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  • COVID-19: Änderung der Quarantänevorschriften ab dem 3. Januar 2022

COVID-19: Änderung der Quarantänevorschriften ab dem 3. Januar 2022

  • Medienmitteilung

Aufgrund der Entwicklung der Epidemie und der Merkmale der OMICRON-Variante hat der Kantonsarzt beschlossen, die Quarantänevorschriften anzupassen. Personen, die mit der infizierten Person im selben Haushalt leben oder in intimen Kontakt gestanden haben, werden unter Quarantäne gestellt. Die Dauer der Quarantäne wird auf sieben Tage verkürzt.

Veröffentlicht am 03. Januar 2022 - 17h26

Die Zahl der Infektionen mit COVID-19 ist im Kanton weiterhin sehr hoch (1108 Fälle am 31.12., 886 am 1. Januar). Auch wenn detaillierte Daten fehlen, ist es angesichts der Rückverfolgungsdaten sicher, dass sich die OMICRON-Variante im Kanton schnell ausbreitet.

Die derzeit vorliegenden Daten deuten auf eine kürzere Inkubationszeit der Infektionen mit der Omikron-Variante (Medianzeit: 3 Tage) und auf eine hohe Ansteckungsfähigkeit zu Beginn der Infektion hin. Die Quarantänestrategie muss daher an die neuen Gegebenheiten angepasst werden auch um die Auswirkungen der Epidemie auf die Gesellschaft zu verringern.

Ab 3. Januar 2022, wird somit die Quarantäne gezielt auf die Kontaktpersonen mit dem höchsten Infektionsrisiko ausgerichtet, d. h. diejenigen, die mit der positiv getesteten Person im selben Haushalt leben oder in intimen Kontakt gestanden haben. Die Dauer der Quarantäne wird von 10 auf 7 Tage verkürzt.

Diese Personen werden von der Quarantäne befreit, wenn sie:

  • ihre letzte Impfdosis (Grundimmunisierung oder Booster) vor weniger als 4 Monaten erhalten haben;
  • seit weniger 4 Monaten genesen sind.

Der Kantonsarzt empfiehlt für Kontaktpersonen, die nicht unter Quarantäne gestellt werden:

  • sich 4–7 Tage nach dem letzten Kontakt mit dem Covid-19-Fall testen zu lassen;
  • während 7 Tagen nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person bei jedem Kontakt mit anderen gemäss den Empfehlungen des BAG eine Maske zu tragen;
  • Kontakte so weit wie möglich einzuschränken (am Arbeitsplatz ungeschützten Kontakt mit anderen Mitarbeitenden vermeiden, insbesondere während der Pausen) und einen Abstand von ≥1,5 m zum Umfeld einzuhalten;
  • öffentliche Orte zu meiden.

Zur Erinnerung: Trotz der Erhöhung des Testangebots ist die Situation im kantonalen Testzentrum sehr angespannt. Personen mit Symptomen haben oberste Priorität. Personen, die einen Test für den Erhalt eines Zertifikats benötigen, sind verpflichtet, einen Termin zu vereinbaren.

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Herausgegeben von Direktion für Gesundheit und Soziales

Letzte Änderung: 04.01.2022 - 12h28

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