gewährung von Prämienverbilligungen und zum Krankenkassenwechsel für Personen, die Prämienverbilligungen erhalten, sind bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse erhältlich – entweder über ihre Website oder telefonisch unter 026 426 77 00 während der Bürozeiten.