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  • Der Staatsrat freut sich über das Ja der Freiburger Stimmbevölkerung zu einem hochwertigen öffentlichen Dienst

Der Staatsrat freut sich über das Ja der Freiburger Stimmbevölkerung zu einem hochwertigen öffentlichen Dienst

  • Medienmitteilung

69.79% der Freiburgerinnen und Freiburger haben für die Reform der Pensionskasse des Staatspersonals (PKSPF) gestimmt. Der Staatsrat freut sich über dieses Abstimmungsergebnis, das es möglich macht, die Vorgaben des Bundes zu erfüllen und zugleich dem am meisten vom Primatwechsel betroffenen Personal Übergangs- und Kompensationsmassnahmen zuzusichern. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Veröffentlicht am 29. November 2020 - 15h34

Mit der Annahme der Pensionskassenreform haben sich die Freiburger Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu einem attraktiv bleibenden Arbeitgeber Staat und zu einer langfristig gesicherten Qualität des öffentlichen Dienstes für die ganze Bevölkerung bekannt. Diese vom Grossen Rat breit abgestützte Reform ist ein guter Kompromiss nach drei Jahren Diskussion mit den Sozialpartnern. Mit dem Wechsel zum Beitragsprimat stärkt die Reform die Finanzierungsstruktur der Kasse und erfüllt die Vorgaben der Aufsichtsbehörde.

Der neue Vorsorgeplan sorgt für korrekte Vorsorgebedingungen für alle Versicherten, mit höheren Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen sowie Kompensations- und Übergangsmassnahmen im Umfang von 380 Millionen Franken, wovon 330 Millionen staatlich finanziert. Mit diesen Massnahmen lassen sich die Renteneinbussen für die Versicherten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des neuen Gesetzes 45-jährig und älter sind, bei Pensionierung mit 64 auf 9,5% begrenzen, sofern die Altersguthaben der Versicherten mit 2,5% verzinst werden können. Die Staatsangestellten haben auch die Möglichkeit, sich mit höheren Beitragszahlungen bessere Vorsorgeleistungen zu sichern. Die neuen Versichertengenerationen werden genügend Zeit für die Bildung eines Alterskapitals haben, das ihnen zu gegebener Zeit ähnlich oder sogar bessere Leistungen als bisher zusichern wird.

Mit der Annahme der Reform können nun die Diskussionen mit den Sozialpartnern über den Sonderfall der Beamtinnen und Beamten mit Polizeigewalt, die sich mit 60 pensionieren lassen müssen, wieder aufgenommen werden. Bestimmt werden muss bis zum planmässigen Inkrafttreten des neuen Vorsorgesystems am 1. Januar 2022, was für Kompensationsleistungen für diese Berufe vorgesehen werden sollen.

Der Staatsrat dankt dem Freiburger Stimmvolk für das ihm entgegengebrachte Vertrauen mit der Annahme dieser auf den langfristigen Forbestand der PKSPF ausgerichteten Reform.

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Ein hochwertiger öffentlicher Dienst
Ein hochwertiger öffentlicher Dienst © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
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Herausgegeben von Finanzdirektion

Letzte Änderung: 30.11.2020 - 09h37

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