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Auftrag POA

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Das Amt für Personal und Organisation (POA) ist für die Personaladministration und -führung sowie für das Organisationsmanagement beim Kanton zuständig. Es orientiert sich dabei an den gesetzlichen Bestimmungen sowie den politischen und strategischen Vorgaben des Staatsrates. Auf der operativen Ebene gewährleistet es, unter Einsatz der geeigneten Technologien, die Auszahlung der Gehälter des gesamten Staatspersonals.

Das Amt für Personal und Organisation (POA) ist eine zentrale Dienststelle, die der Finanzdirektion angegliedert ist.

Das Amt für Personal und Organisation ist ein zentraler Dienst der seine Dienstleistungen allen Direktionen und dem ganzen Staatspersonal zur Verfügung stellt und die damit verbundenen Befugnisse in gleicher Weise wahrnimmt.

Ein zentrales Dienstleistungszentrum für alle

Das Amt für Personal und Organisation hat folgende Hauptaufgaben :

Beraten des Staatsrats, der Direktionen und der Anstalten zu allen Fragen der Personalpolitik, des Personalmanagements, der Aus- und Weiterbildung, der Organisation und der Rationalisierung sowie Unterbreiten von entsprechenden Vorschlägen.

Diese Leistungen werden ergänzt mit Aufgaben im Kontroll- und Berichtswesen (controlling / reporting) und sind für den reibungslosen Betrieb der Staatsverwaltung von grösster Wichtigkeit. Um qualitativ hochstehende Dienstleistungen zu erbringen, braucht es motiviertes und gut ausgebildetes Personal, das in einer rationellen und effizienten Organisationseinheit integriert ist.

Überwachen der übereinstimmenden Anwendung der Personalgesetzgebung, um die Prinzipien der Legalität und der Gleichbehandlung zu gewährleisten.

Das Amt für Personal und Organisation erstellt Richtlinen für seinen Bereich und nimmt Stellung zu Entscheiden, die einzelne Mitarbeitende betreffen. Das Amt für Personal und Organisation hat keine Entscheidungskompetenz, diese obliegt den Direktionen und Anstalten. Die Rolle des Amtes für Personal und Organisation beschränkt sich dabei auf die Überwachung des Legalitätsprinzips sowie der Einhaltung anderer Rechtsgrundsätze im Rahmen der Personalbewirtschaftung.

Betreuen der Software des Personalmanagements und Verwalten der Gehälter eines grossen Teils des Staatspersonals.

Das Amt für Personal und Organisation betreut die Personalmanagement-Software, die für die Personalbewirtschaftung, die Gehaltszahlungen und die Berechnung des Voranschlags benutzt wird. Es verwaltet zudem selber die Gehälter eines grossen Teils des Staatspersonals. Es arbeitet mit den dezentralen Personaldiensten zusammen, insbesondere mit den Anstalten und grossen Verwaltungseinheiten, um die monatlichen Gehaltszahlungen von über 15'500 Personen (aufgeteilt auf über 9'500 Vollzeitstellen) sicherzustellen, die sich jährlich auf mehr als 1 Milliarde Franken belaufen.

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Amt für Personal und Organisation

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Personal und Organisation

Letzte Änderung: 22.02.2018

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