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  • Mittlere Prämien bleiben in den Kantonen Freiburg und Wallis am günstigsten

Mittlere Prämien bleiben in den Kantonen Freiburg und Wallis am günstigsten

  • Medienmitteilung

Im Kanton Freiburg steigt die mittlere Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung über sämtliche Altersstufen um 6,9 %. Mit Fr. 357.90 ist dies noch immer eine der tiefsten mittleren Monatsprämien aller lateinischen Kantone. Auch dieses Jahr richtet der Kanton eine Website ein, damit die Versicherten ihre Situation analysieren können. Im November finden mehrere öffentliche Informationsveranstaltungen in der Stadt Freiburg statt.

Veröffentlicht am 26. September 2024 - 14h00

Im Kanton Freiburg ist die mittlere Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung über sämtliche Altersstufen (inkl. Wahlfranchise und weitere Modelle, gewichtet) unter allen lateinischen Kantonen eine der günstigsten. Einzig der Kanton Wallis hat eine um 90 Rappen tiefere mittlere Prämie.

Für Erwachsene beträgt die höchste Standardprämie im Kanton Freiburg Fr. 654.60 (Franchise 300 Franken und Unfalldeckung, Region I*), die tiefste Fr. 520.10. Bei den jungen Erwachsenen beträgt die höchste Standardprämie bei gleichen Bedingungen Fr. 541.90 und die tiefste Fr. 353.90. Für Kinder liegt die höchste Prämie bei Fr. 166.50, die tiefste bei Fr. 114.40 (ohne Franchise, mit Unfalldeckung, 1. Kind, Region I). 

Dieser erneute starke Prämienanstieg nach 2024 zeigt, wie schwierig es ist, diesen Bereich mit dem geltenden Gesetzesrahmen zu steuern. Trotz der Anstrengungen des Kantons, insbesondere über das Moratorium für die Zulassungsbeschränkung bei bestimmten Fachrichtungen und für die Inbetriebnahme schwerer technischer Ausrüstungen, die Stärkung der Hausarztmedizin sowie das kantonale Programm für Gesundheitsförderung und Prävention, bleiben spürbare Ergebnisse aus. 

Die seit mehreren Jahren steigenden Krankenversicherungsprämien belasten die Haushalte und den Kanton erheblich. Das System hat seine Grenzen erreicht und die Situation verlangt nach einer grundlegenden Reform. 

Vor diesem Hintergrund wäre die einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen, über die das Volk im November 2024 abstimmen wird, ein grosser Fortschritt. Die einheitliche Finanzierung würde namentlich die Hürden für eine kostensparende Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich beseitigen. Sparpotenzial bietet auch die Digitalisierung, wobei die Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers eine Herausforderung ist. 

Zudem gilt darauf hinzuweisen, dass über ein Viertel der Freiburger Bevölkerung von einer Prämienverbilligung profitiert. Im Voranschlag 2025 sind dafür 226 299 800 Franken vorgesehen (+11 939 800 Franken gegenüber 2024). Seit einigen Jahren haben die Betroffenen leichteren Zugang zu dieser Sozialleistung, da sie direkt von der Kantonalen Sozialversicherungsanstalt einen Brief erhalten. 

*Region I: Saanebezirk. Region II: alle anderen Bezirke.

Was können die Versicherten tun?

Angesichts der erheblichen Prämienunterschiede zwischen den einzelnen Versicherern empfiehlt die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) allen Versicherten, die Prämien der verschiedenen Krankenversicherer miteinander zu vergleichen und die eigene Situation genau zu analysieren.

Wo kann man sich informieren?

Die Prämien können sich je nach Alter oder Wohnregion stark unterscheiden. Auch in diesem Jahr besteht die Möglichkeit, den Krankenversicherer bis zum 30. November 2024 zu wechseln. Wer dies ins Auge fasst und dabei einen wohlüberlegten Entscheid treffen will, kann sich auf verschiedenen Wegen informieren:

  1. Nützliche Informationen gibt es auf der Website der GSD und des GesA.

  2. Ergänzende Informationen bietet das Eidgenössische Departement des Innern auf der Website www.priminfo.ch, mit dem Prämienrechner des Bundesamts für Gesundheit, oder unter der Telefonnummer 058 464 88 02.

  3. Genauere Angaben über die Gewährung von Prämienverbilligungen und den Krankenkassenwechsel für Personen, die bereits Verbilligungen erhalten, sind auf der Website www.caisseavsfr.ch oder während der Bürozeiten unter der Telefonnummer 026 426 77 00 bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse verfügbar.

  4. Die GSD organisiert Informationsveranstaltungen: 


Montag, 

28. Oktober 2024

Freiburg für alle (Patientenstelle Westschweiz)

(Französisch und Deutsch)

9 bis 12 Uhr
Mittwoch, 
30. Oktober 2024

Freiburg für alle (Patientenstelle Westschweiz)

(Französisch)

14 bis 17 Uhr

Freiburg für alle, Rue du Criblet 13, Freiburg (htts://www.freiburgfueralle.ch)

     5. Kostenloser Workshop von frauenraum 

«Assurance maladie LAMal» (Krankenversicherung KVG), 4. November 2024, 13.30 bis 15.30 Uhr. Der französischsprachige Workshop behandelt die Themen Verstehen und Vergleichen der Angebote der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz, Krankenkassenwechsel, Prämienverbilligungen und Sparmöglichkeiten mit Anne-Marie Guinnard, Sozialarbeiterin, Sozialversicherungs-Fachfrau.

https://espacefemmes.org/activite/assurance-maladie/


  1. Alles über die Prämien auf der Website des Bundesamts für Gesundheit: www.bag.admin.ch.

Documents

  • Infographik: So geht's. (PDF, 727.19k)
  • Beilage: Tabelle (PDF, 178.02k)
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Herausgegeben von Direktion für Gesundheit und Soziales

Letzte Änderung: 02.10.2024 - 07h47

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