Mit dieser Revision werden die bundesrechtlichen Änderungen in Bezug auf die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis auf kantonaler Ebene eingefügt. Es sollen auch die Daten des Einwohnerregister über das kantonale Bezugssystem mit den Daten des Steuerregisters der Kantonalen Steuerverwaltung (KSTV) abgeglichen werden können. Zudem gibt es einige Präzisierungen in Bezug auf Fälle, in denen auf Gemeindeebene der Ort der Veranlagung im Einzelfall ungewiss oder streitig ist, sowie in Bezug auf Pflichten der Steuerpflichtigen im Veranlagungsverfahren für die Grundstückgewinnsteuer. Im Zuge der IT-Entwicklungen wird das Gesetz über die direkten Kantonssteuern (DStG – SGF 631.1) dahingehend ergänzt, dass den Steuerpflichtigen die Möglichkeit geboten wird, ihre Steuererklärung über einen entsprechenden E-Service auf dem Portal des Staates Freiburg online einzureichen. Auch setzt der Vorentwurf die Motion um, wonach die Notarin oder der Notar bei Grundstücksverkäufen einen Betrag als Zahlungsgarantie für die Grundstückgewinnsteuer zurückbehält.
Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern, Vernehmlassung
Der Staatsrat hat am 10. März 2026 die Genehmigung erteilt, den Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern in die Vernehmlassung zu schicken, zusammen mit einem erläuternden Bericht.
Veröffentlicht am 11. März 2026 - 10h14
Herausgegeben von Finanzdirektion
Letzte Änderung: 11.03.2026 - 10h14