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  • Pensionskassenreform: Ja zu einem hochwertigen öffentlichen Dienst, für einen starken Kanton

Pensionskassenreform: Ja zu einem hochwertigen öffentlichen Dienst, für einen starken Kanton

  • Medienmitteilung

Der Staatsrat lädt die Freiburgerinnen und Freiburger ein, am kommenden 29. November für die Reform des Vorsorgeplans des Staatspersonals zu stimmen. Diese vom Grossen Rat breit abgestützte Reform ist ein guter Kompromiss nach drei Jahren Diskussion mit den Sozialpartnern. Sie gewährleistet eine Symmetrie zwischen den vom Personal verlangten Opfern und der vom Arbeitgeber Staat geforderten finanziellen Unterstützung und sorgt auch dafür, dass die Qualität des Service public für die gesamte Freiburger Bevölkerung langfristig gesichert ist.

Veröffentlicht am 20. Oktober 2020 - 15h17

Der Staatsrat lädt die Freiburger Bevölkerung ein, die Reform des Vorsorgeplans der Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg (PKSPF) und der ihr angeschlossenen Institutionen zu unterstützen. Mit ihrer Ja-Stimme am 29. November 2020 können die Freiburgerinnen und Freiburger ihre Unterstützung für einen hochwertigen öffentlichen Dienst zum Ausdruck bringen. Wird die Reform an der Urne angenommen, so kann der Vorsorgeplan an die demografische und wirtschaftliche Realität angepasst werden, und der Staat bleibt als Arbeitgeber weiter attraktiv. Die Revision des Gesetzes über die PKSPF, die seit Juni 2018 zur Debatte steht, ist ein guter Kompromiss als Ergebnis der Diskussionen mit den Sozialpartnern. Der freiburgische Grosse Rat hat sich im Juni 2020 mit deutlichem Mehr von 93 Stimmen bei 7 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen für die Vorlage ausgesprochen.

Langfristige Stärkung der Finanzierungsstruktur

Die PKSPF ist mit der gleichen Problematik der steigenden Lebenserwartung und der rückläufigen Finanzerträge konfrontiert wie alle Vorsorgeeinrichtungen. Mit dem neuen Vorsorgeplan lässt sich das von drei unabhängigen Gutachten festgestellte Finanzierungsdefizit der Pensionskasse in den Griff bekommen. Als hauptsächliche Neuerung soll mit der Reform ab 1. Januar 2022 ein Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat vollzogen werden, das bei den meisten öffentlichen Pensionskassen der Schweiz zur Anwendung kommt.

Mit diesem Übergang muss mit erheblichen Abstrichen bei den Rentenerwartungen der Versicherten gerechnet werden. Um die Auswirkungen des Primatwechsels etwas abzufedern, sieht der neue Vorsorgeplan einerseits eine Erhöhung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge für die berufliche Vorsorge und andererseits Kompensations- und Übergangsmassnahmen im Umfang von 380 Millionen Franken vor. Um seiner Verantwortung als Arbeitgeber gerecht zu werden, will der Staatsrat rund 330 Millionen Franken an diese Massnahmen zahlen, während die externen Institutionen für den restlichen Betrag aufkommen sollen. Mit diesen Massnahmen lassen sich die Renteneinbussen für die Versicherten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des neuen Gesetzes 45‑jährig und älter sind, bei Pensionierung mit 64 auf 9,5% begrenzen, sofern die Altersguthaben der Versicherten mit 2,5% verzinst werden können. Die jüngeren Versicherten haben ihrerseits genügend Zeit, um ein Alterskapital anzusparen, das ihnen dann ähnliche oder sogar bessere Leistungen zusichert als nach dem aktuellen Vorsorgeplan. Die Staatsangestellten haben übrigens auch die Möglichkeit, sich mit höheren Beitragszahlungen bessere Vorsorgeleistungen zu sichern.

Der Staat als attraktiver Arbeitgeber für einen hochwertigen öffentlichen Dienst

Dank der soliden Kantonsfinanzen kann der Staatsrat die Finanzierung der Reform sicherstellen. Aus seiner Sicht müssen die Kompensations- und Übergangsmassnahmen in Relation zu dem gesetzt werden, was dem Personal abverlangt wird: Faktisch verliert das Staatspersonal seine Privilegien punkto Bedingungen für die vorzeitige Pensionierung und muss erhebliche Einbussen auf Ebene der zu erwartenden Rente hinnehmen, deren Betrag nicht mehr garantiert ist. Ausserdem wird für viele Staatsangestellte der Nettolohn tiefer sein. Das System des AHV-Vorschusses wird in der Reformvorlage nicht in Frage gestellt.

Bei Ablehnung der Vorlage muss die PKSPF ihrer Aufsichtsbehörde wie von dieser schon gefordert einen neuen Finanzierungsplan vorlegen, der zwingend am 1. Januar 2022 in Kraft treten muss. Dieser Plan würde sich auf eine nur auf die Leistungen ausgerichtete technische Reform beschränken, mit einem Minimum an Übergangsmassnahmen, was faktisch zu Rentenkürzungen um möglicherweise über 25% führen würde. Unter solchen Umständen wird der Staat als Arbeitgeber sicher nicht mehr so attraktiv sein, namentlich in den Berufen im Gesundheitswesen, im Erziehungswesen und bei den Ordnungskräften. Mit einem Ja zur Reform können also drohende Personalengpässe verhindert werden, die unweigerlich zu einer Qualitäts­einbusse bei den staatlichen Dienstleistungen führen würden.

Ein Nein zur Vorlage würde ausserdem bedeuten, dass das strukturelle Finanzierungsdefizit die Finanzen der PKSPF in den kommenden Jahren weiter belasten und neue Sanierungspläne erforderlich machen wird.

Ein Ja zur Reform heisst also Stärkung der Finanzierungsstruktur der Kasse, damit den Vorgaben des Bundes entsprochen werden kann, Erhalt der Attraktivität des Staates als Arbeitgeber und damit langfristige Qualitätssicherung für die öffentlichen Dienstleistungen zugunsten der gesamten Freiburger Bevölkerung.

Sehen Sie, worum es bei der Reform geht: https://adobe.ly/2IfGjEp

Dokumente

  • Pressekonferenz vom 9. Oktober 2020 (PDF, 1.64MB)
  • FAQ - Pensionskassereform (PDF, 260.97k)
Hauptbild
Die Reform stärkt den öffentlichen Dienst
Die Reform stärkt den öffentlichen Dienst © Alle Rechte vorbehalten
  • Finanzressourcen
  • Geoinformationsressourcen
  • Personalressourcen

Herausgegeben von Finanzdirektion

Letzte Änderung: 30.11.2020 - 09h30

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Der Staatsrat freut sich über das Ja der Freiburger Stimmbevölkerung zu einem hochwertigen öffentlichen Dienst

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