Die öffentlichen Gewässer umfassen das Wasser in Seen, Flüssen, Quellen und unterirdischen Grundwasserleitern sowie deren flächenbezogene Abhängigkeiten in Form von Grundstücken. Das Gesetz über die öffentlichen Sachen vom 4. Februar 1972 (ÖSG, SGF 750.1) regelt das öffentliche Eigentum der Gewässer: Die Grenze der öffentlichen Sachen enstpricht dem mittleren Stand der Hochwasser. Ihre Verwaltung unterliegt der Hoheit des Staates.
Im öffentlichen Eigentum stehendes Wasser dient der gesamten Bevölkerung. Das verfügbare Wasser muss jedoch zwischen den verschiedenen Nutzenden aufgeteilt werden. Die Behörde sorgt daher für eine rationelle und nachhaltige Nutzung des öffentlichen Wassers und kann die gemeinsame Nutzung vorschreiben. Öffentliche Körperschaften haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Antragstellenden. Die erteilten Bewilligungen und Konzessionen sind im Tätigkeitsbericht des Amts für Umwelt aufgeführt. Im Allgemeinen sind sie insbesondere für Wasserentnahmen, Anlegestellen, Häfen, Brücken usw. erforderlich.
Wasserentnahme
Ob für Trinkwasser, Landwirtschaft, Industrie oder Freizeit – jede Wasserentnahme aus öffentlichen Flüssen, Seen oder Grundwasser ist bewilligungs- oder konzessionspflichtig.
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Häfen und Anlegeplätze (Bojen)
Im Kanton Freiburg verfügen 10 Häfen über eine Konzession.
Das Amt für Umwelt erteilt die Genehmigungen für Anlegeplätze, sei es für Bojen, Pontonplätze oder Uferplätze.
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Sturmwarnung
Der Staat betreibt zwei Sturmlichter, die die Nutzenden der Seen vor starkem Wind und Sturmgefahrwarnen. Diese befinden sich in der Nähe der Häfen von Murten und Estavayer.
Gemäss dem Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt und der dazugehörigen Verordnung müssen Starkwindwarnungen (ca. 46 bis 61 km/h) und Sturmwarnungen (>61 km/h) nach einem bestimmten Code gemeldet werden:
- 40 Mal pro Minute mit einem orangefarbenen Licht bei Starkwindwarnungen;
- rotierende Lichter mit 90 Blinksignalen pro Minute für aufkommende Windböen, die einen Sturm ankündigen.
Nutzung der Wasserkraft
Die Nutzung der Wasserkraft zur Energieerzeugung unterliegt einer Konzession. Diese wird von der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) erteilt.
Goldwaschen
Goldwaschen ist eine Freizeitbeschäftigung, die in den Gewässern des Kantons Freiburg ausgeübt werden kann. Um jedoch die Gewässer und ihr Ökosystem nicht zu beeinträchtigen, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden.