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Leistungen POA

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Beschreibung der Leistungen des Amtes für Personal und Organisation (POA)

Das Amt für Personal und Organisation (POA) erbringt folgende Hauptleistungen:

 

  • es sorgt für die einheitliche Anwendung der Gesetze über das Personal des Staates und seiner Anstalten und gibt zu diesem Zweck Stellungnahmen ab oder stellt Richtlinien auf;
  • es entwickelt die zentral bewirtschafteten Führungsinstrumente;
  • es verwaltet die Software für die Personalbewirtschaftung und die Gehaltszahlungen;
  • es verwaltet die Gehälter des Staatspersonals, sofern diese Verwaltung nicht aus Gründen der Rationalisierung, insbesondere zu Gunsten der Anstalten, dezentralisiert werden muss;
  • es übt gegenüber dem Staatsrat, den Direktionen und Anstalten in allen Bereichen, die das Personal betreffen, die Funktion eines Beratungs- und Kontrollorgans aus und verfasst Berichte und Stellungnahmen;
  • es nimmt alle übrigen Aufgaben wahr, die ihm das Gesetz vom 17. Oktober 2001 über das Staatspersonal und seine Ausführungsbestimmungen oder Spezialgesetze ausdrücklich zuweisen.

Rechtsgrundlagen


  • Gesetz vom 17. Oktober 2001 über das Staatspersonal (StPG)
  • Reglement vom 17. Dezember 2002 über das Staatspersonal (StPR)
  • Gesetz vom 16. Oktober 2001 über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (SVOG)

 

Links

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Amt für Personal und Organisation

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Personal und Organisation

Letzte Änderung: 22.02.2018

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