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Grundwasserschutz

Lead

Für einen qualitativen und quantitativen Schutz des Grundwassers wurden auf Bundesebene die folgenden Grundsätze gesetzlich festgelegt: die allgemeine Sorgfaltspflicht, das Verunreinigungsverbot und die quantitative Erhaltung der Grundwasservorkommen. Die Kantone bezeichnen die besonders gefährdeten Bereiche (Au, Ao, Zu, Zo), scheiden die Grundwasserschutzzonen (Zonen S) und Grundwasserschutzareale aus und stellen diese in der Gewässerschutzkarte dar.

Die Gewässerschutzkarte ist somit ein wichtiges Instrument für die Raumplanung. Es erlaubt, allfällige Konflikte mit dem Gewässerschutz im Allgemeinen und dem Grundwasserschutz im Speziellen frühzeitig zu erkennen und im Bedarfsfall besondere Schutzmassnahmen vorzusehen.

Die Gewässerschutzkarte enthält folgende Elemente:

  • Grundwasserschutzzonen (Zonen S1, S2 und S3): Innerhalb dieser Zonen werden die im öffentlichen Interesse liegenden Trinkwasserfassungen geschützt;
  • Grundwasserschutzareale: Innerhalb dieser Areale wird das derzeit nicht genutzte Grundwasser im Hinblick auf eine zukünftige  Trinkwassergewinnung geschützt;
  • Zuströmbereiche Zu und Zo: Diese Bereiche stehen im Zusammenhang mit gegenwärtigen oder zukünftigen Sanierungsmassnahmen im Einzugsgebiet einer Wasserfassung oder eines Oberflächengewässers von mangelhafter Qualität (in der Regel durch Nitrat und/oder Planzenschutzmittel verunreinigt);
  • Gewässerschutzbereiche Au und Ao: Der Bereich Au umfasst die nutzbaren Grundwasservorkommen sowie die zu ihrem Schutz notwendigen Randgebiete. Der Bereich Ao umfasst die  Oberflächengewässer und deren Uferzonen, soweit dies zur Gewährleistung einer besonderen Nutzung erforderlich ist;
  • Übrige Bereiche üB: Diese Bereiche unterliegen keinen besonderen Wasserschutzmassnahmen (in den Bereichen üB wird jedoch im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens für die Erdwärmesonden systematisch ein Gutachten ausgestellt).

Die Gewässerschutzkarte kann online eingesehen werden.

Grundwasserschutzzonen

Die Grundwasserschutzzonen (Zonen S1, S2 und S3) sollen den Schutz von Grundwasser- und Quellwasserfassungen gewährleisten, welche ein öffentliches Interesse haben.

Die Grundwasserschutzzonen werden durch die folgenden Dokumente definiert:

  • Schutzzonenplan (basierend auf dem Grundbuch), welcher die Ausdehnung der Schutzzonen anzeigt;
  • Schutzzonenreglement (siehe Musterreglement), welches die Massnahmen und Nutzungsbeschränkungen der betroffenen Parzellen festlegt.

Im Rahmen des Auflage- und Genehmigungsverfahrens von Grundwasserschutzzonen übernehmen die verschiedenen Akteure (Eigentümer, Kanton, Gemeinden) die folgenden Funktionen war:

  • Die Eigentümer von Trinkwasserfassungen sind verpflichtet, Grundwasserschutzzonen auszuscheiden und veranlassen die notwendigen Untersuchungen.
  • Das AfU berät die Wasserversorgungsstellen sowie die mit den Untersuchungen beauftragten Büros.
  • Das AfU koordiniert das Genehmigungsverfahren für Grundwasserschutzzonen.
  • Das AfU verlangt nötigenfalls ein Gutachten von den betroffenen kantonalen Ämtern.
  • Die RUBD genehmigt letztlich die Grundwasserschutzzonen.
  • Die Eigentümer von Grundwasserfassungen, bei denen die Zonen S ausgeschieden wurden, sorgen dafür, dass die geltenden Bestimmungen des Schutzzonenreglements eingehalten werden.
  • Das AfU begutachtet sämtliche Projekte, die in einer Grundwasserschutzzone geplant werden.

Alle Grundeigentümer sind verpflichtet, die in den Grundwasserschutzzonen geltenden Bestimmungen einzuhalten. Die diesbezüglichen Pläne und Reglemente können in der Regel bei den Gemeinden oder auf Anfrage beim AfU eingesehen werden.

Falls Sie eine neue Schutzzone ausscheiden oder eine bestehende Schutzzone anpassen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem AfU auf, bevor Sie die ersten Schritte einleiten.

Strategische Trinkwasserfassungen

Der Sachplan Gewässerbewirtschaftung stellt zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung des zur Trinkwasserversorgung verwendeteten Grundwassers Fassungskategorien auf. Die Einteilung der Grundwasserfassungen umfasst strategische, wichtige sowie lokale Kategorien.

Dabei liefern 10 strategische Grundwasserfassungen 35% des Trinkwassers des Kantons (Stand: Januar 2025).

Name der strategischen Fassung (Gemeinde)

Aktuelle Kapazität (l/min)

Entwicklungspotenzial (l/min)

Fin de la Porta (Grandvillard)

12'000

+ 4'000

Tuffière (Gibloux)

9'850

+ 4'400

Pont du Roc (Val-de-Charmey)

10'000

+ 15'000

Hofmatt (Tafers und St. Ursen)

6'900

+ 600

Moulin à Bentz (Le Mouret)

5'000

Sodbach (Tafers)

3'600

Flamatt (Wünnewil-Flamatt)

3'000

Les Marais (Grandvillard)

2'800

Nesslera (Tentlingen)

2'800

Silberrad (Überstorf)

2'000

Total

57'950

+ 24'000

Diese für die Trinkwasserversorgung des Kantons grundlegenden Fassungen sind folgendermassen charakterisiert:

  • nicht ersetzbare Fassungen öffentlichen Interesses (nicht durch andere Fassungen ersetzbar);
  • sehr grosse Kapazität (> 2'000 l/min bei Niedrigwasser);
  • versorgen zahlreiche und manchmal sehr weit entfernte Verteiler oder Gemeinden mit Wasser;
  • wenig bis nicht empfindlich auf Klimaveränderungen, gemäss aktuellem Kenntnisstand.

Grundwasserfassungen müssen weniger stark behandelt werden als Seewasserfassungen, weshalb strategische Fassungen prioritär vor allen möglichen Beeinträchtigungen zu schützen sind. Dies hat in der Praxis folgende Konsequenzen:

  • höchster Vorrang für strategische Fassungen;
  • Sicherung durch verstärkte Schutzmassnahmen;
  • im Falle einer Interessensabwägung sytematisch vorrangig gegenüber anderen Bodennutzungen;
  • ihr Zuströmbereich muss definiert werden.

Bauprojekt in einer Grundwasserschutzzone

Für die Genehmigung eines Bauprojekts in einer Grundwasserschutzzone muss der Gesuchsteller:

  • Sich vorgängig beim AfU über die einzuhaltenden Massnahmen und Bedingungen informieren.
  • Bei der Gemeinde ein Vorprüfungsgesuch einreichen.

Wenn weder die Gemeinde, noch das AfU grundsätzliche Vorbehalte gegen das Projekt erheben muss der Gesuchsteller:

  • Ein vollständiges Baugesuchsdossier einreichen, welches die im Schutzzonenreglement für die Grundwasserschutzzonen sowie die im Rahmen des Vorprüfungsgesuches gestellten Bedingungen erfüllt.
  • Die Kosten der nötigen Studien und Massnahmen übernehmen.

Dokumente

Schutzzonen - Musterreglement (DOCX, 1.55MB)

Kontakt

Amt für Umwelt, Sektion Gewässerschutz - Grund- und Trinkwasser

Ansprechpersonen der Gemeinden nach Einzugsgebieten

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Gewässerschutzkarte
Gewässerschutzkarte © 2018 Etat de Fribourg – Staat Freiburg
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Herausgegeben von Thema Wasser

Letzte Änderung: 27.01.2025

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