Kalte Progression ist die Steuermehrbelastung, die dann eintritt, wenn der Steuertarif nicht an die Entwicklung des Nominaleinkommens angepasst wird. Die höhere Steuerbelastung entsteht dadurch, dass die Steuerprogression zunimmt, ohne dass sich die Kaufkraft erhöht.
Wir erinnern daran, dass die gesetzlichen Vorschriften über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression im Jahr 2010 mit Wirkung auf den 1. Januar 2011 geändert wurden. Seitdem müssen die Einkommens- und Vermögenssteuertarife sowie die Sozialabzüge angepasst werden, sobald der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) seit der letzten Anpassung um mindestens 5 % gestiegen ist, mindestens aber alle drei Jahre.