Öffentliche Auflage von Waldfestellungen
Die sektoriellen Waldfestlegungen werden 30 Tage lang öffentlich aufgelegt. Die Pläne in Papierform können beim Oberamt des Bezirks oder beim entsprechenden Gemeindesekretariat während der Bürozeiten eingesehen werden.
Derzeit keine öffentliche Auflage.
> Öffentliche Auflage vom 10. Oktober bis 10. November 2025
Öffentliche Auflage des Waldkatasters
Die flächendeckende Abgrenzung des Waldkatasters wird 30 Tage lang in digitaler Form öffentlich aufgelegt. Jede aufgelegte Abgrenzung umfasst das gesamte Gemeindegebiet.
Die statischen Waldgrenzen der unten aufgeführten Gemeinden werden bis zum 1. Dezember 2025 öffentlich aufgelegt.
- Heitenried
- Schmitten
- Ueberstorf
Die aufgelegten Abgrenzungen können über den folgenden Link eingesehen werden:
Für Personen, die die technischen Mittel zur Einsichtnahme nicht besitzen, steht im Oberamt des Bezirks oder im entsprechenden Gemeindesekretariat während der Bürozeiten ein Computerarbeitsplatz zur Verfügung.
Einsprachen
Allfällige Einsprachen oder Bemerkungen sind innerhalb der aufgelegten Frist schriftlich zu richten an:
Amt für Wald und NaturRoute du Mont Carmel 5Postfach1762 Givisiez
Weitere Informationen über die Definition von Wald, die Waldfeststellungen und das Waldkataster des Kantons Freiburg finden Sie auf der Seite: Statische Waldgrenzen | Staat Freiburg