Die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) informierte über die im Rahmen der Umsetzung der eidgenössischen Initiative «Für eine starke Pflege» in Zusammenarbeit mit der Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion (VWBD) sowie der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD) geleistete Arbeit. So hat der Staatsrat neue Massnahmen ergriffen, die eine Anerkennung und Wertschätzung des Berufsstandes durch einen Nachteilsausgleich gewährleisten, und die eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ermöglichen.
Erfolgreiche Einführung mobiler Pflegebereitschaftsdienste
Im Herbst 2024 beschloss der Staatsrat, das freiburger spital (HFR) und das Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit (FNPG) über einen Beitrag zur Einrichtung und zum Ausbau von mobilen Pflegebereitschaftsdiensten (MPB) finanziell zu unterstützen. Dank des MPB konnten Vertretungen für einen Teil der unangekündigten Absenzen organisiert und kurzfristige, ausserplanmässige Arbeitseinsätze der Mitarbeitenden reduziert werden. Ziel des Bereitschaftsdienstes ist es, einen Teil der kurzfristigen Abwesenheiten, die eine sofortige Vertretung erfordern, aufzufangen. Nach etwas mehr als einem Jahr sind die Rückmeldungen zum Einsatz der MPB am HFR und FNPG äusserst positiv. So soll ein mobiles Bereitschaftsdienstteam mit 5 VZÄ ab Juli 2026 auch am Interkantonalen Spital der Broye (HIB) eingeführt werden.
Zeitausgleich oder finanzielle Vergütung von ausserplanmässigen Einsätzen
Aktuell werden Personen für die ausserplanmässige Vertretung nicht speziell vergütet. Der Staatsrat führt deshalb eine neue Regelung zur Vergütung des HFR- und FNPG-Personals ein, das kurzfristig einspringen muss. Ab dem 1. Juli 2026 wird die Arbeitszeit für ausserplanmässige Einsätze, die frühstens 7 Tage im Voraus angekündigt wurden, mit einem (zeitlichen oder finanziellen) Zuschlag von 25 % vergütet. Damit soll die Organisation von Vertretungen effizient gelöst werden. Diese Massnahme verbessert die Arbeitsbedingungen für rund 1250 VZÄ und gilt bis zum Inkrafttreten der Bundesbestimmungen für alle Pflegefunktionen, d. h. von der Pflegehelferin bzw. dem Pflegehelfer bis hin zur Pflegefachperson, mit Ausnahme rein leitender Funktionen; die Kosten belaufen sich auf jährlich 1,18 Millionen Franken.
Unterstützung für den Berufseinstieg
Die GSD hat zudem beschlossen, einen finanziellen Beitrag zur Einrichtung einer Hotline der Alumni-Organisation der HfG-FR zu leisten. Die Mitarbeitenden der Hotline unterstützen Pflegefachpersonen beim Berufseinstieg, indem sie ihre Erfahrungen und Ratschläge teilen – völlig neutral und vertraulich.
Einreihung in die Klasse 12
Nach langwierigen Gesprächen mit den einschlägigen Partnern hat die GSD beschlossen, ab Juli 2026 die Klasse 12 für Fachfrauen/-männer Gesundheit (FaGe) gemäss einer angepassten Stellenbeschreibung zu öffnen.
Massnahmen im Ausbildungsbereich
Die erste Evaluation des Projekts Integration und Pflege fällt insgesamt sehr positiv aus. So haben 13 der 15 Teilnehmenden ihr Zertifikat als Pflegehelferin bzw. Pflegehelfer erlangt und acht Personen haben bereits eine Arbeitsstelle gefunden. Die GSD hat daher beschlossen, das Projekt fortzusetzen und es auf den deutschsprachigen Kantonsteil auszuweiten: Im August 2026 starten elf Teilnehmende eine neue Ausbildungsrunde, die in Zusammenarbeit mit elf Pflegeheimen durchgeführt wird.
Zur Erinnerung: Das kantonale Gesetz zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Es sieht vor, die praktische Ausbildung in Pflegeeinrichtungen zu fördern und die Zahl der Ausbildungsplätze für Pflegefachpersonen (HF und FH) sowie für FaGe und Assistentinnen/Assistenten Gesundheit und Soziales zu erhöhen.
Der Staatsrat führte überdies eine finanzielle Unterstützung während der Pflegeausbildung in Form eines Stipendiums ein.
Die GSD hebt die gute Zusammenarbeit zwischen den Vertretungen des Pflegebereichs sowie den Partnern aus der Praxis und der Kantonsverwaltung hervor, die wesentlich zur Umsetzung der Initiative beigetragen hat. Auch Cristine Meuwly, die neue Kantonspflegefachperson, die im Mai ihre Tätigkeit aufgenommen hat, wird für den weiteren Verlauf eine wertvolle Unterstützung sein.
Finanzielles
Pflegestipendien
Die Kosten für diese Massnahme werden bis 2033 auf 11,4 Millionen Franken geschätzt – wovon 6,1 Millionen Franken zulasten des Kantons gehen.
Kantonales Gesetz – Förderung der praktischen Ausbildung in Institutionen des Gesundheitswesens
Die Kosten dieser Massnahmen für den Staat werden über einen Zeitraum von fünf Jahren auf 16,2 Millionen Franken geschätzt.
Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen/pro Jahr
MPB, Kompensation für ausserplanmässige Einsätze, FaGe: 4,32 Millionen Franken
StartCare-Hotline
10 000 Franken (einmalig)
Projekt «Integration und Pflege» (2025/2026)
197 000 Franken