Erfolge in verschiedenen Bereichen der Gleichstellung
Als bereichsübergreifende Fachstelle befasst sich das GFB in Zusammenarbeit mit anderen Direktionen, kantonalen Dienststellen oder Organisationen der Zivilgesellschaft mit verschiedenen Themen im Zusammenhang mit der Gleichstellung von Mann und Frau sowie mit Familienfragen. Im Bereich der Bekämpfung häuslicher Gewalt hat es am «Handlungskonzept II - Gewalt in Paarbeziehungen und ihre Auswirkungen auf die Familie» mitgearbeitet, in dem die zu treffenden Massnahmen und die Prioritäten des Staatsrats ausführlich beschrieben werden. Als wichtiger Schritt kann die Eröffnung einer Abteilung für Gewaltmedizin zu Beginn des Jahres gewertet werden. Das GFB ist zudem unter der Federführung der GSD und der SJSD für die Koordination und Ausarbeitung des kantonalen Gesetzes gegen häusliche Gewalt zuständig. Im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt war das GFB insbesondere an der Umsetzung eines Projekts zur Schulung von Mitarbeitenden von Apotheken sowie an der Entwicklung eines digitalen Spiels zur Sensibilisierung von Jugendlichen der Sekundarstufe II beteiligt. Für die kantonalen Wahlen im Herbst hat das GFB drei Workshops unter dem Motto «Wagen Sie den Schritt in die Politik» entwickelt, die sich an Frauen richten, die sich für Politik interessieren oder bereits politisch engagieren, und bei denen erfahrene Politikerinnen mitwirken.
Auch in anderen Bereichen sind neue Projekte entstanden, wie beispielsweise die Veröffentlichung – in Zusammenarbeit mit dem Amt für Statistik und Daten (SDA) – neuer Indikatoren zur Gleichstellung der Geschlechter in der Arbeitswelt sowie eine umfassende Umfrage zur Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben innerhalb der Kantonsverwaltung.
Das GFB fungiert zudem weiterhin als anerkanntes Kompetenzzentrum für die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes (GIG), das in diesem Jahr sein 30-jähriges Bestehen feiert. Es unterstützt insbesondere Opfer von Diskriminierung oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Im Jahr 2025 wurden 49 Rechtsberatungen durchgeführt, dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg von 40 %. Das GFB engagiert sich zudem im Bereich der Prävention, insbesondere durch die Durchführung von Schulungen auf Anfrage von Institutionen wie dem SECO oder der Universität Freiburg.
Gleichstellung in der Kantonsverwaltung
Ein Vorzeigeprojekt des Kantons, das im Auftrag des Staatsrats und unter der Federführung des GFB entwickelt wurde, ist zweifellos der Plan zur Gleichstellung von Mann und Frau in der kantonalen Verwaltung (PGKV). Im Laufe des vergangenen Jahrzehnts haben somit sämtliche Direktionen des Staates dazu beigetragen, dass im Bereich der Gleichstellung bedeutende Fortschritte erzielt werden konnten. Eine im Jahr 2023 veröffentlichte Analyse zeigt insbesondere eine Entwicklung hin zu einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in den höheren Lohnklassen. Die Flexibilisierung der Arbeit hat sich mit der Einführung der freien individuellen Arbeitszeiten im Jahr 2021 und der Ausweitung der Telearbeit auf bis zu 50 % der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit weiterentwickelt. Der PGKV hat überdies dazu beigetragen, die Gleichstellung der Geschlechter stärker in die Praktiken der Geschäftsführung der Direktionen zu integrieren.
Zu den konkreten Errungenschaften gehört, dass der Zugang zur Weiterbildung nun nicht mehr vom Beschäftigungsgrad abhängig ist: Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf drei Tage Bildungsurlaub pro Jahr, unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Angesichts der Tatsache, dass viele Frauen beim Kanton Freiburg in Teilzeit arbeiten, ist dies ein wichtiger Fortschritt im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter. Zwischen 2018 und 2024 wurden zudem rund 250 Kader im Rahmen einer speziellen Schulung für die Herausforderungen im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter sensibilisiert. Parallel dazu wurden Massnahmen im Zusammenhang mit der Kommunikation umgesetzt, insbesondere durch die Verbesserung der Online-Inhalte und die Organisation von Informationsveranstaltungen zum Thema Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben für Eltern und (in Kürze) für pflegende Angehörige.
Diese Erfolge bilden eine solide Grundlage für eine Fortsetzung der Bemühungen. Es besteht weiterhin Verbesserungsbedarf, insbesondere was die Stärkung der Präsenz von Frauen in den höchsten Führungsebenen und die Förderung einer Durchmischung in den verschiedenen beruflichen Funktionen betrifft. Zudem ist die Sensibilisierung für die Gleichstellung der Geschlechter fortzusetzen: Diese muss in die Organisationskultur integriert werden, um sie auf allen staatlichen Ebenen zunehmend als eine gemeinsame Verantwortung zu implementieren.
Unter der Koordination des GFB stehen die Arbeiten der Direktionen des Staates an einer neuen Fassung des PGKV kurz vor dem Abschluss und werden dem Staatsrat noch vor Ende der Legislaturperiode vorgelegt. Daran sind verschiedene Akteurinnen und Akteure des Kantons beteiligt und der Ansatz soll den Austausch von Fachwissen in den Bereichen Gleichstellung der Geschlechter, Personalwesen und konkrete Umsetzung auf der Ebene der Direktionen fördern. Aus diesem Grund wird der PFGKV auf interkantonaler Ebene als bewährtes Verfahren anerkannt.