Zur Erreichung der Ziele der Politik für Menschen mit Behinderungen unterstützt der Staatsrat die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an den Vereins- und Gemeinschaftsaktivitäten mit jährlich 50 000 Franken.
Die Unterstützung richtet sich an Gemeinden, Sportvereine, Pfadfinderbewegungen, Nachbarschaftsvereine, Chöre, Theatergruppen oder andere im Kanton ansässige Personengruppen, die Aktivitäten organisieren und anbieten, um Menschen mit Behinderungen zu integrieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, andere Menschen zu treffen, Interessen und Leidenschaften zu teilen und Ansichten und Erfahrungen auszutauschen. Weiter kann die Finanzhilfe des Staates beantragt werden, um im Rahmen der eingereichten Projekte bedarfsgerechte Kommunikations- und Informationsmittel zu finanzieren.
Die Projektdossiers müssen bis zum 30. August 2026 beim Sozialvorsorgeamt (SVA), Route des Cliniques 17, 1700 Freiburg, sps@fr.ch, eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Staates Freiburg.
Projektaufruf im 2025: 15 unterstützte Projekte
Im Jahr 2025 wurden 15 Projekte aus den unterschiedlichsten Bereichen (Sport, Kunst, Theater, Musik, Freizeit, Politik usw.) unterstützt, welche die Inklusion von Menschen mit Behinderungen fördern. Seit der Lancierung der Massnahme im Jahr 2021 wurden 58 Projekte unterstützt.
Von Oktober 2025 bis Juni 2026 bot das Tapetenmuseum mit «Évasions sonores» einen einzigartigen Klangparcours im Herzen des Schlosses von Mézières. Bei einem Rundgang durch die einzelnen Räume konnten die Besucherinnen und Besucher rund ein Dutzend Klangwerke in Anlehnung an die Museumssammlung und die Salons des Schlosses entdecken. Dank spezieller Hilfsmittel, die in Zusammenarbeit mit Fachverbänden entwickelt wurden, war die Ausstellung für blinde und sehbehinderte Menschen zugänglich.
Kantonale Politik für Menschen mit Behinderungen
Unterschiede sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft. Der Kanton Freiburg will Menschen mit Behinderungen helfen, einen Platz innerhalb der Gesellschaft zu finden, unter Achtung ihrer Autonomie und ihres Rechts auf Selbstbestimmung. Die kantonale Politik für Menschen mit Behinderungen verfolgt drei Ziele:
- Die Gesellschaft ist sich der Realität der Behinderung bewusst. Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen werden anerkannt und ihre Fähigkeiten geschätzt.
- Menschen mit Behinderungen verfügen über ein Höchstmass an Autonomie und haben das Recht auf Selbstbestimmung.
- Menschen mit Behinderungen sind in der Gesellschaft integriert.
Die Interventionsbereiche zur Umsetzung dieser Ziele sind: Betreuung; Bildung und persönliche Entwicklung; Arbeit; Mobilität, Wohnen und Infrastrukturen; Vereins- und Gemeinschaftsleben sowie Kommunikation und Information.