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  • COVID-19: Stand der Lockerungsmassnahmen in den Institutionen des Gesundheitswesens und den sonder- und sozialpädagogischen Institutionen

COVID-19: Stand der Lockerungsmassnahmen in den Institutionen des Gesundheitswesens und den sonder- und sozialpädagogischen Institutionen

  • Medienmitteilung

Die gesundheitliche Krise rund um die Corona-Pandemie ist in eine ruhigere Phase übergetreten. Spitäler, Kliniken, Geburtshäuser, Pflegeheime und sonder- und sozialpädagogischen Institutionenkehren zur Normalität zurück, bleiben jedoch auch weiterhin vorsichtig.

Veröffentlicht am 24. Juni 2020 - 14h49

Die Hygiene- und die Abstandsregeln (1,5 m) gelten nach wie vor, sowohl für die Institutionen des Gesundheitswesens und die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen als auch für die restliche Bevölkerung. In Absprache mit den Dachverbänden hat die Gesundheits-Taskforce den Institutionen Anweisungen gegeben. Zudem wurde nach einem vom Kantonsarzt bestätigten Verfahren ein gemeinsames Vorgehen für die Besuche in den Spitälern, Kliniken und Geburtshäusern definiert. Das systematische Testen aller Personen mit Symptomen und das Tracing aller engen Kontaktpersonen bleiben auch weiterhin die wichtigsten Massnahmen zur Erkennung allfälliger Infektionsherde und Unterbrechung der Übertragungsketten.

Spitäler, Kliniken und Geburtshäuser

Besuche sind ab dem ersten Tag der Hospitalisierung erlaubt, unter Einhaltung der nachfolgenden Regeln:

  • höchstens 1 Besucher/in pro Tag;
  • Besucher/in muss symptomfrei sein;
  • Besucher/in muss sich an die Schutzmassnahmen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) halten (Händehygiene, Social Distancing, Tragen einer Schutzmaske, ...);
  • Besucher/in muss sich an die besonderen Richtlinien der jeweiligen Abteilung halten;
  • Besucher/in muss sich anmelden und die Einrichtung muss eine Besucherliste führen, um bei einem bestätigten Fall das Tracing der engen Kontaktpersonen zu garantieren.

Diese Regeln gelten ab dem 1. Juli 2020.

In den Geburtenabteilungen sind ab dem 24. Juni 2020 auch die Geschwister wieder willkommen, zu folgenden Bedingungen:

  • nur 1 Kind aufs Mal;
  • das Kind wird vom anderen Elternteil begleitet und steht während des ganzen Besuchs unter dessen Aufsicht.

Im Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit (FNPG) sind Besuche seit dem 10. Juni 2020 möglich. Die Gruppentherapien wurden wieder aufgenommen, unter Einhaltung der üblichen Distanz. Sämtliche ambulanten Konsultationen, Gruppentherapien und Spezialprogramme konnten wieder starten.

In den Gruppentherapieräumen der Tageskliniken mussten kleinere Patientengruppen betreut werden, doch ab dem 1. Juli 2020 können auch sie wieder zur Normalität übergehen.

Pflegeheime und sonder- und sozialpädagogische Institutionen

Die Gesundheits-Taskforce hat den rund 50 Pflegeheimen sowie den sonder- und sozialpädagogischen Institutionen verschiedene Auflagen kommuniziert. So müssen diese Einrichtungen zwar alle erforderlichen Massnahmen treffen, damit die Hygiene- und Distanzregeln von allen Personen in Kontakt mit den Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern eingehalten werden, eine systematische Kontrolle aller Eintritte in den Pflegeheimen durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter ist zum Beispiel jedoch nicht mehr nötig. Allerdings muss an jedem Eingang eine physische Barriere vorhanden sein. Darüber hinaus muss eine Besucherliste für das Tracing geführt werden.

Die Bewohnenden können das Pflegheim verlassen, sofern sie oder ihre Angehörigen in der Lage sind, die Hygiene- und Verhaltensregeln einzuhalten sowie enge Kontakte zu identifizieren.

Diese Regeln gelten ab dem 29. Juni 2020.

Selbstverständlich können in all diesen Einrichtungen in bestimmten Situationen besondere Anforderungen gelten (Lebensende, Patient/in mit Immunschwäche, Minderjährige usw.); diese werden von der Einrichtung individuell festgelegt.

Schliesslich stellt die Gesundheits-Taskforce derzeit ein mobiles COVID-Team auf die Beine, bestehend aus Pflegefachpersonen, einer Vertretung der Vereinigung Freiburgischer Alterseinrichtungen (VFA) sowie Vertretungen der Bezirke und unter Leitung einer Ärztin oder eines Arztes.

Aufgabe dieses Teams ist es, die Pflegheime bei der Umsetzung der Schutzkonzepte zu unterstützen, das einheitliche Verständnis der Quarantäne- und Isolationsmassnahmen zu gewährleisten und die Einrichtungen mit einer COVID-19-Infektion zu unterstützen.

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Herausgegeben von Direktion für Gesundheit und Soziales

Letzte Änderung: 24.06.2020 - 14h49

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