Das Amt für Personal und Organisation (POA) erbringt folgende Hauptleistungen:
- es sorgt für die einheitliche Anwendung der Gesetze über das Personal des Staates und seiner Anstalten und gibt zu diesem Zweck Stellungnahmen ab oder stellt Richtlinien auf;
- es entwickelt die zentral bewirtschafteten Führungsinstrumente;
- es verwaltet die Software für die Personalbewirtschaftung und die Gehaltszahlungen;
- es verwaltet die Gehälter des Staatspersonals, sofern diese Verwaltung nicht aus Gründen der Rationalisierung, insbesondere zu Gunsten der Anstalten, dezentralisiert werden muss;
- es übt gegenüber dem Staatsrat, den Direktionen und Anstalten in allen Bereichen, die das Personal betreffen, die Funktion eines Beratungs- und Kontrollorgans aus und verfasst Berichte und Stellungnahmen;
- es nimmt alle übrigen Aufgaben wahr, die ihm das Gesetz vom 17. Oktober 2001 über das Staatspersonal und seine Ausführungsbestimmungen oder Spezialgesetze ausdrücklich zuweisen.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz vom 17. Oktober 2001 über das Staatspersonal (StPG)
- Reglement vom 17. Dezember 2002 über das Staatspersonal (StPR)
- Gesetz vom 16. Oktober 2001 über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (SVOG)