Der Staatsrat hat sich gegen die Forderung der Einkaufsgemeinschaft HSK und tarifsuisse ausgesprochen, den provisorischen Tarif für psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten um 10 % zu senken. Er hält die vorgebrachten Argumente für unzureichend und ist insbesondere der Ansicht, die Aussagen über einen überhöhten oder unzureichenden Arbeitstarif der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können aufgrund fehlender Daten nicht überprüft werden.
Der Kanton ist sich der Risiken dieses Entscheids bewusst und wird die nationalen und kantonalen Dachverbände der Leistungserbringer in den kommenden Tagen auffordern, bei ihren Mitgliedern auf die Bildung ausreichender Reserven für allfällige Ausgleiche zu insistieren.
Zur Erinnerung: Seit Sommer 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten selbstständig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig sein. Da sich die Tarifpartner weder auf eine neue Tarifstruktur noch auf den verrechenbaren Tarif einigen konnten, mussten die Kantone notgedrungen einen provisorischen Tarif festlegen. Der provisorische Tarif für Leistungen der psychologischen Psychotherapie im Kanton Freiburg ist nicht befristet und gilt bis zum Vorliegen eines definitiven Tarifs. Entspricht der definitive Tarif nicht dem provisorischen, müssen die betroffenen Parteien die entsprechenden Ausgleichszahlungen ausführen.
Der Staatsrat fordert die Tarifpartner zudem auf, rasch eine Vertragslösung zu finden und die neue Tarifstruktur im Hinblick auf ein Inkrafttreten bis spätestens 1. Januar 2026 unverzüglich dem Bundesrat zur Genehmigung zu übermitteln.
Parallel dazu fordert der Staatsrat sie auf, gemeinsam einen Tarif festzulegen, der gleichzeitig anwendbar ist, um die Unsicherheiten bei der Kostenübernahme für Leistungen der psychologischen Psychotherapie zu beenden.