• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Leichte Sprache
  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Gesundheit
  • Gesundheitsfachleute und -institutionen
  • Pflegeheime
  • Pflegeheime

Pflegeheimrechnung und finanzielle Unterstützung

Lead

Die Kosten für einen Pflegeheimaufenthalt werden zwischen dem Staat, der Krankenversicherung und der/dem Bewohnenden aufgeteilt. Personen, deren finanzielle Mittel beschränkt sind, können ein Gesuch um finanzielle Unterstützung stellen.

Finanzielle Unterstützung für Langzeitaufenthalte

Die Pflegeheim-Rechnung fällt sehr hoch aus; nur wenige können sie mit ihren eigenen Mitteln begleichen. Die öffentliche Hand hat folgende Finanzhilfen vorgesehen: 

  • Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV; 
  • Hilflosenentschädigung (HE) und 
  • Beiträge an die Betreuungskosten (nur für anerkannte Pflegeheime). 

Vorgehen im Hinblick auf den Erhalt eines Beitrags an die Betreuungskosten 

Die Person muss bei der kantonalen IV-Stelle einen Antrag auf Hilflosenentschädigung und bei der Ausgleichskasse des Kantons Freiburg einen Antrag um Ergänzungsleistungen zur AHV einreichen. Letztere berechnet den Anspruch auf Ergänzungsleistungen sowie den Beitrag an die Betreuungskosten. Die Ergänzungsleistungen zur AHV werden der leistungsempfangenden Person direkt entrichtet. Der Beitrag an die Betreuungskosten geht an das Pflegeheim, welches diesen von der monatlichen Rechnung an die leistungsempfangende Person abzieht. 

Voraussetzungen für den Erhalt eines Beitrags an die Betreuungskosten 

  • Einkommenslücke, die nicht mit den Ergänzungsleistungen gedeckt werden kann; 
  • Wohnsitz im Kanton Freiburg seit mindestens zwei Jahren vor Einreichung des Beitragsgesuchs oder Steuerzahler/in im Kanton Freiburg während mehr als 20 Jahren; 
  • Aufenthalt in einem anerkannten Pflegeheim. 

Finanzielle Unterstützung für eine Kurzzeitaufenthalt, die Aufnahme in einer Tagesstätte oder die Aufnahme nachtsüber

Wer den in Rechnung gestellten Leistungspreis nicht bezahlen kann, wird gebeten, bei der Ausgleichskasse des Kantons Freiburg die Rückerstattung der Rechnung als Krankheits- und Behinderungskosten zu beantragen.

Kontakt

Sozialvorsorgeamt

Sozialvorsorgeamt

Route des Cliniques 17
Postfach

1701 Freiburg

T +41 26 305 29 68 +41 26 305 29 68

Folgen Sie uns auf:

Schalterzeiten

Montag - Freitag

08:30 - 11:30

13:30 - 16:30

Vor Feiertagen

16:00

Kontaktformular
  • Bewilligungen & Überwachung der Gesundheitsfachpersonen und -institutionen
  • Gesundheitsberufe: Informationen des Kantonsarztes
  • Gesundheitsfachpersonen und Institutionen des Gesundheitswesens: Bewilligungen, Aufsicht und Qualität
  • Institutionen für Menschen mit Behinderungen: Informationen für Partnerinnen und Partner
  • Institutionen für Minderjährige und junge Erwachsene: Informationen für Partnerinnen und Partner
Direktionen / zugehörige Ämter

Sozialvorsorgeamt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Sozialvorsorgeamt

Letzte Änderung: 30.11.2022

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf: